1

Family Office, was ist das?

Reichtum ist für viele ein großer Wunschtraum, für andere wiederum ein großer Alptraum. Reichtum produziert eine Menge von Unter­lagen, seien es Bankauszüge, Depotauszüge, Schriftverkehr mit den Mietern der vermieteten Wohnungen usw., die gesichtet, auf Risiken überprüft und vor allem abgelegt werden müssen.

Jetzt kann sich jeder Leser einmal fragen, wie viele Unterlagen er im Zusammenhang mit seinem Vermögen wöchentlich bekommt und setzt das in Bezug auf sein geschätztes Vermögen.

Angenommen, sein Gesamtvermögen nimmt eine Größenordnung von € 500.000 ein, aufgeteilt in eine Eigentumswohnung (Wert € 300.000) und Wertpapiere und Kontoguthaben (€ 200.000). Dieses schon ansehnliche Vermögen wird den Vermögensinhaber pro Woche mit eingehender Sichtung und ordentlicher Ablage mindestens eine Stunde seiner Freizeit kosten. Sollten die Wertpapiere von der Bank auf eine Vielzahl von strukturierten Finanzprodukten aufgeteilt sein,  wie das jetzt aus „Diversifikationsgründen“ (anderes Wort für deren erhöhtes „Ertragsaufkommen“) üblich ist  und im Jahr mehrmals verkauft werden, könnten aus der einen Stunde sehr schnell zwei werden, zumal die Banken Unterlagen produzieren, die in ihrem Aufbau komplex sind und zu allererst eine Runde des Studiums zwecks Erfassung der Grundstruktur dieser Unterlagen bedürfen, damit man sie versteht.

Aber bleiben wir bei dieser einen Stunde als Parameter für die folgenden Ausführungen.

Hat der Vermögensinhaber nunmehr ein Vermögen von € 1 Mio., würden es etwa 1 ½ bis 2 Stunden pro Woche für diese Verwaltungs­arbeit sein (pro Jahr etwa 75 Stunden), bei € 10 Mio. wären es dann etwa 8 bis 10 Stunden pro Woche (rd. 400 Stunden pro Jahr), bei € 50 Mio. dann etwa 30 bis 40 Stunden (rd. 1.560 Stunden pro Jahr), bei € 100 Mio. kämen wir dann schon auf 50 bis 60 Stunden pro Woche.

Quotal kann man die aufgebrachte Zeit hierfür an der Höhe des Ver­mögens nicht hochrechnen, da es abhängig ist von der komplexen oder nicht komplexen Aufteilung des Vermögens.

Die Aufzählung dieses Arbeitsaufwandes zeigt aber, dass große Ver­mögen nicht einfach so nebenbei vom Vermögensinhaber selbst beaufsichtigt werden können, besonders dann, wenn seine berufliche Ausbildung nur sehr wenig mit den komplexen Finanzanlage­geschäften in Berührung kam.

In solchen Fällen werden dann professionelle Family Offices (FO) engagiert, welche solche großen Vermögen von ganzen Familie betreuen und verwalten und sich um die vielen Belange rund um das Vermögen kümmern. Diese sind im Wesentlichen:

  • Kontrolle/­Beaufsichtigung der mit dem Vermögen betrauten diversen Fachleute wie
  • Vermögensverwalter und deren verwaltete Depots, d. h. das FO überwacht deren Aktionen/­Transaktionen und die Ein­haltung der formulierten/­vorgegebenen Anlagestrategie, hinterfragt die Anlageentscheidungen und versucht, die Ge­schäfte dieser Vermögensverwalter aus dem Gesichtsfeld des Anlegers zu unterbinden sowie
  • Kontrolle /­ Beaufsichtigung der Bankberater und die ihnen anvertrauten Wertpapierdepots, damit auch dort die formulierte Anlagestrategie eingehalten wird.
  • Gleichzeitig werden die Entwicklungen der Investments laufend überprüft, um bei entsprechenden Bewegungen nach oben oder nach unten flexibel reagieren zu können.
  • Das FO kümmert sich um das Immobilienvermögen mit allen Problemen von der Hausverwaltung (Kontrolle der Hausver­walter) bis zur Suche nach neuen Mietern und zeichnet ver­antwortlich für die umfangreichen Vor- und Nacharbeiten bei Kauf- und Verkauf von Immobilien.
  • Werden Immobilien oder Firmenbeteiligungen gekauft, macht es manchmal Sinn, hierfür einen Kredit aufzunehmen. Auch für dieses Prozedere und dem dahinter stehenden sehr zeitaufwändigen Formalismus mit den Banken zeichnet ein FO verantwortlich.

Die hier aufgezeigten Tätigkeiten sind nur ein kleiner Abriss der sehr umfangreichen Arbeiten eines FO`s und können somit die Ver­mögensbetreuung aller Familienmitglieder umfassen. Allein jeder der hier aufgezeigten Stichpunkte kann für sich genommen schon einen riesigen Arbeitsaufwand bedeuten.

Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass ein Family Office über langjährige Expertisen in verschiedenen Bereichen der Vermögensanlage verfügen muss und zwar wie folgt:

  • Im Kreditgeschäft und in der Analyse von Bilanzen inklusive Ge­winn- und Verlustrechnungen, da der Vermögensinhaber stets als Kredit­geber auftritt und die Vermögensanlage letztlich der Kreditnehmer ist.
  • Im wichtigen Beteiligungsbereich, um evtl. zu über­nehmende Firmen und deren Chancen und Risiken auch be­urteilen zu können.
  • Im Wertpapiergeschäft sind umfangreiche Finanzproduktkenntnisse nicht wegzudenkende Pflicht, um deren Risiken auch beurteilen zu können.
  • Im Immobiliengeschäft und damit im Grundbuchrecht, um auch die vertraglichen Bestimmungen und deren Auswirkungen beim Kauf oder Verkauf von Immobilien er­messen zu können.
  • Die Strukturen der Banken, deren Verkaufsgepflogenheiten sowie deren Denke, Nöte und Verhaltensweisen sollten auf jeden Fall geläufig sein, um die Vorstellungen des Vermögensinhabers auch durchsetzen zu können.
  • In rechtlichen Dingen sollten zumindest Grundkenntnisse vorhanden sein, um den richtigen Weg für tiefer gehende Problemfälle und damit den richtigen professionellen Juristen einschalten zu können.
  • Dies gilt auch für das Steuerrecht, um auch hier den richtigen Weg für den üblicherweise dem Vermögensinhaber und dem Family Office zur Seite stehenden Steuerberater einschlagen zu können. Ein Family Officer, welcher kein Steuerberater ist, nimmt in der Regel keine Beratung in steuerlichen Dingen vor. Das muss er aus rechtlichen Gründen dem Steuerberater des Mandanten überlassen.
  • Wichtig sind auch breit angelegte Kenntnisse im Buchhaltungswesen.
  • Es muss ein hoher Ordnungssinn für die Ablage der umfangreichen Unterlagen vorhanden sein, damit diese jederzeit schnell greifbar zur Verfügung stehen.

Ganz wichtig hierbei ist eine integre Persönlichkeit mit Rückgrat des Family Officers, damit dieser auch vom Vermögens­inhaber akzeptiert wird und seine Analysen somit Gewicht bekommen.

Kurzum, ein Family Office sollte in allen Gebieten über ein breites Fachwissen verfügen, um auch mit den notwendigen Fachleuten im juristischen und steuerlichen Bereich zumindest in den Grundzügen mitreden zu können.

Letztlich kann man ein Family Office als persönlichen Sekretär mit einer entsprechenden Finanzlogistik aus Finanzfachleuten des Vermögensinhabers oder als Revisor seines Vermögens betrachten. Die Basis dieser Arbeit ist ein hohes Vertrauensverhältnis zwischen Vermögensinhaber und Family Office, das zu erhalten täglich eine enorme Leistung bedeutet und jeden Tag durch entsprechend positive Ergeb­nisse verdient werden muss. Einmal ein risikoreiches und dann ver­lustträchtiges Anlagegeschäft vorbereitet /eingegangen und das Family Office kann seinen Hut nehmen.

Man muss daher davon ausgehen, dass ein seriöses und seine Arbeit sehr ernst zu nehmendes Family Office das Vermögen seiner Mandanten wie sein eigenes betrachtet und das primäre Ziel haben muss, dieses in seiner Größe und Wertigkeit zumindest zu erhalten.

Bei den Family Offices gibt es drei unterschiedliche Arten, nämlich das Single Family Office, das Multi Family Office und das Multi Family Office mit Bankhintergrund, d. h. der Gesellschafter dieses Family Offices ist eine Bank.

 Single Family Office:

Diese Form eines Family Office betreut nur eine Familie und deren Vermögen. Diese trifft man bei sehr großen Vermögen im zehn- und elfstelligen + x-Be­reich an und setzt sich dann meistens aus mehreren Finanzfachleuten aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammen inklusive eines hauptberuflichen Vermögensverwalters. Aber auch bei achtstelligen Vermögen findet man diese häufig, aber dann nur mit einer Person besetzt.

Die Mitglieder eines Single Family Office haben somit nur einen Arbeitgeber, geraten damit in ein Angestellten- und Abhängigkeits­verhältnis zum Vermögensinhaber und seinen Launen. Je nach Persönlichkeit, Freundschaften  und Egomanien des Ver­mögensinhabers wird sein Family Office es kaum wagen, dieser Mischung aus Wünschen und Ansprüchen, insbesondere aus „Freundschaftsbeziehungen“, zu widersprechen und ihm daher eher seinen Launen und seinen Beziehungsgeflechten entgegenkommen wollen, bzw. seine Ana­lysen diesem Niveau eher anpassen, als losgelöst vom subjektiven Mischmasch objektiv und sachlich zu argumentieren.

Weiteres Negativum dieser Form des FO ist die Entstehung von fach­lichen Scheuklappen in allen Vermögensbereichen. Nehmen wir hierfür als Beispiel die Bankkonditionen für Zahlungsverkehr, Depot- und die Transaktionsgebühren.

Anfangs werden diese bei einem guten Family Office den Markt­gegeben­hei­ten auf ein gewisses Niveau angepasst. Nach einer gewissen Zeit schießen sich dann alle vom Family Office beschäftigten Banken auf dieses Niveau ein und bieten dann nur noch auf diesem Niveau die künftigen Konditionen an. Ob das aber das für den Ver­mögensinhaber optimale Niveau ist, welches sich ständig ändert und die Banken sukzessive ihrer Ertragsschwelle annähern lassen, wird das Single Family Office so gut wie nie erfahren, da es wenige Vergleichs­möglichkeiten hat.

Ebenso kann man davon ausgehen, dass diesem Family Office nur die Vermögenswerte empfohlen werden, die den Vorstellungen und Wünschen des Vermögensinhabers entsprechen. Hat er eine Vorliebe für Immobilien, wird er alle möglichen Immobilien mit der von ihm gewünschten Charakteristika angeboten bekommen, seien Sie noch so schädlich für den Vermögenserhalt und das Vermögenswachstum. Dies kann man letztlich für alle Anlageklassen unterstellen, je nach Vorstellung des Vermögensinhabers.

Es fehlt somit das wichtige Regulativ einer gewichtigen Meinung zur Vermeidung von Klumpenrisiken und risikoreichen Anlageklassen.

Die weitere und sehr wichtige Frage ist hierbei auch, welche Expertise dieses Single Family Offices, insbesondere bei einer Einmann-Besetzung, aufweisen kann, bzw. ob diese den oben aufgeführten Parametern entsprechen.

Erfahrungsgemäß rekrutieren sie sich aus den Buchhaltungen des Unternehmens des Vermögensinhabers, waren dort langjährig in maßgeblicher Stellung tätig und genießen somit das Vertrauen des Vermögensinhabers und kennen auch seine Launen. Ob diese Buch­haltungsexpertise aber ausreicht, das umfangreiche Vermögen zu betreuen und die Risiken daraus zu erkennen, muss sehr in Frage gestellt werden.

Anderes Beispiel. Oft kommen diese Mitglieder eines Single Family Office auch aus der Wertpapierabteilung der Bank, bei der Ver­mögensinhaber bisher eines seiner Depots unterhalten hatte, welches dieser betreut und ihm evtl. auch gute und ertragreiche Empfehlungen einbrachte. Dieser Wertpapierfachmann, meistens kurz vor dem Ruhestand stehend und daher über eine hohe Erfahrung im Wertpapiergeschäft verfügend, stirbt aber so langsam aus. Meistens sind dies auch Personen, die sich aufgrund ihres Rückgrates noch gegen die Anlagerestriktionen der Banken wehren konnten.

Diese Family Officer sind sicherlich bei Vermögensinhabern nur mit Wertpapiergeschäft gut aufgehoben. Solche „nur Wertpapierver­mögen“ gibt es aber in den seltensten Fällen, da jeder Vermögens­inhaber gut beraten ist, in verschiedene Anlageklassen zu investieren. Dieser Family Officer wäre daher gut beraten, die fehlende Expertise im Kredit- und Beteiligungsgeschäft hinzuzunehmen, da ansonsten nur eine suboptimale Betreuung und Wertentwicklung des Ver­mögens stattfinden wird.

Bei den jüngeren Wertpapierberatern ist aber Vorsicht geboten, da diese nur über ein über oberflächliche Flyer eingetrichtertes Produktwissen verfügen und den Empfehlungen der Banken folgten, welche in den letzten Jahren alles andere als sicher und ertragreich waren. Diese Berater kann man damit an den Ertragsansprüchen der Banken als verbrannt bezeichnen. Für diese Form einer umfassenden Ver­mögensbetreuung sind sie daher nur schlecht geeignet, zumal diesen das Wissen aus den anderen Bereichen fehlt.

Multi Family Office:

Im Gegensatz zu einem Single Family Office werden hier mehrere Familien oder einzelne Vermögensinhaber betreut. Das Multi Family Office kommt daher mit mehreren Banken und deren Konditions- und Anlagegepflogenheiten bei unter­schiedlichen Mandanten mit unterschiedlichen Vermögens­zusammensetzungen in Berührung, erhält somit ein weit größeres Datenbild zu allen Konditionen und Anlagealternativen als ein Single Family Office.

Hier werden in der Regel mehrere Finanzfachleute aus unterschied­lichen Fachrichtungen beschäftigt und deren Expertisen gebündelt den Mandanten angeboten. Aufgrund des hohen Arbeitsanfalls ist eine solche Logistik letztlich unumgänglich und eine Grund­bedingungen für eine professionelle Family Office Dienstleistung, bzw. lässt ein Einzelkämpferdasein und damit eine beschränkte Expertise einfach nicht zu.

Ein weiterer und damit sehr wesentlicher Vorteil dieser Konstellation ist die nicht gegebene Abhängigkeit von einem Mandanten oder von einer Familie und damit von seiner/deren Meinung und seinen/deren Launen. Es gewährleistet daher mit großer Wahrscheinlichkeit eine hohe Un­abhängigkeit nicht nur auf der Einkommensseite des Family Office, sondern auch in Bezug auf eine sachliche und objektive Analyse und Meinung zu allen Themen rund um das Vermögen.

Multi Familiy Office mit Bankhintergrund:

Die Banken haben in den letzten Jahren diese Dienstleistung zu­nehmend in ihr Programm aufgenommen. Die Mitglieder solcher „Bank Family Offices“ setzen sich im Wesentlichen aus Wertpapier­fachleuten aus den Reihen der Bank zusammen, die – wie bei allen Wertpapierfachleuten – meistens über keine Krediterfahrung ver­fügen und auch in der Vergangenheit hauptsächlich im Wertpapier­vertrieb der Bank tätig waren. Bei Problemfällen wenden sich die Mitglieder solcher Einheiten an die vorhandene Logistik der Bank (Rechtsabteilung /­ Steuerabteilung /­Kreditabteilung usw.). Eine Ver­mischung von Informationen einerseits und Bankinteressen anderer­seits kann somit nicht ausbleiben, trotz aller Beschwörungen der Vertreter dieser Bank Family Offices.

Aus meinen bisherigen Erfahrungen mit solchen Abteilungen kann ich daher nur den Schluss ziehen, dass diese im Wesentlichen den Zweck verfolgen, als weitere Vertriebseinheit der eigenen Bankprodukte zu fungieren und das dann noch gegen eine hohe Gebühr.

Jeder Vermögensinhaber muss sich bei einem solchen Bank Family Office aber klar sein, dass es immer an die Gesellschafterin, somit an die dahinter stehende Bank, berichten muss. Welche Informationen an diese weitergegeben werden, kann ein heikles Thema werden, ins­besondere dann, wenn das Unternehmen des Vermögensinhabers bei dieser Bank in einem Kreditverhältnis steht und es aufgrund kon­junktureller Entwicklungen mit einer Umsatz- und Ertragsdelle zu kämpfen hat.

Außerdem erwartet die dahinterstehende Bank natürlich ent­sprechende Erträge und auch Vertriebserfolge, so dass eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Ertragsmaximierung nicht zu Gunsten des Vermögensinhabers verfolgt wird.

In einem Family Office spielen oft auch sehr persönliche Dinge eine Rolle, die tiefergehend und deutlicher sind, als sie von Bankern wahr­genommen werden sollen. Mit der Abhängigkeit des Bank Family Offices zur sie tragenden Bank kann man somit nie sicher sein, dass solche persönlichen Daten in den Räumlichkeiten dieser Einheit ver­bleiben und nicht für andere Dinge wie Kreditrisikominimierung der Bank beim Unternehmen des Vermögensinhabers oder bei Unternehmens­übernahmen missbraucht werden.

Somit muss sich jeder Vermögensinhaber fragen, ob er einer Bank seine intimsten finanziellen Dinge offenbaren, bzw. das Vertrauen, welches für die Arbeit eines professionellen Family Office notwendig ist, seiner Bank schenken möchte.

Ich würde davon in Kenntnis des Informationsflusses in einer Bank dringend davor abraten.

Ein weiterer Punkt ist die bei solchen Bank-Family Offices zu beobachtende Fluktuation der Betreuer, welche meistens den sich ständig verändernden Strategien im Ein- bis Zweijahrestakt geschuldet ist.

Fazit:

Bei einem Vergleich zu allen drei Arten eines Family Offices bietet das unabhängige Multi Family Office die besten und größten Vorteile für einen Vermögensinhaber, sein Vermögen optimal zu betreuen. Hierbei sollte er aber peinlichst darauf achten, wem dieses Family gehört, bzw. wie sich die Gesellschafter dieses Family Office zu­sammensetzen und dass diese unabhängig und nicht durch irgend­welche anderen Mandanten beeinflusst oder gesteuert werden.

Wenn das alles zutrifft, kann ein Vermögensinhaber mit hoher Wahr­schein­lichkeit davon ausgehen, dass die Beratung aus solchen Ein­heiten einen größtmöglichen seriösen und objektiven Charakter hat, den man auch nutzen sollte.

Eigentlich kann man zu dem Schluss kommen, dass aufgrund der hohen Komplexität bei der Vermögensanlage ein jeder, der Geld anlegen kann, die Dienstleistungen eines Family Office mehr oder weniger benötigt.

Ich nenne das Family Office light und ist im Vergleich zu den versteckten Gebühren und Provisionen der beratenden Banken letztlich deutlich günstiger und damit auch sicherer.

31. März 2015

Elmar Emde

Autor von „Die strukturierte Ausbeutung“

 Siehe auch http://www.emde-fiveko.de




Schulden und lockere Geldpolitik

Auf einer Konferenz der Bundesbank hat Herr Schäuble laut FAZ die Niedrigzinspolitik der Zentralbanken angeprangert. Nach seiner Ansicht sind die expansive Geldpolitik und eine expansive  hohe Verschuldung  nicht die Lösung, sondern die Hauptursachen der Finanz- und Schuldenkrise der letzten Jahre. Damit soll er sich der Sorge zahlreicher Notenbanker angeschlossen haben, welche die hohe Verschuldung  von Staaten, Unternehmen und privaten Haushalten auch mehrere Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise  als eine erhebliche Gefahr  für die Stabilität des Finanzsystems ansehen.

Mit dieser Analyse hat Herr Schäuble meines Erachtens Recht, allerdings müsste er noch hinzufügen, warum es zu einer solch hohen Verschuldung insgesamt gekommen ist.

Ursache Nummer 1 ist die Ausgabenwut der Politik, welche sich permanent als soziale Heilsbringer profilieren wollen. Man schaue sich nur die jeweils hohen Anteile am Staatshaushalt für die Sozialpolitik an.

Das führt zur Ursache Nr. 2, die stetig ansteigende Steuerbelastung der Bürger und der Unternehmen zur Finanzierung dieser gefräßigen Ausgabenwut. Damit wird den Bürgern und Unternehmen die Kraft zur eigenen Vorsorge und zur Stärkung des Eigenkapitals genommen und somit eine Abhängigkeit von der Finanzindustrie in Gang gesetzt, deren Kreislauf sich immer mehr in Richtung Verschuldung bewegt und somit dem Finanzsystem sukzessive die Basis entzieht.

Diese Steuerbelastungen in Europa und Deutschland bewegen sich auf einem im Weltvergleich viel zu hohem Niveau und müssten daher dringend gesenkt werden. Dies hat auch  Herr Draghi schon mehrmals angemahnt und gereicht ihm trotz all meiner Kritik zur Ehre.

Leider hat die Politik hier ein taubes Ohr und ist sogar „glücklich“, wenn wieder neue Belastungen der Bürger eingeführt werden, so wie es Frau Hasselfeldt von der CSU nach dem Parlamentsbeschluss zur Einführung der Maut Freude strahlend vor den Kameras kund getan hat. Die Maut wird sich in Zukunft als ein variables Steurerhöhungsprodukt etablieren und  die angebliche “Nur-Belastung” der ausländischen Mitbenutzer  wird sich als Fake herausstellen.

  1. März 2015

Elmar Emde

Autor von „Die strukturierte Ausbeutung“

Siehe auch http://www.emde-fiveko.de




Baufinanzierungsfallen

Das irrsinnig niedrige Zinsniveau lässt die Herzen derjenigen hochschlagen, welche schon lange die eigenen vier Wände, entweder in Form einer schicken Eigentumswohnung oder eines Eigenheims im Grünen, anvisiert haben. Allerdings verleitet dieses Zinsniveau viele dazu, in Fallen zu tappen, die sich später  als sehr kostspielig wenn nicht sogar als desaströs erweisen könnten.

1)Falle:

Derzeit werden Zinssätze im langfristigen Bereich angeboten, die sich je nach Bonität und Risiko bei 10 Jahres –Festzinssätzen um die 1,5% + ./. x bewegen. Bei 10-jährigen KfW-Krediten können diese sogar je nach Margenverzicht der Bank sogar unter 1% liegen. Das davon eine Bank auf Dauer nicht leben kann, liegt auf der Hand und lässt schon jetzt ein künftiges Krisenszenario befürchten, insbesondere dann, wenn die Zinsen irgendwann wieder steigen sollten und damit die Refinanzierung der Bank zusammenbricht. Sollte sich die Bank dann durch Verkauf dieses Kredites diesem Risiko entledigt haben, muss der Baufinanzierer eventuell damit rechnen, dass irgendein Vertreter eines Finanzinvestors – in welcher Form auch immer – vor seiner Haustüre steht und den Kredit zurück fordert.

Jedem Baufinanzierer kann daher nur der dringende Rat gegeben werden, den Verkauf der Baufinanzierungskredite an irgendwelche Finanzinstitute nicht zu gestatten. Die baufinanzierende Bank soll bis zum Ende der weitere Verhandlungs- und Risikopartner bleiben, damit er auch in schwierigen Zeiten des Baufinanzierers an seiner wirtschaftlichen Gesundung Interesse hat.

2.)Falle

Das niedrige Zinsniveau verleitet viele dazu, auch künftig von diesem Niveau auszugehen. Eines ist jedoch sicher, insbesondere in der Finanzwirtschaft, dass nichts bleibt so wie es ist. Somit könnten spätere Zinserhöhungen dazu führen, dass dann die Tilgung und der Zins aus dem laufenden Einkommen nicht mehr aufgebracht werden können und somit der Verkauf der lieb gewordenen Immobilie die Folge wäre, begleitet mit eventuellen erheblichen Vermögens-verlusten.

Jetzt sollte das niedrige Zinsniveau maximal 10 Jahre für einen Festzinssatz eingegangen und gesichert und in dieser Zeit die laufende Tilgung so hoch wie möglich und finanziell verkraftbar eingesetzt werden, um nach diesen 10 Jahren nicht in die evtl. höhere Zinsfalle zu tappen. Bei Festzinssätzen von 15 Jahren wäre der Zinsunterschied zwischen 10 Jahren Festzinssatz und 15 Jahren Festzinssatz zu errechnen und zu überlegen, ob in diesen 10 Jahren dieser Unterschied nicht lieber in die Tilgung des Kredites eingesetzt werden soll zwecks Verringerung der Restschuld nach diesen 10 Jahren.

3.)Falle

Der Abschluss von endfälligen Darlehen, d.h. Darlehen ohne  laufende Tilgung und Tilgung nach vielen Jahren durch ein anderes Finanzprodukt.

Sehr beliebt für solche Konstruktionen sind Finanzierungsangebote, die sich

  • aus einem Tilgungsdarlehen der Bank und zuzüglich
  • einem oder mehreren endfälligen Darlehen

zusammensetzen bei

  • gleichzeitigen Abschluss eines Bausparvertrages mit einer Laufzeit von 18 bis 20 Jahren und/oder
  • Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren.

Diese Varianten werden vor allem von solchen Banken exzessiv angeboten mit einer angeschlossenen Bausparkasse und Lebens-versicherungsgesellschaft, da diese baufinanzierende Finanzgruppe damit noch eine Menge von zusätzlichen Erträgen generieren kann.

Abschluss Bausparvertrag:

Hier wird in der Regel die Besparung von 40% der vereinbarten Bausparsumme vereinbart. Nach einer gewissen, aber nicht fixierten Zeit, wird dann ein Bauspardarlehen (gegen weiterer Gebühr) gewährt und zur Abdeckung des endfälligen Kredites verwendet.

Da aber das Bauspardarlehen im Wesentlichen aus dem angesparten Guthaben anderer Bausparer, deren Verträge noch nicht zuteilungsreif sind, gezahlt wird, kann man nicht den Zeitpunkt festlegen, wieviel Kapital zur Zuteilung zur Verfügung stehen wird. Somit bleibt die Ablösung des endfälligen Darlehens der baufinanzierenden  Bank sehr ungewiss und ist abhängig von der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklung der Bausparkassein vielen Jahren darauf, sichert der Bank aber bis dahin einen hohen Zinsertrag auf die volle Kreditsumme.

Mit Blick auf das derzeit niedrige Zinsniveau werden auch jetzt relativ niedrige Zinsen für die Bauspardarlehen angeboten. Was aber, wenn bei Zuteilung des Bauspardarlehens die Zinsen gestiegen sind und die Bausparkasse sich genötigt sieht, diese alten Verträge zu kündigen, wie zahlreiche Bausparkassen das jetzt bei der Guthabenverzinsung älterer Bausparverträge  vornehmen. Der Bausparer müsste dann den höheren Darlehenszins bezahlen und hätte mit Zitronen gehandelt.

