Kalte Progression Nr. 2

image_pdfimage_print

Die CDU hat nun die Abschaffung der Kalten Progression, aber erst ab 2017 beschlossen. Voraussetzung hierfür ist ein ausgeglichener Bundeshaushalt, womit man schon den Grundstein dafür gelegt hat, diesen Beschluss nicht umsetzen zu müssen.

Dafür spricht ein jetzt veröffentlichter Bericht des Bundesfinanzministeriums, welcher zum Ergebnis kommt, dass in diesem Jahr der Effekt der heimlichen Steuererhöhung überhaupt nicht auftritt und in den kommenden beiden Jahren würde dieser sich sehr niedrig auswirken.

Der Grund hierfür soll sein, dass in 2014 die niedrige Preissteigerungsrate in Verbindung mit der Anhebung des Grundfreibetrages keine kalte Progression entstehen lassen würde. Insofern würde auch die Entlastung, die den Bürgern winkt, nur wenige Euro ausmachen.

Das bedeutet nun nach dieser Feststellung im Umkehrschluss, dass dadurch in diesem Jahr so gut wie keine Steuereinnahmen über die kalte Progression vereinnahmt würden und in den beiden Folgejahren nur sehr wenige, welche zwischen € 690 Mio. bis maximal € 2,9 Milliarden liegen sollen.

Warum schafft man dann aber aufgrund dieser relativ geringen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen die Kalte Progression nicht sofort ab? Wird hier nur wieder der Versuch gestartet, alte Steuerpfründe aufrecht zu erhalten?

Das Bundesfinanzministerium hat vermutlich diese Berechnungen anhand der allgemeinen Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer errechnet, nicht aber berücksichtigt, dass diese Kalte Progression insbesondere bei Karriereschritten von Leistungsträgern und damit verbundenen höheren Einkommen und damit deutlich höheren Einkommenssteuern äußert schmerzlich sein kann mit der Folge eines nahezu Null-Wachstums beim Nettogehalt. Das trifft vor allem die Mittelschicht unserer Gesellschaft.

Ich erinnere nur daran, dass ein lediger Handwerker oder Manager bei einem Gewinn/ Bruttoeinkommen  von nur über € 52.882  dem Spitzensteuersatz von 42% zzgl. Soli zzgl. Kirchensteuer, also rd. 47% unterliegt zzgl. der noch zu leistenden Sozialabgaben. Dieses Abschöpfen von Einkommen führt sicherlich nicht zu einer Leistungssteigerung.

Diese Grenze für den höchsten Steuersatz gibt es schon seit 55 Jahren in nahezu unveränderter Höhe. 1958 lag er bei € 56.263 (DM 110.000). Berücksichtigt man in diesen 55 Jahren die erfolgte Geldentwertung und die Einkommenssteigerungen, müsste die Einkommensgrenze eigentlich bei € 1,5 Mio liegen. Die jetzige, sogar noch niedrigere Grenze ist somit ein Skandal und ein Zeichen für den unveränderten Willen aller Politiker, die Bürger weiter auszubeuten.

Unsere Gesellschaft benötigt in einer gesunden Volkswirtschaft diese Leistungsträger, seien es Facharbeiter, Handwerker, Selbstständige und  mittelständische Unternehmer. Allein der Mittelstand, welcher unter dieser Steuerrepression am meisten leidet, beschäftigt rd. 80% aller Arbeitnehmer. Das sollte sich die Politik stets vor Augen führen.

12. Dezember 2014

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

Siehe auch http://www.emde-fiveko.de

 

Teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert