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Kein Ausgabeaufschlag?

In den Werbeanzeigen der Banken wird zunehmend damit geworben, dass kein Ausgabeaufschlag mehr berechnet wird, ebenso findet man das häufig in Vermögensverwalterverträgen.

Das bedeutet, dass die Banken derzeit hauptsächlich nur strukturierte Finanzprodukte anbieten (können), welche beim Kauf üblicherweise mit Ausgabeaufschlägen von 1,5% bis 5% + x% berechnet werden.

Jetzt sollte sich der Anleger damit nicht täuschen lassen. Der Kaufpreis eines Fonds setzt sich neben dem Ausgabeaufschlag auch aus einem vom Fondsmanagement festgesetzten Kurs zusammen, der meistens alles andere als transparent ist. Außerdem muss in der Regel noch eine Managementgebühr nachträglich nach Ablauf einer bestimmten Zeit bezahlt werden und diese kann sich dann sogar noch bei Eintritt eines bestimmten Erfolges um eine Erfolgsprämie erhöhen. Am Verlust will sich nach meinen Beobachtungen bisher noch kein Fonds beteiligen. Ganz brutale Fonds, beobachtet in Liechtenstein, greifen diesen Erfolg  sogar wöchentlich ab, was schlimmer ist, als eine Wegelagerei. Außerdem muss bei Rückgabe des Fonds in der Regel – mit abnehmender Tendenz – ein niedriger Rücknahmepreis als der zu diesem Zeitpunkt gegenwärtige Kaufpreis bezahlt werden

Fällt der Ausgabeaufschlag weg, ist man nicht davor gefeit, diesen doch zu bezahlen und zwar in Form eines höheren Kaufkurses oder über andere erhöhte Gebühren. Außerdem muss man sich dieses Finanzprodukt dann sehr genau anschauen, ob man damit nicht zum Kauf eines risikoreicheren Produktes animieren werden soll. Mit Speck fängt man bekanntlich Mäuse.

Und bei Vermögensverwalterverträgen muss man sich bewusst sein, dass ein Vermögensverwalter einen weiteren Vermögensverwalter (in Form eines Investmentfonds) hinzunimmt und der Anleger somit zwei Vermögensverwalterprovisionen letztlich bezahlen muss.

6.Februar 2017

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

siehe auch www.emde-fiveko.de