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Capital Markets

Geschäftsfelder Investmentbanking:

In diesem Bereich werden die unterschiedlichsten Emissionen (Aktien, Anleihen usw.) durchgeführt und ergeben sich aus dem oben genannten „Structured Fi­nance“-Bereich, sollten Kreditfinanzierungen durch die Banken nicht möglich oder gewollt sein. Sowohl Anleihen als auch Aktien sind nichts anderes als Kreditersatzprodukte, d. h. anstatt einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen, begibt man entweder eine Anleihe, emittiert Aktien oder ähnliche Papiere wie Genussscheine oder neuerdings die Coco-Bonds.

Wesentlicher Teil ist die Beratung der Kunden dahingehend, wie man die Emission dieser Wertpapiere am besten und gewinn­bringendsten und zu welchem Zeitpunkt unterbringen kann u. a. über die „Road shows“ (= Straßenschaustellungen /­ Spaß beiseite, das sind Produktpräsentationen bei den maßgeblichen Investoren) und diversen Werbemaßnahmen. Die Emissionen von Telekom-Aktien hatten uns in der Vergangenheit gezeigt, welche Maschinerie damit in Gang gesetzt werden kann. Darüber hinaus findet die Unterbringung dieser Emissionen über die eigenen Handelsabteilungen der Banken statt.

Juli 2013

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

Siehe auch http://www.emde-fiveko.de




Asset Management

Geschäftsfelder Investmentbanken: Sowohl für institutionelle Kunden als auch Privatanleger mit größerem Vermögen wird in diesem Bereich die Geldanlage organisiert. Es ist letztlich eine Vermögensverwaltung, die sich u. a. auf Spezialfonds stützt, welche die Investmentbank pro Kunde auflegt. Spezialfonds sind bildlich gesprochen nichts anderes als spezielle Wertpapierdepots, welche nach Festlegung einer Invest­mentstrategie verschiedene Wertpapierarten enthält und je nach Marktentwicklung ge- oder verkauft werden.

Für Kleinanleger strukturiert dieser Bereich die so genannten Publikum Fonds wie zum Beispiel Aktienfonds, Rentenfonds, Dach­fonds (Mischfonds), offene und geschlossene Immobilienfonds, Flugzeugfonds, Fonds mit speziellem Geschäftsgegenstand, Zerti­fikate und ähnliches Gebräu.

Juli 2013

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

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Asset backed securities (ABS)

Asset Backed Securities sind übersetzt forderungsbesicherte Wert­papiere, d. h. eine eigens dafür eingerichtete Zweckgesellschaft übernimmt Forderungen aller Art mit allen Gläubigerrechten und Gläubigerpflichten, fasst diese Forderungen in einem Pool zusammen, verbrieft diese Rechte und verkauft diese Rechte in Form einer Anleihe an Anlage suchende Investoren aller Art, wie z. B. Versicherungsgesellschaften, Investmentfonds, Pensionskassen usw. Investmentfonds kaufen diese wiederum als so genannte Beimischung zur Verbesserung der eigenen Rentabilität, da diese Anleihen mit höheren Zinssätzen ausgestattet sind.

Vor allem Banken nutzen dieses Instrument zur Refinanzierung ihres Kreditportefeuilles. Das bedeutet nun, dass sich ein ABS-Papier aus einer Vielzahl von Kreditnehmern zusammensetzt mit unterschied­lichen Branchen, Bonitäten, Größen und Geschäftsgegenständen. Diese Forderungen werden zwar mit entsprechenden Bonitäts­ratings versehen, für einen Außenstehenden ist es aber insgesamt äußerst schwierig, die Richtigkeit dieser Ratings zu verifizieren, insbesondere nach den vielen Skandalen der Banken und Ratingagenturen  in Sachen Subprimes.

Aber auch hier gilt das Gesetz „höhere Renditen, höhere Risiken“ und wie bei den CDS ist nicht auszuschließen, dass die Banken über dieses Instrument versuchen, unliebsame oder kritische Kredit­nehmer loszuwerden. Die rechtliche Grundlage zum Verkauf der Kreditforderungen liefern seit einigen Jahren ebenfalls die Kredit­verträge, in welchem ausdrücklich, aber unter Paragraph xy, darauf hingewiesen wird, diese Kreditforderung verkaufen zu dürfen, womit der Kreditnehmer den Segen dafür gibt, die Bank vom Bank­geheimnis zu entbinden (siehe hierzu auch die Ausführungen zu den CDS).

Ein Treppenwitz dieser Konstellation könnte sein, dass der Inhaber /­ Geschäftsführer einer Firma, deren Kredite in einem ABS-Papier verbrieft worden sind, als Investmentfonds – Anlage im Wert­papierdepot des Firmeninhabers /­ Geschäftsführers wieder auf­taucht, womit er seinen eigenen Firmenkredit letztlich mitfinanziert hätte, allerdings mit dem Unterschied, dass die Strukturierer und die Vertriebsorganisationen (Fonds, Banken usw.) an der Kreation dieses ABS-Papers  kräftig verdient haben.

Die CDS- und ABS-Papiere zeigen eine Richtung bei der Re­finanzierung der Kredite auf, womit die Banken /­ Investmentbanken nur noch als Intermediäre auftreten, d. h., sie vergeben die Kredite, verkaufen diese über Verbriefungen an den Markt (das bedeutet an uns alle über die strukturierten Finanzprodukte) wieder zurück. Ob gut oder schlecht strukturiert, bleibt dahin gestellt, jedoch ent­ledigen sich die Banken damit ihrer eigentlichen Aufgabe, Hüter und Wächter eines ordentlichen Kreditprozesses zu bleiben, vor allem aber auch als Ansprechpartner der Kreditnehmer zu fungieren, die auch ein Interesse am Wohlergehen des Kreditnehmers und damit saldiert betrachtet an der Volkswirtschaft haben sollten.

Diese Entwicklung ist sehr beunruhigend und wird von keinem der Politiker wahrgenommen, ja sie fördern sogar diese Entwicklung und damit das unheilbringende Investmentbanking durch immer höher angesetzte Eigenkapitalquoten, die früher nicht nötig waren und dennoch zu einer gut funktionierten Kreditwirtschaft geführt haben, und durch eine unsinnig verschärfte Regulierung des Kredit­geschäftes. Am eigentlichen Problem der strukturierten Finanz­produkte änderte sich bis dato nichts. Es kann immer noch herum­gemischt und vermatscht werden wie bisher.

Besonders krass wird es dann, wenn man eine Website einer Bank z. B. zu den ETF-Produkten öffnet und man bestätigen muss, dass man kein Bürger dieser oder jener Staaten ist, insbesondere kein Bürger der Vereinigten Staaten. Diesen Bürgern ist es sogar verboten, diese Webseite mit den darin aufgeführten Produkten zu lesen, geschweige denn diese zu kaufen.

Diese Restriktion bedeutet nichts anderes, als dass diese Art der strukturierten Anlageprodukte in den Vereinigten Staaten, dem Mutterland der strukturierten Finanzprodukte, verboten ist. Warum wohl? Antwort: Weil das Risiko zu hoch ist.

Wenn man die Bank dazu befragt, wird das mit dem unterschied­lichen Rechts­gebiet und der daraus entstehenden Komplexität beantwortet. Dazu muss man wissen, dass das angelsächsische Recht sicherlich eines der komplexesten ist, aber den höchsten diesbezüglichen Verbraucherschutz beinhaltet.

Juli 2013

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

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Aktienrückkaufprogramm

Insbesondere der deutsche Bankenprimus spielte in Sachen Aktienrückkaufprogramm eine maßgebliche Rolle. Mit der Ausgabe der Kennzahl 25 % Eigen­kapitalrendite wurde das Rennen eröffnet und jeder starrte nur auf diese Ertragskennziffer, als gäbe es nur diese. Dies führte dazu, dass die Banken sogar ihr eigenes Kapital durch Aktien­rückkauf­programme zurückkauften, um sie denen als Salär zu geben, welche die hohen Erträge „erwirtschafteten“, wie sich dann später und jetzt in vielen Fällen herausstellte, ergaunerten. Hierzu muss man wissen, dass die zurückgekauften eigenen Aktien auf der Aktivseite = Vermögensseite einer Bilanz verbucht werden, analytisch aber vom Kapital abgesetzt werden müssen, da das eigene Kapital auf der Vermögens- /­Aktivseite der Bilanz, welche durch das Kapital ja finanziert wird, kein Kapital mehr sein kann. Wenn Kapital sich selbst finanziert, beträgt es null, d. h., eigene Anteile auf der Aktiv­seite sind gleichzusetzen mit noch nicht einbezahltem Kapital und müssen daher von der vollen nominellen Summe des Eigenkapitals abgezogen werden. Diese Tatsache ist jedem Buchhalter geläufig, den vom Investmentbanking getriebenen Großbankvorständen schien aber dieser Buchungsvorgang unbekannt zu sein.

Mit diesen Rückkaufprogrammen reduzierte sich somit das Eigen­kapital entsprechend, ins Verhältnis gesetzt zum erwirtschafteten Gewinn stieg somit diese Eigenkapitalrendite und alles jubelte über diese hohe Ertragskraft dieser und jener Bank. Dies war schon sehr verwunderlich, legte man doch den Kreditkunden dieser Banken nicht nur zu dieser Zeit sehr nahe, das Eigenkapital doch zu stärken, um bei schlechten Entwicklungen einen Puffer gegen sich dann abzeichnende Verluste zu haben.