Ein weiterer großer Schwachpunkt dieser Konstruktion ist der große Zinsunterschied zwischen endfälligem Darlehen bei der baufinanzierenden Bank  und dem angesparten Guthaben bei der Bausparkasse. Dieser beläuft sich nicht selten auf über 3%. Für das angesparte Guthaben bekommt der Bausparer kaum etwas, muss aber den Zins für das endfällige Darlehen 18 bis 20 Jahre lang – je nachdem – auf den vollen Darlehensbetrag bezahlen. Ein unsinniges Verhältnis! Der Zins für dieses endfällige Darlehen zuzüglich der Sparleistungen für den Bausparvertrag stellt dann die Belastung dar, ohne damit die Darlehensschuld groß getilgt zu haben. Letztlich eine Gelddruckmaschine für das baufinanzierende Institut.

Es wäre daher besser die Bausparleistung sofort in die Tilgung einzusetzen.

Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung:

Hier wird mit der Absicherung der Familie argumentiert, die Nachteile sind aber ähnlich wie beim Abschluss eines Bausparvertrages. Das bedeutet Zahlung von Versicherungsbeiträgen in eine Kapital-Lebensversicherung, mit der nach mindestens 12 Jahren ein endfälliges Darlehen bei der Bank abgelöst werden soll. Auch hier hätte die baufinanzierende Bank den Vorteil von Zinseinahmen auf die volle Darlehenssumme bis zur Endfälligkeit.

Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass die Versprechungen der Kapital-Lebensversicherungsgesellschaften in den wenigsten Fällen eingehalten werden, somit die Versicherung bei Fälligkeit deutlich weniger aus der fällig gewordenen Lebensversicherung auszahlt, als anfangs kalkuliert. Folge wäre dann eine weitere und teure Nachfinanzierung, da der Gegenwert der Lebensversicherung in den wenigsten Fällen zur Abdeckung des entsprechenden endfällige Darlehens ausreicht.

Außerdem ist auch hier das Verhältnis zwischen Besparung der Lebensversicherung und Zahlung der Versicherungsbeiträge alles andere als günstig. Hat man dem Bausparer dann noch eine Fondspolice verkauft, bei der der Wert der Lebensversicherung von der Höhe des der Kapital-Lebensversicherung zugrunde liegenden Fonds abhängt, geht der Baufinanzierer Ungewissheiten ein, die  zu hohen Kapitalverlusten führen können. Es sei noch daran erinnert, dass die Fondspolicen den Banken die höchsten Vermittlungsprovisionen einbringen.  Warum wohl?

Die Absicherung der Familie ist hier sicherlich ein richtiges Argument, eine Risiko-Lebensversicherung erfüllt aber den gleichen Zweck und ist vor allem wesentlich preiswerter, als die beschriebenen und mit vielen Unwägbarkeiten versehenen Kapital-Lebensversicherungen.

4.)Falle 

Bei diesen endfälligen Finanzierungskonstruktionen ergibt sich dann noch ein weiterer Nachteil.

Da die endfälligen Darlehen, welche durch ein Bauspardarlehen oder durch eine fällig gewordene Lebensversicherung zurückgeführt werden sollen, einen langfristigen Charakter haben, werden diese Darlehen in der Regel mit erststelligen Grundschulden abgesichert, das / die Darlehen  der Bank mit laufender Tilgung dagegen mit hinteren Grundschuld-Rangstellen. Das führt dazu, dass das Darlehen mit der laufenden Tilgung bei der Bank mit einem höheren Risiko eingestuft  und somit mit einem schlechteren Zins belegt wird.

Kurzum, der Baufinanzierer wird hier benachteiligt, weil er der Bank durch diese zusätzlichen Finanzbausteine höhere Erträge ermöglicht.

Fazit:

Finanzierungskonstruktionen mit endfälligen Darlehen sollte man grundsätzlich meiden und den Verkauf der Darlehen an irgendwelche Finanzinstitute nicht zulassen.

Auch hier zeigt sich wieder einmal, dass die einfachste  Konstruktion = die schnelle Tilgung, die beste und seriöseste Lösung ist. Mit allen anderen „Finanzierungsalternativen“ füttert man nur die Finanzindustrie.

29. März 2015

Elmar Emde

Autor von „Die strukturierte Ausbeutung“

Siehe auch http://www.emde-fiveko.de




Draghi dilettantisch?

