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Fracking? Bitte nicht!

„Beim Fracking wird durch eine Bohrung, unter hohem Druck von typischerweise mehreren hundert Bar eine Flüssigkeit („Fracfluid“) in den geologischen Hintergrund, aus dem gefördert werden soll, gepresst. Als Fracfluid dient Wasser, das zumeist mit chemischen Zusätzen und Stützmitteln, wie z. B. Quarzsand, versetzt ist.

Die Zusammensetzung der Fracfluid wird normalerweise von den Bohr- und Servicefirmen zwar gegenüber den Aufsichtsbehörden benannt, aber gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehalten“.

Das ist die zusammengefasste Definition lt. Wikipedia.

Das Hauptproblem bei Fracking sind die Fracfluids, deren Zusammensetzung sicherlich keine Trinkwasserqualität besitzen und daher nicht umsonst geheim gehalten wird.  Insofern ist es meines Erachtens unverantwortlich, nur aus einer temporären Gas- und Ölgewinnung – diese Bohrlöcher sollen erfahrungsgemäß nur eine kurze Lebensdauer besitzen – das Risiko einzugehen, unser wertvolles Trinkwasser einer möglichen und äußerst langfristigen Kontaminierung mit solchen Fracfluids auszusetzen.

Eines unserer Haupt Assets in Deutschland ist das saubere Trinkwasser, welches hauptsächlich aus dem Untergrund, dem Grundwasser gewonnen wird. Ohne sauberes Wasser kann keine Volkswirtschaft auf Dauer gesund existieren. Man schaue sich nur das Wasser der Schwellenländer oder ganz zu schweigen das der Entwicklungsländer an. Die Oberschicht trinkt Mineralwasser aus Europa, das einfache Volk verdrecktes und mit vielen Krankheiten belastetes heimisches Wasser, sofern es überhaupt vorhanden ist.

Und selbst in New York schmeckt das Wasser nach Chlor, auch eine bestellte Coca Cola aufgrund des US-amerikanisch typischen hohen Zusatzes von Wassereis.

Warum soll man dann ohne wirkliche Not das Haupt Asset bzw. die Qualität unseres Trinkwassers in Gefahr bringen, zumal Auswirkungen des Frackings in den USA sehr beunruhigen.

Von Mineralwasserfirmen ist mir bekannt, dass es teilweise Jahrhunderte dauert, bis Regenwasser in Gesteinsschichten vordringt, um dann von den Mineralwasserunternehmen gewonnen zu werden. Teilweise kommt eine solche Wasserquelle durch Untergrundströmungen zustande, welche aus den unterschiedlichsten Gegenden stammen. Eine solche Quelle müsste dann geschlossen werden, wenn solche Fracfluids über Untergrundströmungen zu dieser Quelle gelangen.

Somit kann man die restriktive Haltung der Bundesregierung nur begrüßen. Diese stößt jedoch auf den erheblichen Widerstand vor allem der wirtschafts- und technikgläubigen Fraktion unserer Republik. Selbst im Handelsblatt, eine von mir geschätzte Wirtschaftszeitung, wurde diese Haltung mit einem Kommentar von Herrn Thomas Sigmund unter dem Titel „German Angst“, Untertitel „Deutschland ist längst ein Land der Denkverbote“, in die Kategorie „Bedenkenträger“ einsortiert, bzw. diffamiert.

In diesem Zusammenhang nannte er auch sehr umstrittene Projekte wie die Gentechnik, das Vergraben von Kohlendioxid mittels CCS-Technik (anstatt der Vermeidung von Kohlendioxid das Wort zu reden) und der Nanotechnik, welche aufgrund der „German Angst“ auch sehr restriktiv gehandhabt werden.

Ähnliches hat man auch zu der Atomtechnik gehört. Mittlerweile weiß man nicht mehr, wohin mit dem Atomabfall, der sich in den letzten 4 Jahrzehnten auf mindestens  eine halbe Million Tonnen aufsummiert haben soll.

Wo liegt dieser Atomabfall und wie will man diesen entsorgen? Ebenfalls vergraben, wie das Kohlendioxid und künftigen (tausenden von) Generationen hinterlassen? Das ist verantwortungslos!

Ohne Fracking ist Deutschland zu einer der reichsten Nationen geworden und hat seinen Wohlstand auf den Erfindungsreichtum und den Fleiß der dahinter stehenden Bürger aufgebaut und diesen Wohlstand durch den Import von Rohstoffen und Gütern mit anderen Nationen geteilt. Ob eine Verweigerung  von Fracking  den Fortschritt und damit den Wohlstand  im Land schlecht aussehen lassen wird, ist daher äußerst fraglich bzw. lässt dieses Argument sehr in Richtung Lobbyismus gehen.

Außerdem haben wir sowieso einen, von vielen kritisierten Handelsbilanzüberschuss auch ohne Fracking. Soll dieser damit noch höher werden?

Irgendwie erinnert mich diese Fortschrittsgläubigkeit an die Jahre vor der Finanzkrise. Vor allem die Wirtschaftsjournalisten aller renommierten Zeitungen  sahen mit den strukturierten Finanzprodukten und den damit erzielten unverschämt hohen Gewinnen der Banken/ Investmentbanken ein Zeitalter der neuen Glückseligkeiten heraufziehen und stellten alle Kritiker als Bedenkenträger in die Ecke. Jetzt kämpft man schon seit Jahren unvermindert an der Beseitigung dieser, aus dem angelsächsischen Raum kommenden toxischen Papiere, hat damit das weltweite Finanzsystem an den Abgrund geführt bzw. dort belassen und damit die Zentralbanken zum Handlanger der Politik gemacht. Ausgang ungewiss, ich befürchte desaströs!

Gesundes Misstrauen, insbesondere, wenn man die langfristigen Auswirkungen nicht kennt, ist ein Bestandteil jeden Fortschritts. Blinde Fortschritts- und Technikgläubigkeit führt zu teuren und substanzfressenden Sackgassen.

Unseren zukünftigen Generationen haben wir schon zu viel Mist hinterlassen, Fracking sollte nicht dazu gehören.

5. April 2015

Elmar Emde

Autor von “Die strukturierte Ausbeutung”

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Baufinanzierungsfallen

Das irrsinnig niedrige Zinsniveau lässt die Herzen derjenigen hochschlagen, welche schon lange die eigenen vier Wände, entweder in Form einer schicken Eigentumswohnung oder eines Eigenheims im Grünen, anvisiert haben. Allerdings verleitet dieses Zinsniveau viele dazu, in Fallen zu tappen, die sich später  als sehr kostspielig wenn nicht sogar als desaströs erweisen könnten.

1)Falle:

Derzeit werden Zinssätze im langfristigen Bereich angeboten, die sich je nach Bonität und Risiko bei 10 Jahres –Festzinssätzen um die 1,5% + ./. x bewegen. Bei 10-jährigen KfW-Krediten können diese sogar je nach Margenverzicht der Bank sogar unter 1% liegen. Das davon eine Bank auf Dauer nicht leben kann, liegt auf der Hand und lässt schon jetzt ein künftiges Krisenszenario befürchten, insbesondere dann, wenn die Zinsen irgendwann wieder steigen sollten und damit die Refinanzierung der Bank zusammenbricht. Sollte sich die Bank dann durch Verkauf dieses Kredites diesem Risiko entledigt haben, muss der Baufinanzierer eventuell damit rechnen, dass irgendein Vertreter eines Finanzinvestors – in welcher Form auch immer – vor seiner Haustüre steht und den Kredit zurück fordert.

Jedem Baufinanzierer kann daher nur der dringende Rat gegeben werden, den Verkauf der Baufinanzierungskredite an irgendwelche Finanzinstitute nicht zu gestatten. Die baufinanzierende Bank soll bis zum Ende der weitere Verhandlungs- und Risikopartner bleiben, damit er auch in schwierigen Zeiten des Baufinanzierers an seiner wirtschaftlichen Gesundung Interesse hat.

2.)Falle

Das niedrige Zinsniveau verleitet viele dazu, auch künftig von diesem Niveau auszugehen. Eines ist jedoch sicher, insbesondere in der Finanzwirtschaft, dass nichts bleibt so wie es ist. Somit könnten spätere Zinserhöhungen dazu führen, dass dann die Tilgung und der Zins aus dem laufenden Einkommen nicht mehr aufgebracht werden können und somit der Verkauf der lieb gewordenen Immobilie die Folge wäre, begleitet mit eventuellen erheblichen Vermögens-verlusten.

Jetzt sollte das niedrige Zinsniveau maximal 10 Jahre für einen Festzinssatz eingegangen und gesichert und in dieser Zeit die laufende Tilgung so hoch wie möglich und finanziell verkraftbar eingesetzt werden, um nach diesen 10 Jahren nicht in die evtl. höhere Zinsfalle zu tappen. Bei Festzinssätzen von 15 Jahren wäre der Zinsunterschied zwischen 10 Jahren Festzinssatz und 15 Jahren Festzinssatz zu errechnen und zu überlegen, ob in diesen 10 Jahren dieser Unterschied nicht lieber in die Tilgung des Kredites eingesetzt werden soll zwecks Verringerung der Restschuld nach diesen 10 Jahren.

3.)Falle

Der Abschluss von endfälligen Darlehen, d.h. Darlehen ohne  laufende Tilgung und Tilgung nach vielen Jahren durch ein anderes Finanzprodukt.

Sehr beliebt für solche Konstruktionen sind Finanzierungsangebote, die sich

  • aus einem Tilgungsdarlehen der Bank und zuzüglich
  • einem oder mehreren endfälligen Darlehen

zusammensetzen bei

  • gleichzeitigen Abschluss eines Bausparvertrages mit einer Laufzeit von 18 bis 20 Jahren und/oder
  • Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren.

Diese Varianten werden vor allem von solchen Banken exzessiv angeboten mit einer angeschlossenen Bausparkasse und Lebens-versicherungsgesellschaft, da diese baufinanzierende Finanzgruppe damit noch eine Menge von zusätzlichen Erträgen generieren kann.

Abschluss Bausparvertrag:

Hier wird in der Regel die Besparung von 40% der vereinbarten Bausparsumme vereinbart. Nach einer gewissen, aber nicht fixierten Zeit, wird dann ein Bauspardarlehen (gegen weiterer Gebühr) gewährt und zur Abdeckung des endfälligen Kredites verwendet.

Da aber das Bauspardarlehen im Wesentlichen aus dem angesparten Guthaben anderer Bausparer, deren Verträge noch nicht zuteilungsreif sind, gezahlt wird, kann man nicht den Zeitpunkt festlegen, wieviel Kapital zur Zuteilung zur Verfügung stehen wird. Somit bleibt die Ablösung des endfälligen Darlehens der baufinanzierenden  Bank sehr ungewiss und ist abhängig von der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklung der Bausparkassein vielen Jahren darauf, sichert der Bank aber bis dahin einen hohen Zinsertrag auf die volle Kreditsumme.

Mit Blick auf das derzeit niedrige Zinsniveau werden auch jetzt relativ niedrige Zinsen für die Bauspardarlehen angeboten. Was aber, wenn bei Zuteilung des Bauspardarlehens die Zinsen gestiegen sind und die Bausparkasse sich genötigt sieht, diese alten Verträge zu kündigen, wie zahlreiche Bausparkassen das jetzt bei der Guthabenverzinsung älterer Bausparverträge  vornehmen. Der Bausparer müsste dann den höheren Darlehenszins bezahlen und hätte mit Zitronen gehandelt.

Ein weiterer großer Schwachpunkt dieser Konstruktion ist der große Zinsunterschied zwischen endfälligem Darlehen bei der baufinanzierenden Bank  und dem angesparten Guthaben bei der Bausparkasse. Dieser beläuft sich nicht selten auf über 3%. Für das angesparte Guthaben bekommt der Bausparer kaum etwas, muss aber den Zins für das endfällige Darlehen 18 bis 20 Jahre lang – je nachdem – auf den vollen Darlehensbetrag bezahlen. Ein unsinniges Verhältnis! Der Zins für dieses endfällige Darlehen zuzüglich der Sparleistungen für den Bausparvertrag stellt dann die Belastung dar, ohne damit die Darlehensschuld groß getilgt zu haben. Letztlich eine Gelddruckmaschine für das baufinanzierende Institut.

Es wäre daher besser die Bausparleistung sofort in die Tilgung einzusetzen.

Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung:

Hier wird mit der Absicherung der Familie argumentiert, die Nachteile sind aber ähnlich wie beim Abschluss eines Bausparvertrages. Das bedeutet Zahlung von Versicherungsbeiträgen in eine Kapital-Lebensversicherung, mit der nach mindestens 12 Jahren ein endfälliges Darlehen bei der Bank abgelöst werden soll. Auch hier hätte die baufinanzierende Bank den Vorteil von Zinseinahmen auf die volle Darlehenssumme bis zur Endfälligkeit.

Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass die Versprechungen der Kapital-Lebensversicherungsgesellschaften in den wenigsten Fällen eingehalten werden, somit die Versicherung bei Fälligkeit deutlich weniger aus der fällig gewordenen Lebensversicherung auszahlt, als anfangs kalkuliert. Folge wäre dann eine weitere und teure Nachfinanzierung, da der Gegenwert der Lebensversicherung in den wenigsten Fällen zur Abdeckung des entsprechenden endfällige Darlehens ausreicht.

Außerdem ist auch hier das Verhältnis zwischen Besparung der Lebensversicherung und Zahlung der Versicherungsbeiträge alles andere als günstig. Hat man dem Bausparer dann noch eine Fondspolice verkauft, bei der der Wert der Lebensversicherung von der Höhe des der Kapital-Lebensversicherung zugrunde liegenden Fonds abhängt, geht der Baufinanzierer Ungewissheiten ein, die  zu hohen Kapitalverlusten führen können. Es sei noch daran erinnert, dass die Fondspolicen den Banken die höchsten Vermittlungsprovisionen einbringen.  Warum wohl?

Die Absicherung der Familie ist hier sicherlich ein richtiges Argument, eine Risiko-Lebensversicherung erfüllt aber den gleichen Zweck und ist vor allem wesentlich preiswerter, als die beschriebenen und mit vielen Unwägbarkeiten versehenen Kapital-Lebensversicherungen.

4.)Falle 

Bei diesen endfälligen Finanzierungskonstruktionen ergibt sich dann noch ein weiterer Nachteil.

Da die endfälligen Darlehen, welche durch ein Bauspardarlehen oder durch eine fällig gewordene Lebensversicherung zurückgeführt werden sollen, einen langfristigen Charakter haben, werden diese Darlehen in der Regel mit erststelligen Grundschulden abgesichert, das / die Darlehen  der Bank mit laufender Tilgung dagegen mit hinteren Grundschuld-Rangstellen. Das führt dazu, dass das Darlehen mit der laufenden Tilgung bei der Bank mit einem höheren Risiko eingestuft  und somit mit einem schlechteren Zins belegt wird.

Kurzum, der Baufinanzierer wird hier benachteiligt, weil er der Bank durch diese zusätzlichen Finanzbausteine höhere Erträge ermöglicht.

Fazit:

Finanzierungskonstruktionen mit endfälligen Darlehen sollte man grundsätzlich meiden und den Verkauf der Darlehen an irgendwelche Finanzinstitute nicht zulassen.

Auch hier zeigt sich wieder einmal, dass die einfachste  Konstruktion = die schnelle Tilgung, die beste und seriöseste Lösung ist. Mit allen anderen „Finanzierungsalternativen“ füttert man nur die Finanzindustrie.

29. März 2015

Elmar Emde

Autor von „Die strukturierte Ausbeutung“

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USD Absicherungswette

Mitte Februar erhielt ich von einer Großbank Kenntnis von einer USD-Absicherung, welche eigentlich recht attraktiv aussah, aber im Zeitverlauf der letzten Wochen wieder einmal zeigte, wie gut die dahinter steckenden Wahrscheinlichkeitsrechnungen zu Gunsten der anbietenden Bank arbeiten.

Das Angebot der Bank garantierte einen festen Absicherungskurs für den Verkauf eines USD-Betrages und gleichzeitig sollte der USD-Verkäufer die Chance erhalten, an fallenden EUR/USD Kursen, bzw. an einem steigenden USD-Kurs bis zu einer Kursgrenze (= Barriere) zu partizipieren.

Die Rahmendaten waren folgende:

Fester Absicherungskurs EUR/USD: 1,1800

Kursgrenze: 1,0500 (= Barriere)

Laufzeit 6 Monate (hier bis etwa Mitte August)

Sofern nun der USD weiter aufwerten sollte, könnte der USD-Verkäufer an dieser Aufwertung bis zu einem Kurs von EUR/USD 1,0500 teilhaben. Liegt der Wechselkurs  bei Fälligkeit auf  oder unterhalb von EUR/USD 1,0500, würde die Abrechnung zum Terminkurs des evtl. Abschlusses von EUR/USD 1,1500 erfolgen, womit man sich nicht schlechter stellen würde, als bei einem klassischen Termingeschäft.

Zum Zeitpunkt dieses Angebotes (USD 1,15) befand sich die Barriere von 1,05 noch weit entfernt und es war kaum vorstellbar, dass nach dem bereits starken Anstieg des US$ noch ein weiterer auf 1,05 folgen würde. Schaut man sich dann den Kursverlauf des USD zum Euro bis heute an, wird man feststellen, dass die Barriere von 1,05 bereits unterschritten worden ist. Zwischenzeitlich geben die Prognosen bereits Kurse von EUR/USD von 0,80 an, womit man bei Eingehung der oben beschrieben Konstellation völlig falsch liegen würde.

Letztlich ist das eine der vielen Wetten auf den US$-Kurs, mit der Gegenpositionen  – von wem auch immer –  abgesichert werden und deren Erkenntnis auf entsprechende Wahrscheinlichkeits-rechnungen beruhen. Diese  liegen zwar auch nicht immer richtig aufgrund vieler nicht berechenbarer politischer Umstände, sie können aber gewisse Anhaltspunkte geben, welche Entwicklungen diese Rechnerkapazitäten berechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie richtig liegen, ist enorm hoch, dem USD Verkäufer wird aber dies als Chance verkauft.

Manchmal ist es daher nicht schädlich, die US$-Guthaben liegen zu lassen und die Entwicklung zu beobachten.

24. März 2015

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

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INSU-Safe Vermögensanlage

Auf der Suche nach alternativen Vermögensanlagen für meine Mandanten stieß ich auf die INSU Safe (=wertbesicherte Festzinsanlage) Vermögensanlage.

Diese wird beschrieben als eine sehr gute Geldanlage, welche sich durch eine sehr gute Sicherheit zu einem festen Zins und überschaubarer Anlagedauer auszeichnet. Na ja, dachte ich mir.

Die Angaben zu dieser Geldanlage sind folgende:

  • 6% Festzins oder 4 % jährlich
  • Nur sechs oder vier Jahre Anlagedauer
  • Erstrangige Grundschuldbesicherung
  • Rückzahlung der Anlagesumme zu 100% am Ende der Laufzeit
  • Börsenunabhängig, kein Kursrisiko
  • Einmaliger Kostenanteil von 2,5%, die weiteren Kosten trägt die Gesellschaft (Notar, Grundbucheintragung etc.)
  • Keine laufenden Kosten
  • Mindestanlagesumme € 50.000.

Der Darlehenszweck ging aus der ersten Seite eines anonymisierten Mustervertrag wie folgt hervor:

„Die Darlehensnehmerin wird das  Darlehenskapital ausschließlich im Rahmen ihres operativen  Geschäftszwecks verwenden und die erhaltenen Geldmittel zur Finanzierung von Investitionen, der Ablöse bereits bestehender Verbindlichkeiten im Wege der Kostenersparnis oder der Begleichung von Aufwendungen für die Kapitalbeschaffung sowie der laufenden unternehmensbezogenen Kosten verwenden“.

Das klingt auf den ersten Blick einmal nicht negativ. Bei näherer Betrachtung kann es einen Fachmann regelrecht nur schütteln und ist ein Beleg dafür, dass die Vermögensanlage reines Kreditgeschäft ist und man dazu eigentlich eine entsprechende Kreditexpertise benötigt.

Schauen wir uns das Produkt einmal näher an.

Die Zinssätze bewegen sich schon einmal deutlich über dem seriösen Zinsniveau (falls es dank Draghi ein solches noch gibt). Auch die Anlagedauer ist überschaubar.

Bei der erstrangigen Grundschuldeintragung kommen dann schon die ersten großen Zweifel. Es kann sich mit Blick auf die Mindestanlagesumme von € 50.000 nur um eine erstrangige Gesamtgrundschuld handeln, das bedeutet, dass an dieser einen erstrangigen Grundschuld mehrere Gläubiger hängen. Insofern wäre der Grundschuldauslauf dieser nur einen Grundschuld sehr wichtig.

Angenommen es handelt sich um eine Immobilie mit einem Bauwert von € 300.000 und diese Immobilie wäre mit einer erstrangigen Gesamtgrundschuld von € 300.000 belastet, an der 6 Gläubiger à € 50.000 partizipieren. Würde im Verkaufsfalle diese Immobilie aber nur € 200.000 erbringen, wäre der Wert der Grundschuld pro Darlehensgeber nur bei € 33.333, Verlust somit € 16.666. Somit spielt die Erstrangigkeit keine Rolle und soll dem Anleger nur “erstrangigen” Sand in die Augen streuen.

Außerdem sollte der geneigte Anleger darauf achten, um welche Immobilie es sich handelt und sollte sich diese Immobilie auch persönlich ansehen. Im beiliegenden anonymisierten Mustervertrag fand ich eine Immobilie in der Pampas in Ostdeutschland, womit der Grundsatz bei Immobilienkäufen, also Lage, Lage und nochmals Lage hier nicht eingehalten wurde. Immobilienwert damit fraglich.

Erschreckend war aber, dass Kreditgeber für die Geldverleihung einen Negativzins in Form eines einmaligen Kostenanteils von 2,5% mitbringen muss, ähnlich wie bei geschlossenen Fonds. Somit muss man dafür bezahlen, wenn man Geld verleiht. Eigentlich war das bisher anders. Draghi machts anscheinend auch hier möglich.

Das Wesentliche fehlt hier aber, nämlich die Bilanz des Darlehensnehmers, der INSU Werte GmbH. Die scheint zwar im Unternehmensregister (in der Sparversion) hinterlegt zu sein, man muss aber für die Einsicht bezahlen. Eigentlich sollte der Darlehensnehmer mit offenen Karten spielen und diese dann auf seiner Homepage veröffentlichen. Leider Fehlanzeige.

Den Darlehenszweck kann man jetzt so oder so interpretieren. Ich neige zu der kritischen Interpretation, da man die Darlehensmittel zur Ablösung bereits bestehender Verbindlichkeiten  im Wege der Kostenersparnis einsetzen will. Das derzeitige Zinsniveau für gute Bonitäten im mittelfristigen Bereich liegt bei ca. 1,5% bis 2%, INSU Safe will aber den doppelten bzw. dreifachen Zins bezahlen.

Insofern kann man in dem höheren Zins des INSU Safes keine Kostenersparnis entdecken. Es bleibt zu befürchten, dass die Bonität deutlich verbesserungswürdig zu sein scheint und man deshalb für Bankdarlehen  einen wesentlich höheren Preis bezahlen muss.

Ein weiterer Punkt in diesem Geschäftszweck ist der Einsatz dieser Darlehensmittel zur Begleichung der Aufwendung für die Kapitalbeschaffung. Bei allem Respekt, mittel- langfristige Darlehen aufzunehmen, um den Vertrieb dieses fraglichen Finanzproduktes zu finanzieren, sollte nicht der Zweck einer Darlehensaufnahme sein und  könnte schon auf einen erheblichen Liquiditätsengpass hinweisen.

Fazit:

Ohne Vorlage einer aktuellen Bilanz  inkl. GuV  und Darlegung der Besicherungsmöglichkeiten zwecks eingehender Bonitätsprüfung, sollte man grundsätzlich kein Darlehen vergeben. Außerdem wäre dringend zu empfehlen, sich von der Geschäftsleitung der INSU Werte GmbH ein persönliches Bild zu verschaffen.

Es handelt sich hier um den grauen Markt und dessen Aussichten sind leider unverändert  grau bis schwarz.

20. März 2015

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

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