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Künftige Bankenabwicklung ohne Steuerzahlerbelastung? Ein Märchen !

Die Politik versucht europaweit den Steuerzahlern zu suggerieren, dass bei künftigen Bankenschieflagen der Steuerzahler nicht mehr zur Kasse gebeten werden soll. Zu diesem Zweck wurden diverse Institutionen und Mechnismen geschaffen, um solche das Finanzsystem gefährdende Schieflagen vermeiden zu können.

Einer dieser Mechanismen, der einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus, umfasst grundsätzlich die Großbanken, die ab Herbst 2014 im einheitlichen Aufsichtsmechanismus unter die Aufsicht der EZB gestellt wurden. Die Anzahl der von EZB beaufsichtigten Großbanken beläuft sich auf 120 (Stand Mai 2015). Die anderen Institute, darunter in Deutschland die Mehrzahl der Sparkassen und Volksbanken und alle Banken der EU in Nicht-Euro-Staaten, werden im Ernstfall von nationalen Behörden nach den einheitlichen Regeln der Abwicklungsrichtlinie abgewickelt. Der SRM gilt somit nur für die Staaten der Eurozone; Nicht-Euro-Staaten können sich aber freiwillig beteiligen.

Der SRM besteht aus dem einheitlichen Abwicklungsgremium (Single Resolution Board, SRB) und dem einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF), welcher die .von den Banken eingeforderten Abgaben verwaltet. Dieser Fond soll sukzessive eine Volumen von € 55 Milliarden einnehmen.

Zu erwähnen wäre hierbei noch, dass eine weitere Abgabe, die Finanztransaktionssteuer, dazu beitragen soll, dass bei nationalen Bankinsolvenzen Geldmittel zur Verfügung stehen, damit die Steuerzahler hierfür nicht mehr in Anspruch genommen werden müssen. Hierbei wird allerdings vergessen, dass damit die leistungsfähigen Steuerzahler – somit auch Steuerzahler – im Vorgriff auf ein solch mögliches Ereignis schon in Anspruch genommen werden. Diese Mittel fließen nach meinen Informationen direkt in den Staatshaushalt, werden somit nicht separiert angelegt und müssen bei Bedarf dem Staatshaushalt wieder entzogen werden. Sollte das Ausgabeverhalten der dann regierenden Administration diese Mittel für andere Zwecke schon verplant haben, würde das entweder eine höhere Schuldenaufnahme für den Staat oder die beliebte Steuererhöhung bedeuten. So oder so wird der Steuerzahler damit in Anspruch genommen und das bereits im Vorfeld dessen.

Das Abwicklungsgremium (Single Resulution Board = SRB) mit Sitz in Brüssel entscheidet über die Verwendung der Mittel des Fonds; der Einsatz der Mittel ist bedingt an die ordnungsgemässe Abwicklung einer betroffenen Bank nach den Grundsätzen der europäischen Abwicklungsrichtlinie unter Aufsicht des SRB. Das SRB setzt sich aus einem Exekutivdirektor, Frau Elke König (davor Chefin der Bafin), dessen Stellvertreter (Timo Löyttyniemi), vier hauptamtlichen Mitgliedern und Vertretern der nationalen Abwicklungsbehörden zusammen.

Der vom SRF verwaltete Fond soll sukzessive eine Volumen von € 55 Milliarden einnehmen. Wie diese gewaltige Summe aber in dieser für Anleger aufgrund der von Herrn Draghi geschaffenen äußerst mageren Anlagemöglichkeiten angelegt werden soll, konnte ich nirgendwo beantwortet bekommen.

Ich bat deshalb Frau König, mir bei der Beantwortung dieser Frage behilflich zu sein. Gleichzeitig bat ich in Ihrer Eigenschaft als frühere Bafin-Chefin um Beantwortung diverser in diesem Zusammenhang stehenden offenen Fragen und zwar wie folgt:

Frage 1:

Gemäß den Pressenotizen, zuletzt im Handelsblatt vom 7. April 2014, soll die Behörde mit Mitteln in Höhe € 55 Milliarden ausgestattet werden, um die in Not geratenen Banken aus der Bredouille zu helfen. In welcher Form werden diese Mittel angelegt, da ich mir nicht vorstellen kann, dass Sie diese einfach in den Tresor legen?

Frage 2:

Diese Mittel sollen die europäischen Banken aufbringen/ abgeben. Warum glauben Sie, dass diese Mittel nur die Banken und nicht die Steuerzahler aufbringen?

Aufgrund meiner Tätigkeit als Family Officer“ und interimistischer Treasurer bei mittelständischen Unternehmen beobachte ich derzeit auf breiter Front eine Erhöhung der Konditionen, Gebühren und Abgaben bei allen Banken, welche diese mit der sehr aufwändigen Regulierung aus Brüssel kommentieren. Damit erhärtet sich der Verdacht, dass nicht die Banken diese Abgaben bezahlen, sondern alle Bankkunden und damit wiederum der Steuerzahler und zwar auf breiter Front.

Frage 3:

Sie hatten im Herbst letzten Jahres als Chefin der Bafin in einer Pressekonferenz verlauten lassen, dass die Bafin nicht genau wisse, wohin die Assets der Bad Banks in Deutschland verkauft worden sind. Zu dieser Zeit fand der Stresstest der Banken statt, wodurch die Bafin eigentlich sehr genau hätte wissen müssen, wohin diese giftigen Papiere gegangen sind.

Eine Landesbank warb sogar mit dem Slogan „ Tue Gutes und rede darüber“, nachdem sie Ihre Bad Bank mit einer Bilanzsumme von € 96 Milliarden auf € 3 Milliarden abbauen konnte. Die Kundenbetreuer dieser Landesbank konnten mir jedoch nicht die Käufer dieser Papiere nennen.

Entweder war dieser Stresstest keiner und sollte nur als Beruhigungspille für die Steuerzahler / Bankkunden usw. dienen (Bericht darüber wurde immer noch nicht veröffentlicht) oder Sie wissen ganz genau und dann noch mit dem Segen der Aufsichtsbehörden, wohin diese Papiere gegangen sind.

Daher noch einmal die Frage an Sie, ob Sie mir sagen können, wohin diese Giftpapiere gegangen sind?

Frage 4:

Vergleicht man die jeweilige Bilanzsumme der 5 Bad Banks mit dem Eigenkapital der jeweiligen Mutterbank, so war diese Bilanzsumme jeweils wesentlich höher, als das jeweilige Eigenkapital dieser Mutterbanken. Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass diese 5 Banken (Deutsche Bank, Commerzbank, HSH Nordbank, LBBW, BayernLB) bei Wertberichtigung dieser Assets Insolvenz hätten anmelden müssen. War die Bildung der Bad Banks mit dem Segen der Aufsichtsbehörden eine Insolvenzverschleppung?

Frage 5:

Wenn ein Produzent eine mangelhafte Ware liefert, muss der Produzent diese entweder reparieren oder wieder zurück nehmen.

Warum konnten die europäischen Banken diesen aus den USA und Großbritannien produzierten Anlagedreck (bitte um Nachsicht für den Ausdruck) nicht wieder an diese Produzenten zurückgeben?

Als Antwort erhielt ich vermutlich von einem Assistenten von Frau König folgende Antwort:

„Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (SRB) hat dafür Sorge zu tragen, dass der einheitliche Abwicklungsmechanismus für Banken  gemäß der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRM Verordnung) wirkungsvoll und einheitlich funktioniert. Er ist im Rahmen der SRM Verordnung unter anderem zuständig für die Erstellung von Abwicklungsplänen und, nach vollständiger Anwendbarkeit der SRM Verordnung am 1. Januar 2016, für Beschlüsse im Zusammenhang mit der Abwicklung von einem teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassenener und gemischter Finanzholdinggesellschaften in Sinne Artikel 2 der SRM Verordnung.

Die SRM Verordnung enthält ein detailliertes System  für die Finanzierung des einheitlichen Abwicklungsfonds, an welches der SRB gebunden ist. Der von der SRM Verordnung  vorgegebene Zuständigkeitsbereich des SRB umfasst nicht auch die Erteilung von Auskünften zu Vorgängen bei nationalen Aufsichtsbehörden oder einzelnen Instituten. Auch allgemeine Auskünfte zum Umgang mit Anlageprodukten oder rechtliche Möglichkeiten in diesem Zusammenhang gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich des SRB.“

Fazit:

Keine einzige Frage wurde beantwortet.

Es wird auf Zuständigkeiten verwiesen. Man mauert.

Ich kann nur hoffen, dass diese Mittel alle gut angelegt sind und nicht in Risiko behaftete Staatsanleihen, strukturierte Finanzprodukte oder in fragwürdige Derivate oder letztlich in den Brüsseler Haushalt einfließt. Allein mir fehlt der Glaube.

Anstatt die Ursachen dieser unglücklichen Entwicklung, nämlichen die strukturierten Finanzprodukte und Derivate sukzessive aus den Verkehr zu ziehen, werden diese noch weiter und verstärkt unter die Leute gebracht und dienen sogar den Administrationen der jeweiligen Länder, die Ausbeutung der Bürger noch weiter fortzusetzen.

Der Steuerzahler wird daher unvermindert zur Kasse gebeten und gebeten werden. Dass dies künftig nicht mehr der Fall sein wird, ist ein cleverer Marketing-Gag und gehört in den Bereich Märchen.

10. Mai 2015

Elmar Emde

Autor des Buches „Die strukturierte Ausbeutung“

Siehe auch http://www.emde-fiveko.de




Teufelskreis Überschuldung

Die hohe Verschuldung der Staaten ist für Politiker eine große Last und in einem Umfeld von niedrigen Wachstums- und Inflationsraten schwer zu steuern. In diesem Umfeld helfen niedrige Zinsen, wenn zugleich über regulatorische Maßnahmen der Bedarf der Finanzinstitute an Staatsanleihen hoch gehalten wird. Es gibt nur vier Wege, um die Verschuldung zu reduzieren: eine restriktivere Finanzpolitik, höheres Wachstum, steigende Inflationsraten oder – als letztes Hilfsmittel – der Staatsbankrott. Am Ende der ausufernden globalen Verschuldungskrise wird es für Risikoanlagen gefährlich, dann nämlich, wenn die wichtigsten Wirtschaftsräume in eine Rezession gleiten und Zinsen und Inflation immer noch niedrig sind.

Über die Unabhängigkeit der Zentralbanken von der Politik kann man mit Sicherheit vortrefflich streiten. Tatsache ist jedoch, dass sie im Moment die finanzielle Repression unterstützen. Sie ermöglichen es den Staaten, auch mit hoher Staatsverschuldung leichter zu leben, da sie versuchen, in nächster Zukunft die Zinsen unter dem nominalen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts zu halten. Hinzu kommt, dass Anleihen mit hohen Zinsen durch solche mit niedrigen Zinsen ersetzt werden, was zu einer Reduzierung des Schuldendiensts führt, manchmal auch bei steigenden Schulden. Damit wird zwar von Regierungsseite eine Stabilisierung des Verhältnisses von Schulden zum Bruttoinlandsprodukt erreicht. Ist die monetäre Geldpolitik jedoch dauerhaft, verschleiert sie den faktischen Staatsbankrott des betreffenden Staates und führt – da die Geldmenge im Vergleich zur vorhandenen Gütermenge aufgeblasen wird – zu einer Inflationsspirale. So weit ist es allerdings im Moment noch nicht.

Dieser Teufelskreis aus mangelndem Wachstum und Überschuldung wird langfristig dazu führen, dass der Konsum einbricht. Nehmen wir noch die in den meisten Industrieländern ungünstige demografische Entwicklung hinzu, so ergeben sich dauerhaft mäßige Aussichten für die Unternehmen. Das wird sich früher oder später auch in den Gewinnen der Unternehmen niederschlagen. Der Versuch der Europäischen Zentralbank (EZB), durch die Abwertung der Währung den Unternehmen der Eurozone mehr Wachstumsmöglichkeiten zu bescheren, ist in der Vergangenheit langfristig immer auf ein Nullsummenspiel hinausgelaufen. Denn Wachstum in der globalisierten Welt wird vom Wachstum der Weltwirtschaft bestimmt. Kurzfristig hilft diese Abwertung in erster Linie Deutschland. Was die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung der Eurozone verstärken wird. Damit wird sich auch der politische Druck auf Deutschland erhöhen, die Rechnung zu bezahlen.

Die von den Zentralbanken befeuerten Währungsbewegungen schaden im Moment vor allem den Entwicklungsländern. Diese haben in der Vergangenheit hohe Schulden vor allem in US-Dollar aufgenommen und können durch die rasche Aufwertung des letzten halben Jahres destabilisiert werden. Nach Angaben der Bank für Zahlungsausgleich haben Unternehmen aus den Schwellenländern Verbindlichkeiten von über 2 Billionen US-Dollar in ihren Bilanzen stehen. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen der Schwellenländer in der Vergangenheit von den hohen Rohstoffpreisen profitiert haben und jetzt doppelt unter der Entwicklung leiden.

Gemäß FactSet Research Systems haben die 500 im S&P 500 notierten Gesellschaften Kassenbestände von 1,4 Billionen US-Dollar. 2014 haben diese Gesellschaften 903 Milliarden US-Dollar an ihre Aktionäre ausgeschüttet – 350 Milliarden an Dividenden und 553 Milliarden für Aktienrückkäufe. Für 2015 erwartet S&P, dass eine Summe von über 1 Billion US-Dollar an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Vor allem durch diese Rückkaufaktivitäten wird der amerikanische Aktienmarkt inzwischen mehr durch Financial Engineering als durch Profitabilität in die Höhe getrieben. Allerdings dürfte 2016 für ähnliche Aktivitäten wesentlich weniger Liquidität zur Verfügung stehen. Ein typisches Beispiel hierfür ist General Electric. Im letzten Monat gab die Gesellschaft bekannt, dass sie bis 2018 90 Milliarden US-Dollar an ihre Aktionäre ausschütten wird. Um dieses Geld auszuschütten, wird General Electric Unternehmensteile verkaufen und im Ausland liegende, noch nicht versteuerte Liquidität zurückführen. Diese Rückführung wird die Gesellschaft ca. 4 Milliarden US-Dollar Steuern kosten. Da weder Sie als Privatperson noch eine Gesellschaft gerne Steuern zahlt, scheint zumindest General Electric keine nachhaltige Verwendungsmöglichkeit für diese Gelder im Konzern zu sehen. Sonst würde die Gesellschaft keine derart hohen Ausschüttungen an die Anteilseigner und den Staat vornehmen.

Es hat sich nichts geändert: Der Aufschwung an den Börsen bleibt vor allem von der Geldpolitik getrieben. EZB-Präsident Mario Draghi kündigte im Sommer 2012 an, dass er alles zum Erhalt des Euros tun wolle. Damals lag das Kurs-Gewinn-Verhältnis des DAX bei 9, heute bei 15. Die Gewinne und Umsätze sind allerdings bei Weitem nicht um diese Faktoren gestiegen. Um diese Kurse zu rechtfertigen, brauchen wir eine dynamische Wirtschafts- und Gewinnentwicklung. Da diese aufgrund der oben beschriebenen Fakten nicht zu erwarten ist, bleiben wir weiter vorsichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Otmar Beck

Alltrust AG, Schweiz

Wertentwicklung 2015:

Drei Säulen Portfolio: 6,58%, Benchmark: 9,36%

Diese Veröffentlichung dient ausschließlich der Information und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe von Kauf-, Verkaufs- oder Zeichnungsaufträgen dar. Alle Informationen beruhen auf Quellen, die wir als zuverlässig erachten. Sie dienen lediglich der Information und begründen kein Haftungsobligo. Anlagen können plötzlichen und erheblichen Wertverlusten unterworfen sein, mit der Folge, dass der Anleger möglicherweise nicht den investierten Gesamtbetrag zurückerhält. Bei Aktien bestehen gegenüber festverzinslichen Wertpapieren neben höheren Renditechancen auch wesentlich größere Risiken; ein Totalverlust kann nicht ausgeschlossen werden. Die individuellen Anlageziele, die Finanzlage oder die besonderen Bedürfnisse einzelner Empfänger wurden nicht berücksichtigt.

Otmar Beck

 

 




Betrug jetzt börsenreif?

Die Finanzindustrie hat sich mit dem Erscheinen des Investmentbankings, welches durch die enorme Entwicklung auf dem EDV-Sektor sehr stark befeuert und begünstigt wurde, in Regionen begeben, die man schon als kriminell bezeichnen kann. Mittlerweile mussten viele Groß- und Investmentbanken deswegen horrende Strafzahlungen leisten, welche einen Gesamtbetrag im hohen zweistelligen Milliardenbereich einnehmen. Weitere hohe Zahlungen aufgrund der laufenden Ermittlungsverfahren stehen noch aus. Leidtragende dieser Entwicklung sind rd. 90 % der jeweiligen Bankbelegschaft, welche seriöses und der Realwirtschaft nützliches Banking betreiben.

Eine beunruhigende Entwicklung nimmt hierbei die nicht mehr zu bremsende Computerisierung der Börsen und damit auch deren Anfälligkeit gegenüber Hackern und den Hochfrequenzhändlern ein. In meinem Beitrag „Hochfrequenzhandel + Dark Pools = Kundenmolkerei“ vom 25.1.2015 wurde kritisch die Funktionsweise des Hochfrequenzhandels  analysiert, insbesondere das damit möglich front-running beschrieben, welches letztlich zu einer grundsätzlichen Benachteiligung der Käufer und Verkäufer von Wertpapieren führt. Unverständlicherweise betrachtet dies die SEC als liquiditätsfördernde Maßnahme. Ich betrachte dieses technische front-running als illegal und kriminell und ist dem Tatbestand des Insider-Wissens gleichzustellen.

Erst kürzlich fand sogar ein US-Hochfrequenzhändler, die Firma Virtu Financial, den Weg zur Börse. Mittlerweile liegt der Börsenkurs aufgrund einer hohen Nachfrage derzeit 20% über dem Ausgabepreis. Selbst Kritiker des Hochfrequenzhandels wie die große Fondsgesellschaft T.Rowe Price soll sich nach Medienberichten einen Stück dieses IPO-Kuchens gesichert haben. Bei Virtu Financial soll es sich angeblich um einen guten Spezies seiner Art handeln bzw. um einen Makler, welcher zahllose Wertpapiere kauft und verkauft, um von den Spannen zwischen Angebots- und Nachfragekursen zu profitieren. Ähnliches funktioniert aber auch beim front-running.

Interessant wäre jedoch die Frage, wie man bei den zahllosen Deals, welche ein Hochfrequenzhändler in der Sekunde abwickeln kann, Presseberichte sprechen von bis zu 4.000 + x in der Sekunde, den guten und den illegalen Hochfrequenzhandel herausfiltern kann? Meines Erachtens ist das ein unmögliches Unterfangen!

So bleibt letztlich der Verdacht, dass auch hier Geschäfte betrieben werden, welche in das Zerrbild eines Bösewichts passen, zumal Virtu Financial seit ihrem Bestehen nur an einem Tag einen Verlust eingefahren haben soll (lt. FAZ v. 25.4.2015), ein typisches Merkmal für ein front-running.

Auch Investmentbanken standen in ihrer Anfangszeit vor etwa 25 Jahren für ein seriöses Geschäftsgebaren und gingen an die Börsen. Die Erkenntnisse der Aufsichtsbehörden seit der Lehmann-Pleite geben aber ein anderes und zum Teil kriminelles Bild wieder, welches durch die hohen und akzeptierten Strafzahlungen unterstrichen wird. Fragt sich nur, wann auch Rauschgift- und Verbrechersyndikate aufgrund ihrer hohen Ertragskraft als börsenreif eingestuft werden.

Hohe Ertragskraft oder anders ausgedrückt hohe Profite lassen die Ethik ins Nirwana verschwinden und begünstigen kriminelle Handlungen. Veränderungsbedarf ist angesagt.

1. Mai 2015

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

Siehe auch http://www.emde-fiveko.de