Künftige Bankenabwicklung ohne Steuerzahlerbelastung? Ein Märchen !

image_pdfimage_print

Die Politik versucht europaweit den Steuerzahlern zu suggerieren, dass bei künftigen Bankenschieflagen der Steuerzahler nicht mehr zur Kasse gebeten werden soll. Zu diesem Zweck wurden diverse Institutionen und Mechnismen geschaffen, um solche das Finanzsystem gefährdende Schieflagen vermeiden zu können.

Einer dieser Mechanismen, der einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus, umfasst grundsätzlich die Großbanken, die ab Herbst 2014 im einheitlichen Aufsichtsmechanismus unter die Aufsicht der EZB gestellt wurden. Die Anzahl der von EZB beaufsichtigten Großbanken beläuft sich auf 120 (Stand Mai 2015). Die anderen Institute, darunter in Deutschland die Mehrzahl der Sparkassen und Volksbanken und alle Banken der EU in Nicht-Euro-Staaten, werden im Ernstfall von nationalen Behörden nach den einheitlichen Regeln der Abwicklungsrichtlinie abgewickelt. Der SRM gilt somit nur für die Staaten der Eurozone; Nicht-Euro-Staaten können sich aber freiwillig beteiligen.

Der SRM besteht aus dem einheitlichen Abwicklungsgremium (Single Resolution Board, SRB) und dem einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF), welcher die .von den Banken eingeforderten Abgaben verwaltet. Dieser Fond soll sukzessive eine Volumen von € 55 Milliarden einnehmen.

Zu erwähnen wäre hierbei noch, dass eine weitere Abgabe, die Finanztransaktionssteuer, dazu beitragen soll, dass bei nationalen Bankinsolvenzen Geldmittel zur Verfügung stehen, damit die Steuerzahler hierfür nicht mehr in Anspruch genommen werden müssen. Hierbei wird allerdings vergessen, dass damit die leistungsfähigen Steuerzahler – somit auch Steuerzahler – im Vorgriff auf ein solch mögliches Ereignis schon in Anspruch genommen werden. Diese Mittel fließen nach meinen Informationen direkt in den Staatshaushalt, werden somit nicht separiert angelegt und müssen bei Bedarf dem Staatshaushalt wieder entzogen werden. Sollte das Ausgabeverhalten der dann regierenden Administration diese Mittel für andere Zwecke schon verplant haben, würde das entweder eine höhere Schuldenaufnahme für den Staat oder die beliebte Steuererhöhung bedeuten. So oder so wird der Steuerzahler damit in Anspruch genommen und das bereits im Vorfeld dessen.

Das Abwicklungsgremium (Single Resulution Board = SRB) mit Sitz in Brüssel entscheidet über die Verwendung der Mittel des Fonds; der Einsatz der Mittel ist bedingt an die ordnungsgemässe Abwicklung einer betroffenen Bank nach den Grundsätzen der europäischen Abwicklungsrichtlinie unter Aufsicht des SRB. Das SRB setzt sich aus einem Exekutivdirektor, Frau Elke König (davor Chefin der Bafin), dessen Stellvertreter (Timo Löyttyniemi), vier hauptamtlichen Mitgliedern und Vertretern der nationalen Abwicklungsbehörden zusammen.

Der vom SRF verwaltete Fond soll sukzessive eine Volumen von € 55 Milliarden einnehmen. Wie diese gewaltige Summe aber in dieser für Anleger aufgrund der von Herrn Draghi geschaffenen äußerst mageren Anlagemöglichkeiten angelegt werden soll, konnte ich nirgendwo beantwortet bekommen.

Ich bat deshalb Frau König, mir bei der Beantwortung dieser Frage behilflich zu sein. Gleichzeitig bat ich in Ihrer Eigenschaft als frühere Bafin-Chefin um Beantwortung diverser in diesem Zusammenhang stehenden offenen Fragen und zwar wie folgt:

Frage 1:

Gemäß den Pressenotizen, zuletzt im Handelsblatt vom 7. April 2014, soll die Behörde mit Mitteln in Höhe € 55 Milliarden ausgestattet werden, um die in Not geratenen Banken aus der Bredouille zu helfen. In welcher Form werden diese Mittel angelegt, da ich mir nicht vorstellen kann, dass Sie diese einfach in den Tresor legen?

Frage 2:

Diese Mittel sollen die europäischen Banken aufbringen/ abgeben. Warum glauben Sie, dass diese Mittel nur die Banken und nicht die Steuerzahler aufbringen?

Aufgrund meiner Tätigkeit als Family Officer“ und interimistischer Treasurer bei mittelständischen Unternehmen beobachte ich derzeit auf breiter Front eine Erhöhung der Konditionen, Gebühren und Abgaben bei allen Banken, welche diese mit der sehr aufwändigen Regulierung aus Brüssel kommentieren. Damit erhärtet sich der Verdacht, dass nicht die Banken diese Abgaben bezahlen, sondern alle Bankkunden und damit wiederum der Steuerzahler und zwar auf breiter Front.

