Scholz Komplott: Fortsetzung

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Es wird Bezug genommen auf den Beitrag in diesem Blog vom 31.3.2016 mit dem Titel „Das Scholz Komplott“.

Fortsetzung:

Es kam wie es kommen musste, plötzlich wurde ein Investor aus dem Hut gezaubert, die chinesische Chiho-Tiande Gruppe, welche Angabe gemäß erst Anfang Mai „überraschend“ in den M&A-Prozess eingestiegen wäre. Auch sollen die besicherten Banken dem Angebot, welches nach den Presseberichten einen insgesamt achtstelligen Forderungsverzicht der Banken als Voraussetzung zugrunde liegt, schon zugestimmt haben. In Kenntnis der langwierigen Abstimmungsprozesse bei solchen Pools, gerade bei Verzicht von so hohen Millionenbeträgen, ist das äußerst ungewöhnlich, es sei denn, der Kaufinteressent war schon länger bekannt und es mussten nur noch entsprechende Tatsachen wie den COMi-shift geschaffen werden, um eine solche Übernahme strukturieren und möglich machen zu können.

M&A Prozesse dauern in der Regel sehr lange, insbesondere beim Kauf eines solch verschachtelten Konzerns wie die Scholz-Gruppe. Es ist daher nicht sehr glaubwürdig, dass dieser Investor erst Anfang Mai auf der Bühne erschienen ist. Auch ein Käufer hat seine Gremien, welche auf aussagefähige Ziffern des Übernehmenden bauen müssen, um bei einem Fehlschlagen des Investments nicht selbst von den Aufsichtsbehörden belangt zu werden. Diese aussagefähigen Ziffern werden  somit diese per 31.12.2015 gewesen sein. Außerdem wird bei dieser Sachlage sicherlich ein Forderungsverzicht der Gläubiger, insbesondere der Anleihegläubiger, vorausgesetzt worden sein, welches auch mit einer zeitlichen Komponente versehen ist.

Das plötzliche Auftreten von KKR lässt weitere Fragen entstehen. Da der M&A Prozess schon lange währt, irritiert auch hier das plötzliche Auftreten. Wollte man die Chinesen, welche in der M&A Branche als sehr schwierige Verhandlungspartner gelten, welche sich erfahrungsgemäß nicht schnell bzw.  nur mühsam entscheiden, zu größerer Eile wie auch immer bewegen?

Und um das Ganze noch auf sichere Beine zu stellen, hat man den COMI-shift in Gang gesetzt, um über einen möglichen „scheme of arrangement -“ oder „Pre-Pac – Verfahren“ vor allem die Anleihegläubiger gefügig zu machen. Das dieser von den englischen Richtern angenommen wird, war vorherzusehen, tragen sie doch mit diesem sich künftig noch verstärkendem Insolvenztourismus nicht unmaßgeblich zum britischen BIP bei.

Für die Anleihegläubiger wurde folgendes, meines Erachtens nur folgerichtiges und sehr schlechtes Angebot unterbreitet:

  • Zahlung eines Abschlags von € 14 Mio spätestens zum 15.10.2016. Hier bleibt zu bemerken, dass die am 8.3.2016 fälligen Zinszahlungen, welche dann bis Ende Mai gestundet wurden, bereits einen Umfang von € 15,5 Mio einnahmen. Rechnet man dann noch die Zinsen vom 8.3.2016 bis 15.10.2016 hinzu, ergibt das einen weiteren Betrag von etwa 9,3 Mio. Zusammen mit den gestundeten Zinsen von € 15,5 Mio belaufen sich am 15.10.2016 die ausstehenden laufenden Zinsen auf rd. € 25,035 Mio, welche nur mit € 14 Mio beglichen werden sollen.
  • Es ist eine Besserungszahlung von€ 5,8 Mio voraussichtlich auf das Kapital von € 182,5 Mio vorgesehen, welches einem Prozentsatz von 3,178% entspricht. Allerdings wird diese Besserungszahlung vom (erwirtschafteten?) EBITDA (welche Höhe?) für die Jahre 2016 und 2017 abhängig gemacht, womit die Zahlung frühestens im Frühjahr 2018 geleistet werden würde. Da bei diesem Unternehmenskonglomerat es viele Möglichkeiten gibt, den EBITDA zu steuern, ist dieser „Besserungschein“, oder besser gesagt diese Beruhigungspille, nicht das Papier wert, auf welchen dieser abgedruckt wird. Ich wage daher die Analyse, dass die Anleihegläubiger von diesen € 5,8 Mio keinen Cent zu Gesicht bekommen.

Die Anleihegläubiger müssen somit auf rd. 44 % Ihrer laufenden Zinsen nebst den Zinsen danach und letztlich auf 100% ihres eingesetzten Kapitals verzichten. Das ist ein äußerst schlechtes Ergebnis für die Anleihegläubiger und hätte durch die Kuratorin, Frau Dr. Reisch,  verhindert werden können, wenn für die  Stundung der Zinsen  die Rücknahme des COMI-shifts zur Bedingung gemacht worden wäre. Der damit entstandene Druck hätte sicherlich zu einem besseren und fairen Ergebnis geführt.

Im Übrigen riecht das jetzt noch mehr nach einem abgekarteten Spiel, bzw. nach einem wohl durchdachten Komplott, und nur mit dem einen Ziel, die Anleihegläubiger erheblich unter Druck setzen und damit über den Tisch ziehen zu können. Die Folge wird sein, dass die beschäftigten „Restrukturierer“, u.a. die Investmentbank Houlihan Lokey und der  Anwalt Stefan Sax, welcher den COMI-shift während der ersten “Tagfahrt”  in Wien äußerst fragwürdig begründet hatte, per Internet eine geglückte Restrukturierung verkünden werden (wie bei Apcoa). Und die Kuratorin wird sich mit einem “tollen” Verhandlungsergebnis für die Anleihegläubiger rühmen, welches eigentlich keines ist, bzw. als Witz empfunden werden muss.

Dieser Fall Scholz kann somit als ein Fanal negativer Art für alle mittelständische Unternehmensanleihen angesehen werden. Die Nutznießer solcher Restrukturierungen mit Insolvenztourismus nach England, der Räuberhöhle des Investmentbankings, mit dem Segen des europäischen Gerichtshofes stehen schon in großer Zahl bereit. Da viele solcher Unternehmensanleihen in 2016 -2018 fällig werden, ist Schlimmes zu befürchten.

Ob diese freche Benachteiligung von Gläubigern dem Europa-Gedanken förderlich ist, bleibt zu bezweifeln. Aber England und den vielen damit beschäftigten und zu gut bezahlten Juristen und “Beratern” ist das ja sowieso “wurscht”.

Die Gläubiger solcher Anleihen sollten sich daher diese Emittenten genau ansehen und wenn selbst die Ratingagenturen stets schlechter werdende Ratings für diese ausstellen, diese Unternehmensanleihen so schnell wie möglich verkaufen. Die Wahrscheinlichkeit, noch mehr Geld zu verlieren, wäre somit erheblich kleiner.

Hinweis: Das ist keine Empfehlung, sondern nur die Meinung des Verfassers, welche auf eine Jahrzehnte lange Expertise aufbaut.

 22. Mai 2016

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

Siehe auch: www.emde-fiveko.de

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