Selbst heute noch werden Aktienrückkaufprogramme als sinnvoll dargestellt und zwar mit Blick auf das derzeitige Niedrigzinsumfeld.. Man legt einfach eine Anleihe zu 0,x %, bzw. man nimmt Kredit bei einer Vielzahl von Kreditnehmern auf und kauft damit eigene Aktien zurück, die eine Dividende von 4-5 % normalerweise erbringen und erspart sich somit die Differenz zwischen Kreditzins und Dividendenzins. Zu diesem Vorgang, wie bei Siemens und Intel geschehen, werden dann in Presseberichten („Aktienrückkäufe auf Pump rechnen sich“??) Banker zitiert, welche anscheinend nur auf der Anlageseite ihre Karriere gemacht haben, somit über keine Kreditexpertise verfügen und damit auch nicht den Sinn eines Eigenkapitals verstehen, sondern nur die derzeitige, ich wiederhole derzeitige Ertrags- und Kostenoptimierung im Blickfeld haben. Ent­sprechendes gilt natürlich für die Akteure bei Siemens und Intel & Co. Man kann nur hoffen, dass am Fälligkeitstag dieser Anleihe der Kredit oder die Anleihe aus dem erwirtschafteten Gewinn zurück bezahlt werden kann und zu diesem Zeitpunkt sich das Unter­nehmen in keiner wirtschaftlich schwierigen Lage befindet, in der Kapital dann dringend gebraucht wird. Sollte dies alles zutreffen, wäre ein solches Unternehmen ein gefundenes Fressen für meine „geliebten“ Investmentbanker, der Tod auf Raten wäre dann vor­programmiert.

Damit diese, durch Aktienrückkaufprogramme hervorgerufene Kapitalreduzierung nicht auffiel, haben die Banken – mit Hilfe der willfährigen Politik – die Definition des Eigenkapitals für Banken neu formuliert und das so genannte „harte Kernkapital“ erfunden. Kurzerhand wurden diverse Aktivposten in der Bilanz, u. a. Staats­anleihen oder strukturierte Finanzprodukte aufgrund von Derivateabsicherungen oder unterlegten Risikobewertungs­mo­del­len mit dem Nimbus „risikolos“ bedacht und so betrachtet, als gäbe es diese nicht in der Bilanz. Mit diesem Trick wurde u. a. die Bankbilanzsumme um diese „risikolosen“ Aktivposten reduziert und diese reduzierte Bilanzsumme ins Verhältnis zum dann noch bestehenden Eigenkapital gesetzt. So kam es u. a., dass z. B. die Deutsche Bank mit einer publizierten „harten Kernkapitalquote“ um die 11,4 % per 31.12.2012 aufwarten konnte, obwohl das eigent­liche Eigenkapital nur 2,7 % = € 54,4 Milliarden der Bilanzsumme von € 2,012 Billionen ausmachte. Somit fielen rd. € 1,535 Billionen unter dem Tisch.

Hinweis: das Kreditgeschäft nimmt nur einen An­teil von ca.19,7 % ein (?), der Rest besteht größtenteils aus einer Finanzaktiva.

Zwischenzeitlich steht der hier verwendete Begriff „risikolos“ nach Basel III in der Kritik und es zeichnet sich eine neue diesbezügliche Sichtweise ab. Demnach ist die Deutsche Bank, welche zwischen­zeitlich auch als systemgefährdend, bzw. systemrelevant eingestuft wurde, unterkapitalisiert, d. h., es fehlt nunmehr entsprechendes Kapital, was die Investmentbanker mit ihren hohen Boni in der Vergangenheit abgeschöpft haben.

Eigenkapital ist grundsätzlich ein sehr wichtiger Puffer, welchen die damals gottgleichen und mit einem Hofstaat versehenen Bank­vorstände einfach vom Tisch gewischt hatten, nur um schnell eine fragwürdige und „signifikante“ (damals ein gern gebrauchtes Wort dieser Branche) Ertragskennziffer der Presse vermelden zu können.

Diese Aktion erinnert mich sehr stark an Formel 1 Rennfahrer, die zwecks besserem Start zu wenig Benzin getankt hatten, somit leichter und schneller vom Start wegkamen, dafür aber mehrmals auftanken mussten oder auf der Rennstrecke liegen blieben.

Kurzum, mit diesen fraglichen Rückkaufprogrammen begannen die Banken ihren eigenen Ast anzusägen und hatten auch damit unter vielen anderen fragwürdigen Entscheidungen die Saat für die heutige Finanzkrise gelegt.

 

Juli 2013

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

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