Frage 3:

Sie hatten im Herbst letzten Jahres als Chefin der Bafin in einer Pressekonferenz verlauten lassen, dass die Bafin nicht genau wisse, wohin die Assets der Bad Banks in Deutschland verkauft worden sind. Zu dieser Zeit fand der Stresstest der Banken statt, wodurch die Bafin eigentlich sehr genau hätte wissen müssen, wohin diese giftigen Papiere gegangen sind.

Eine Landesbank warb sogar mit dem Slogan „ Tue Gutes und rede darüber“, nachdem sie Ihre Bad Bank mit einer Bilanzsumme von € 96 Milliarden auf € 3 Milliarden abbauen konnte. Die Kundenbetreuer dieser Landesbank konnten mir jedoch nicht die Käufer dieser Papiere nennen.

Entweder war dieser Stresstest keiner und sollte nur als Beruhigungspille für die Steuerzahler / Bankkunden usw. dienen (Bericht darüber wurde immer noch nicht veröffentlicht) oder Sie wissen ganz genau und dann noch mit dem Segen der Aufsichtsbehörden, wohin diese Papiere gegangen sind.

Daher noch einmal die Frage an Sie, ob Sie mir sagen können, wohin diese Giftpapiere gegangen sind?

Frage 4:

Vergleicht man die jeweilige Bilanzsumme der 5 Bad Banks mit dem Eigenkapital der jeweiligen Mutterbank, so war diese Bilanzsumme jeweils wesentlich höher, als das jeweilige Eigenkapital dieser Mutterbanken. Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass diese 5 Banken (Deutsche Bank, Commerzbank, HSH Nordbank, LBBW, BayernLB) bei Wertberichtigung dieser Assets Insolvenz hätten anmelden müssen. War die Bildung der Bad Banks mit dem Segen der Aufsichtsbehörden eine Insolvenzverschleppung?

Frage 5:

Wenn ein Produzent eine mangelhafte Ware liefert, muss der Produzent diese entweder reparieren oder wieder zurück nehmen.

Warum konnten die europäischen Banken diesen aus den USA und Großbritannien produzierten Anlagedreck (bitte um Nachsicht für den Ausdruck) nicht wieder an diese Produzenten zurückgeben?

Als Antwort erhielt ich vermutlich von einem Assistenten von Frau König folgende Antwort:

„Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (SRB) hat dafür Sorge zu tragen, dass der einheitliche Abwicklungsmechanismus für Banken  gemäß der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRM Verordnung) wirkungsvoll und einheitlich funktioniert. Er ist im Rahmen der SRM Verordnung unter anderem zuständig für die Erstellung von Abwicklungsplänen und, nach vollständiger Anwendbarkeit der SRM Verordnung am 1. Januar 2016, für Beschlüsse im Zusammenhang mit der Abwicklung von einem teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassenener und gemischter Finanzholdinggesellschaften in Sinne Artikel 2 der SRM Verordnung.

Die SRM Verordnung enthält ein detailliertes System  für die Finanzierung des einheitlichen Abwicklungsfonds, an welches der SRB gebunden ist. Der von der SRM Verordnung  vorgegebene Zuständigkeitsbereich des SRB umfasst nicht auch die Erteilung von Auskünften zu Vorgängen bei nationalen Aufsichtsbehörden oder einzelnen Instituten. Auch allgemeine Auskünfte zum Umgang mit Anlageprodukten oder rechtliche Möglichkeiten in diesem Zusammenhang gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich des SRB.“

Fazit:

Keine einzige Frage wurde beantwortet.

Es wird auf Zuständigkeiten verwiesen. Man mauert.

Ich kann nur hoffen, dass diese Mittel alle gut angelegt sind und nicht in Risiko behaftete Staatsanleihen, strukturierte Finanzprodukte oder in fragwürdige Derivate oder letztlich in den Brüsseler Haushalt einfließt. Allein mir fehlt der Glaube.

Anstatt die Ursachen dieser unglücklichen Entwicklung, nämlichen die strukturierten Finanzprodukte und Derivate sukzessive aus den Verkehr zu ziehen, werden diese noch weiter und verstärkt unter die Leute gebracht und dienen sogar den Administrationen der jeweiligen Länder, die Ausbeutung der Bürger noch weiter fortzusetzen.

Der Steuerzahler wird daher unvermindert zur Kasse gebeten und gebeten werden. Dass dies künftig nicht mehr der Fall sein wird, ist ein cleverer Marketing-Gag und gehört in den Bereich Märchen.

10. Mai 2015

Elmar Emde

Autor des Buches „Die strukturierte Ausbeutung“

Siehe auch http://www.emde-fiveko.de

Teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert