1

Direktinvestments in Sachanlagen

…und welche Lehren man daraus ziehen sollte.

In diesem Blog habe ich diverse sehr kritische Beiträge zu so genannten Direktinvestments in mehr oder minder exotische “Sachanlagen”  verfasst. Bei diesen Investments kann sich der Investor direkt an Gütern beteiligen, ohne über dieses Gut im Ernstfall praktisch verfügen zu können. Dabei werden von den Initiatoren Renditen versprochen, welche erhebliche Skepsis bei den Anlegern auslösen müssten, zumal sich solche Sachinvestitionen meistens außerhalb unseres Rechtsgebietes befinden. Somit können diese Güter kaum selbst verwaltet werden  und der Investor ist darüber hinaus  von den Initiatoren abhängig, deren Bonitäten aber nicht nachvollziehbar bis nicht gegeben sind.

Gerade die katastrophale Geldpolitik der EZB befeuert solche mit hohem Risiko behaftete Investments und so langsam zeichnet es sich ab, dass  privat angespartes Vermögen zur Altersvorsorge ratzfatz bei solchen Investments verbrannt wird. Meistens merken die Anleger diesen Fehler erst bei diversen Fälligkeiten, dann ist es allerdings schon zu spät.

Ein solches Beispiel ist die Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH, welche bei gutgläubigen Anlegern € 350 Mio. einsammeln konnte. Das Geschäftskonzept bestand im Verkauf von Containern bei gleichzeitiger Rückmietung durch Magellan und sogar Rückkauf des Containers zu einem festen Preis.

Dass diese Rechnung nicht aufging und nunmehr wiederum 9.000 gutgläubige Anleger um ihr Angespartes bangen, dokumentiert letztlich die Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH. Letztlich hat die Gier auch hier blind gemacht.

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde aus Anlass dieser Insolvenz am 17.6.2017 ein beachtenswerter Presseartikel veröffentlicht und zwar wie folgt:

„Drei Lehren über Direktinvestments

Ein Jahr ist es her  seit Magellan Maritime, Anbieter von Direktinvestments  in Container, Insolvenz anmeldete. Jetzt scheint sich herauszukristallisieren, dass die Käufer  der Container  im Durchschnitt wohl auf die Hälfte  ihres Investments verzichten müssen. Während  diesen  ein mehr oder weniger großer Schaden  entsteht, bringt der Fall für andere Anleger  Lektionen  über das Investment in vermeintlich sichere Sachanlagen mit sich.

Erstens ist eine Besicherung  nur dann eine Besicherung, wenn Sie werthaltig ist. Der Wert von Dingen verändert sich aber, ob das nun Rinder; Container oder LED-Beleuchtung ist.

Zweitens: Wenn man mit dem gekauften  Gegenstand nichts anfangen kann, was macht man damit? Bäume in Bulgarien oder Panama, Rinder in Bolivien  oder Paraguay oder Container in Südostasien. Eigentum ist nur dann etwas wert, wenn man es auch  verwalten kann. Andernfalls  bleibt einem nur der Liquidationserlös , und der ist in der Regel deutlich geringer als das Investment.

Drittens  zeigt sich, dass bei unternehmerischen Direktinvestments dem Dienstleister  eine Schlüsselrolle  zukommt. Neben  der Allgemeinen Frage, ob dieser seriös  ist, muss wohl gelten:

Je mehr Festbeträge  zugesagt werden, desto größer  die Wahrscheinlichkeit, dass dieser in Not geraten kann. Denn der Erfolg unternehmerischer Investments  ist immer von Variablen  wie Preisen oder Wechselkursen abhängig. Je mehr Risiken  der Dienstleister übernimmt, desto risikoreicher  ist das Geschäft für ihn.Die Risikoübernahme  erfolgt auch  sozusagen nur unter Vorbehalt. Denn im Ernstfall landen diese Risiken  wie im Fall Magellan wieder beim Anleger“.

Diesen drei Lehren/Regeln möchte ich noch hinzufügen, dass Investments in solche vermeintlich sichere Sachanlagen außerhalb unseres Rechtsgebietes und dann noch mit Dienstleistern in dritten Ländern grundsätzlich zu meiden sind, da im worst case verschiedene Rechtsregeln gelten, welche in vielen Fällen mit den unseren nicht kompatibel sind. Außerdem ist die Durchsetzung der Anlegerrechte somit kaum gegeben.

Hierbei möchte ich auf folgende Beiträge in diesem Blog verweisen:

  • Life Forestry Group reloaded vom 18.7.2015
  • Waldfondsinvestments = sehr hohes Risiko vom 8.5.2016
  • Bäume wachsen nicht in den Himmel vom 15.5.2017
  • Tree value forestry GmbH vom 30.10.2016
  • Tree Value Forestry aktuellvom 27.2.2017
  • NG Green Trade AG vom 13.3.2017
  • NG Green Trade aktuell vom 22.3.2017

Anmerken möchte ich noch, dass Direktinvestments in Aktien und Anleihen guter Bonität mit solchen Direktinvestments in vermeintliche sichere Sachanlagen nicht zu verwechseln sind.

  1. Juni 2107

Elmar Emde

Autor des Buches „Die strukturierte Ausbeutung“

Siehe auch www.emde-fiveko.de




Mündelsichere Fonds, ein Fake!

Erst kürzlich erhielt ich von Finanzen-Angebot.de eine Akquisitionsmail mit dem Betreff „Mündelsichere Anlage ab € 10.000“, welches in dieser Hochrisikozeit für Anleger schon ein Blickfang war und auch mein Interesse weckte, zumal damit eine Möglichkeit vorgestellt wurde, wie Chancen an der Börse genutzt werden können, aber man sich von massiven Kurseinbrüchen durch eine professionelle Kapitalsicherungsstrategie davor schützen kann.

Mündelsichere Anlage passt an sich nicht zur Börse und professionelle Kapitalsicherungsstrategie schon gar nicht, da letztlich Spekulation die Basis von beiden ist.

In diesem Mail wurde auch erklärt, was „mündelsicher“ genau heißt und zwar wie folgt:

„Mündelsicher sind Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind. Die Anlage erfolgt in der Regel in festverzinslichen Anleihen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich für mündelsicher erklärt worden sind. Eine Vermögensanlage in mündelsichere Papiere bzw. Konten wird vom Gesetzgeber für von einem Vormund, Pfleger oder Betreuer  verwaltetes Vermögen eines Mündels vorgeschrieben (§§1806 ff BGB)“.

Auf meine verwunderte Nachfrage, wie es sein kann, dass eine Fondsanlage, welche alles andere als sicher ist, als mündelsicher gelten kann, auch wenn dieser Fonds von einem mir geschätzten Vermögensverwalter gemanagt wird.

Daraufhin erhielt ich in Kopie den Beschluss eines Amtsgerichts in der tiefsten Provinz (mit geschwärzten Daten), in welchem der Amtsrichter bei einem Betreuungsmandat folgendes verfügt hatte:

„Die Fondsanlage in den Fonds ..xy.. war trotz des Kursrisikos und der Nebenkosten zu genehmigen, da die Gewinnerwartung diese Kosten übersteigt. Der Betroffene (= die zu betreuende Person) verfügt über Ersparnisse von mehr als xy €. Eine Streuung des Vermögens ist angebracht. Ein Rückgriff auf die Geldanlage ist bei einem evtl. Kursverfall nicht zwingend notwendig, so dass bei einem möglichen Verlust des Kapitals eine positive Entwicklung abgewartet werden kann“.

Ist in dieser Begründung von der Mündelsicherheit der Anlage die Rede? Natürlich nicht!!

In dem zugrunde liegenden Betreuungsverfahren wird die Anlage  in diesem Fonds aufgrund der Vermögenslage  der zu betreuenden Person lediglich akzeptiert. Daraus eine Mündelsicherheit zu konstruieren ist absolut irreführend.

Erstaunlich ist hier auch die anscheinend vorhandene Vermögensanlageexpertise des Richters, welcher sich hier auf eine Gewinnerwartung stützt, womit  letztlich jeder Fonds sein Tun und Lassen begründet. Mich würde interessieren, wie dieser Amtsrichter zu dieser Einschätzung kommen kann. Kennt er die Absicherungsderivate dieses Fonds en detail? Wie viele prominente Fonds lagen damit schon total schief!  Weiß er, in welche Wertpapiere genau dieser Fonds investiert  und wie oft diese verkauft und neue gekauft werden? Kennt er die Bonität all dieser Wertpapiere des Fonds, insbesondere die „Alternativen Anlagen“ dieses Fonds, in welchem die Finanzindustrie u.a. die gehedgten Risiken der Banken verstecken.

Und zu guter Letzt ist ein Amtsgericht der Gesetzgeber? Meines Wissens sitzt dieser in Berlin und nicht in einem Provinzstädtchen.

Zusammengefasst wird hier eine fragliche Einzelentscheidung eines Amtsrichters über die Wertigkeit eines Fonds in Abwägung des Gesamtvermögens der zu betreuenden Person eine Mündelsicherheit konstruiert. Das ist absolut irreführend und falsch.

Nach Darlegung dieser Gründe verwies mich  Finanzen-Angebot.de auf die BVI Mündelgeld-Liste, in welcher alphabetisch geordnet eine Reihe bekannter Fonds, schätzungsweise etwa 100 + x unterschiedliche Fonds u.a. der großen Geschäfts- und Landesbanken aufgeführt werden.

Erklärt wird diese BVI – Mündelgeldliste wie folgt:

„Die Liste umfasst Publikumsfonds von BVI-Mitgliedsgesellschaften und beruht auf Informationen, die wir von dort erhalten; wir aktualisieren die Liste vierteljährlich. Für Fragen zu einzelnen Entscheidungen wenden Sie sich bitte an die anbietende Gesellschaft“.

Welcher Art diese Informationen sind, fehlt hier total. Wenn somit diese BVI-Mündelgeld-Liste durch ähnliche Urteile wie oben dargelegt, zustande kam, kann man diese Liste getrost auch als Fake in Bezug auf mündelsichere Anlage betrachten nur zu dem Zweck, auf Basis irreführender  Informationen den Absatz von Investmentfonds zu forcieren.

Jedoch bleibt hier noch zu bemerken, dass diese Liste “Mündelgeldliste” und nicht etwa “Liste der mündelsicheren Fonds” betitelt wurde, somit anscheinend nur Fonds aufgeführt werden, welche durch amtsrichterlichen Beschluss – wie auch immer – Mündelgeld verwalten dürfen. Das ist ein riesiger Unterschied, welcher unbedarften Anlegern nicht auffallen dürfte, zu Marketingzwecken eben.

Zum BVI muss man wissen, dass dies das Verbandsunternehmen der Investmentfonds in Deutschland ist, somit die Lobbyisten-Hochburg für den Vertrieb von Investmentfonds.

20. Mai 2017

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

Siehe auch www.emde-fiveko.de




Bäume wachsen nicht in den Himmel

Mittlerweile bekomme ich von allen möglichen Finanzproduktvertreibern  Angebote zum Kauf von Bäumen. Begonnen hat das Ganze mit den Teakbäumen (sie hierzu die Beiträge “Life Fortestry Group reloaded” vom 18.7.2015 / “Tree value Forestry aktuell” vom 27.2.2017/ NG Green Trade aktuell” vom 22.3.2017), nunmehr sind es Kautschukbäume und zuletzt wurde mir ein Angebote zum Kauf von Paulowinia Bäumen (musste selbst nachsehen, was das für ein Baum ist) unterbreitet.

Alle diese Angebote haben diverse Punkte gemeinsam:

  • Sie befinden sich im Ausland.
  • Man muss sich daher über die dortige  grundbuchliche Rechtsordnung kundig machen, um nicht Gefahr zu laufen, alte Kreditgeber der Verkäufer zu bedienen.
  • Der Preis pro fertiger Baum muss schon jetzt mit recht hohen Euro-Beträgen entrichtet werden, obwohl die jeweiligen Setzlinge nur Cent-Beträge kosten. Ob der Preis pro Baum am Fälligkeitstag Bestand hat, ist total ungewiss.
  • Bis dahin fließt dem Verkäufer in einer rechtlichen Konstellation wie auch immer  ein hoher Betrag zu und keiner der Käufer kann sicher sein, was damit geschieht.
  • Die Laufzeit, bis man einen Ertrag sieht, beläuft sich auf 5 Jahre aufwärts.
  • Die Verträge sind komplex und für Normalverbraucher kaum zu durchschauen.

Daher Vorsicht, die Bäume wachsen nicht in den Himmel.

15. Mai 2017

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

Siehe auch www.emde-fiveko.de




Totengräber ETF / Indexfonds

Der greise Investor Warren Buffet hat mit seiner Empfehlung, man solle sein Geld in börsennotierte Indexfonds / ETF`s anlegen, vermutlich nicht bedacht, dass er sich damit vermutlich  zu einem der Totengräber der sozialen Marktwirtschaft stilisierte.

Die soziale Marktwirtschaft beinhaltet neben der Marktwirtschaft eine soziale Komponente, welche auch aus „Checks and Balances“, d.h ein System der Aufrechterhaltung einer Gewaltenteilung nicht nur im Staat, sondern auch in der Wirtschaft besteht. Das äußerst sich bei Aktiengesellschaften durch die vier Organe, wie den Vorstand, den Aufsichtsrat, die Hauptversammlung und die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betriebsrat. Diese Gewaltenteilung ist mit dem Auftauchen des Investmentbankings und seiner strukturierten Finanzprodukte, insbesondere mit dem Auftauchen der Investmentfonds, welche jetzt sukzessive durch Indexfonds / ETF`s abgelöst werden, aber schon lange verloren gegangen.

In einer bemerkenswerten Berichterstattung des Manager-Magazins / Ausgabe April 2017 mit dem Titel „Zentrum der Ohnmacht“, wurde dargelegt, das die Indexfonds wie Blackrock und Vanguard zwar die weltweit größten Vermögensverwalter und auch die größten Dax-Eigentümer sind, diese Finanzdiscounter aber ihrer Verantwortung der Managerkontrolle aus Kostengründen nicht nachkommen können bzw. nicht wollen.

Der weltgrößte Vermögensverwalter Blackrock ist beispielsweise bei 20 von 30 Dax-Werten jeweils der größte Fonds im Aktionärskreis, an jedem zweiten Konzern  hält er mehr als 5% der Anteile. Aber im vergangenen Jahr war kein Vertreter von Blackrock auf keiner einzigen Hauptversammlung und hielt dort auch keine einzige kritische Rede, welche bei vielen dieser Unternehmen nötig gewesen wäre. Hintergrund ist die aus Kostengründen dafür  mangelnde personelle Ausstattung. In den letzten 12 Monaten mussten im Vorfeld der europäischen Hauptversammlungen 8 Personen zu 5.574 Anträgen entscheiden, in der heißen Hauptversammlungsphase sogar 60 Anträge pro Arbeitstag und Blackrock-Mitarbeiter. Weltweit sind es 30 Personen, welche sich 17.000 Unternehmen ansehen und kontrollieren sollen, das ist schiere Unmöglichkeit.

Kontrolle der Konzernvorstände scheitert somit an der Kostenfrage der Indexfonds die selbstkostenmäßig sehr stark unter Druck stehen mit der Folge, dass diese Vorstandsherren machen können was Sie wollen. Wen wundern daher die Gehalts- und Boni-Exzesse dieser Herren, zumal drei Viertel der Boni ungeprüft bei den Indexfonds durchgehen. Die Hauptversammlungen mutieren somit zu reinen Schauveranstaltungen, bei denen der Vorstand auf eine Bühne gehievt wird, die an Petrus und seine Jünger am Himmelstor erinnern und der reinen Einschüchterung / Machtdemonstration gelten. Der deutsche Vertreter von Blackrock, Herr Friedrich Merz, hat angabegemäß auch wenig Lust auf den HV-üblichen „Klamauk“. Gut dass er aus der Politik ausgeschieden ist, ein Vertreter der Gewaltenteilung = Demokratie scheint Herr Merz somit nicht zu sein.

Da die Indexfonds aufgrund mangelnder Aufsichtswilligkeit im Vorfeld meistens sowieso im Sinne des Vorstandes entscheiden, laufen auch alle politischen Bestrebungen, die Aktionärsrechte zu stärken völlig ins Leere. Somit entwickelt sich die soziale Marktwirtschaft zu einer reinen Profit orientierten  Marktwirtschaft, bei der die Machtkonzentrationen immer weiter fortschreiten, Staaten in Staaten entstehen, nicht mehr die Politik zu entscheiden hat, sondern die Konzernvorstände und somit die Rechtsstaatlichkeit sukzessive an Boden verliert.

Die Indexfonds mutieren somit zum Totengräber unserer sozialen Marktwirtschaft, wenn nicht sogar zur bestehenden Rechtsstaatlichkeit unserer Gesellschaft und das alles aus Kostengründen und reiner Bequemlichkeit. Und wer hat diese Instrumente geschaffen? Natürlich, meine „Freunde“, die Investmentbanken, die Geißel der Zivilisation.

Wenn keine Kontrolle der Vorstände über die Hauptversammlung erfolgen kann, hilft nur eine steuerliche Begrenzung der Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern, denn es kann nicht sein, dass ein Untergraben unserer sozialen Marktwirtschaft noch steuerlich begünstigt wird.

1.Mai 2017

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”