Vor Parlamentariern in Rom hatte Herr Draghi Deutschland für den Überschuss, der vor allem durch die deutsche Exportkraft  entstand, kritisiert. Damit reiht sich Herr Draghi in die Riege der linken Kritiker, allem voran Herr Lafontaine, welcher mit seinem wirtschaftspolitischen „Sachverstand“ das Saarland zum Dauerpatienten in Deutschland gemacht hat, ein, die Deutschland für die Misere in Europa verantwortlich machen. Übersetzt heißt das, diejenigen, welche sich wirtschaftlich korrekt verhalten, sind verantwortlich dafür, dass sich die anderen wirtschaftlich unkorrekt verhalten. Ein Irrsinn.

Hier offenbart sich anscheinend eine gewisse Schizophrenie im Denken der EZB. Jeder, der nur etwas über volkswirtschaftliche Kenntnisse verfügt, müsste wissen, dass schwache Währungen die Export- und Dienstleistungsfähigkeit eines Landes stärken. Mit dem unsinnigen Fluten der Märkte mit unverständlich weiterer hoher Liquidität hat die EZB/ Herr Draghi den Kurs des Euros sehr stark in die Knie gezwungen und damit vor allem die Volkswirtschaften in der Eurozone begünstigt, die schon immer über einen starken Export aufgrund starker und konkurrenzfähiger Weltmarktprodukte verfügt haben. Den schwachen, überwiegend auf Importe angewiesene Länder – eben von den Ländern, welche marktkonforme Produkte liefern –, hilft das relativ wenig. Des Weiteren darf nicht vergessen werden, dass z.B. Deutschland einen solchen Exportüberschuss nur erreichen kann, wenn entsprechende Importe aus anderen Ländern, hauptsächlich aus Europa, stattfinden und somit dieser Exportüberschuss auch den schwächeren Ländern hilft.

Was soll dann also diese unverständliche, nahe an ein ideologisches Gedankengut reichende Kritik? Muß sich Herr Schäuble nun für den hohen Exportüberschuß, ausgelöst durch den von der EZB in Gang gesetzten Kursverfall des Euros und damit Verbesserung der deutschen Exportchancen rechtfertigen? Wenn man einen Zustand kritisiert, sollte man auch Lösungen entwerfen, wie ein solches „Ungleichgewicht“ behoben werden kann. Soll hier auch ein neuer Handel mit „Exportverschmutzungsrechten“ wie bei den Emissionsrechten eingeführt werden? Oder sollen die Nationen mit einem Exportüberschuss mit Länderfinanzausgleichszahlungen belastet werden?  Auch wäre das vergleichbar mit Ausgleichszahlungen erfolgreicher Unternehmen an weniger erfolgreiche Unternehmen oder mit Ausgleichszahlungen gut verdienender Privatpersonen an schlechtverdienende. In der Praxis einfach nicht durchführbar. Außerdem ist das vergleichbar mit einem Sozialismus alter Schule, welcher stets die Leistung bestraft, freies Gedankengut eingeschränkt und zu Rückschritten in der Menschheitsgeschichte geführt hat. Mir ist auf jeden Fall bisher kein erfolgreicher Sozialismus bekannt und die derzeit noch existierenden leben von der Substanz und produzieren Armut.

In seiner Eröffnungsrede zur Einweihung des neuen EZB-Gebäudes meinte Herr Draghi, dass „eine Rückverlagerung der Verantwortung für die Volkswirtschaften auf die nationale Ebene  keine Lösung ist“. Im Umkehrschluss bedeutet das den Ausbau einer zentral regulierten Gesamtvolkswirtschaft für Europa, vermutlich gesteuert aus Brüssel oder Straßburg. Wie das gehen soll nach all den negativen Erfahrungen von zentral regulierten Unternehmen und zentral regulierten Ländern, ist mir rätselhaft. Die sehr kostenträchtige Bürokratie würde jubilieren, welche aber Herr Draghi in seiner Eröffnungsrede zur Einweihung des neuen Hauptsitzes der EZB  gerade  abbauen will. (?)

Erfolgreiche Volkswirtschaften haben ihren Ursprung in einer föderativen Gestaltungsform, welche den Individualismus und die Eigenverantwortlichkeit der Bürger fördert mit einem gleichzeitig aufgespannten sozialen Netz. Warum die Zentralbank einen Zentralismus fördern will, ist mir unverständlich.

In einem muss ich Herr Draghi aber Recht geben. Im vergleich zur Weltwirtschaft ist die Steuerbelastung in Europa viel zu hoch und müsste deutlich gesenkt werden. Auf diesem Ohr sind die Politiker allerdings taub.

29. März 2015

Elmar Emde

Autor des Buches  “Die strukturierte Ausbeutung”

Siehe auch http://www.emde-fiveko.de