1

Kernkapital der Banken

Die Banken als maßgeblicher Teil der Finanzindustrie, stellen einen sehr wichtigen Baustein in unserer Gesellschaftsstruktur dar. Diese Rolle wurde in den letzten zwei Jahrzehnten sehr stark zum Leid­wesen der Anleger gegen sie massiv ausgenutzt und hat zu der Dotcom- und  Finanzkrise geführt.

Das fatale an dieser Feststellung ist, dass die Banken das intransparenteste Wirtschaftsgebilde sind, bei welchen sogar die Wirtschaftsprüfer nicht mehr durchblicken. Keiner der die Banken prüfenden Wirtschaftsprüfer hat in den Jahren vor der Finanzkrise vor den Risiken in den Bankbilanzen gewarnt, geschweige denn sie erkannt. Mag sein, dass das saftige Prüfungshonorar hierbei auch mitgeholfen hat und mag sein, dass in diesem Bereich das Oligopol von nur vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (PWC, KPMG, Ernst & Young, Deloitte Touche) und deren Verquickung mit Beratungsauf­trägen diese Entwicklungen auch unterstützt haben. Dennoch kann es einen sehr nervös machen, wenn selbst die Wirtschaftsprüfer der Banken die Krisenanfälligkeit nicht erkannt haben und erkennen. Wie sollen es dann Außenstehende können?

Für diese sind Bilanzen wie die der Deutsche Bank mit 528 Seiten ein Buch mit sieben Siegeln und auch mich würde es mindestens ein gesamtes Wochenende kosten, um dieses kryptographische Bilanz­werk einigermaßen zu verstehen, geschweige denn die Masse der Seiten lesen zu können.

Dass dann ein solches Haus und viele andere Bankhäuser mit ähn­licher Komplexität auch noch systemgefährdend, bzw. systemrelevant eingestuft werden, ist hoch brisant. Die Gesellschaft gestattet sich somit einen totalen und äußerst gefährlichen Blindflug, insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit, die Bankhäuser mit viel Geld zu retten. Diese werden dann bei angeblichen Problemen mit Liquidität vollgestopft, obwohl keiner so richtig weiß, wie deren Bilanzen zu interpretieren sind.

Der Grund für diese bilanztechnische Kryptographie geht zurück bis in die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts, dem Zusammenbruch der Darmstädter Nationalbank (Danat Bank), der damals zweitgrößten Bank in Deutschland, die 1931 aufgrund des Konkurses ihres Kredit­nehmers, der Norddeutschen Wollkämmerei & Kammgarnspinnerei, zahlungsunfähig wurde, damals den ersten Bankenrun (alle wollten auf einmal ihr erspartes Geld zurück) auslöste und das Finanzsystem in Deutschland aufgrund dessen fast zusammenbrechen ließ.

Damit künftig eine Insolvenz einer solch maßgeblichen Bank und der damit zu befürchtende Bankenrun nicht mehr vorkommt, gestattete man den Banken aufgrund ihrer hohen Stellung in einer freiheitlichen Gesellschaft stärker stille Reserven zu legen als bei anderen Unter­nehmungen, um somit Zusammenbrüche von Kreditnehmern besser auffangen zu können.

Diese Bilanzierungsart wurde dann durch die sich abwechselnden angelsächsischen Buchführungsmethoden und Risikoüberwachungs­systeme pervertiert mit der Folge, dass selbst  die Wirtschaftsprüfer die Sachverhalte nicht mehr durchblicken.

Selbst der Basler Ausschuss, der 1974 von den Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G-10 Staaten mit der Hauptaufgabe, einen Beitrag zur Einführung hoher und möglichst einheitlicher Standards in der Bankenaufsicht zu liefern, gegründet wurde, be­klagte die zu großen Unterschiede in der Berechnung des Eigen­kapitals, die für Außenstehende und damit auch für den Basler Aus­schuss nicht mehr nachvollziehbar wären.

Die Ermittlung der so genannten risikogewichteten Aktiva von Banken (gemeint ist die Festlegung der Vermögensteile ohne Risiko und somit Reduzierung der Bilanzsumme zum Zwecke der Erhöhung der Eigenkapitalquote) und die daraus resultierende Eigenkapital­unterlegung würde unterschiedlich gehandhabt. So ergab eine Fall­studie, welche sich auf 16 Banken – darunter Commerzbank, Deutsche Bank, vier amerikanische Institute und zahlreiche europäische Großbanken – bezog, dass bei einem gleichen Portfolio für eine Bank die Eigenkapitalunterlegung von € 13.4 Millionen, im höchsten Fall eine von € 34,2 Millionen errechnet wurde.

Die Berichterstattung hierzu im Handelsblatt hat dazu geführt, dass eine Diskussion zur Vereinheitlichung der Risikoberechnung an­gestoßen wurde. Ausgang offen /­ ungewiss.

Die nicht einheitlich festgelegte Berechnung der risikogewichteten Aktiva nach Basel III ist insofern ein wichtiger Teil der Bank­bilanzierung, da diese bei der Berechnung der „harten“ Kernkapital­quote eine sehr große Rolle spielt. Die risikogewichtete Aktiva setzt sich aus angeblich risikolosen Staatsanleihen oder aus risiko­gewichteten Berechnungsmodellen, womit Aktiva=Vermö­gens­werte über Derivate abgesichert sein sollen, zusammen. Wie wackelig nun­mehr Staatsanleihen sind oder wie „funktionsfähig“ diese risiko­gewich­teten Modelle in der letzten Finanzkrise, die kurz vor einem Beinahe-Zusammenbruch des Derivatemarktes stand, gewesen sind, lässt einen völlig unruhig werden.

Mit der Summe der risikogewichteten Aktiva wird die Bilanzsumme reduziert und aus dieser reduzierten Bilanzsumme dann die „harte“ Kernkapitalquote errechnet. Man lässt somit einen erheblichen Anteil Bankaktiva unter den Tisch fallen und betrachtet diese Vermögens­werte einfach ohne Risiko.

Der Blick auf die jeweiligen Berechnungen der größten Banken von Deutschland ergibt folgendes Bild:

Analyse Kernkapital /­ risikoadäquate Aktiva deutsche Banken per 31.12.2012 – in Mio. € –
A) B) C)   D) E) F)
Konzern – Bank Konzern- Bilanzsumme in Mio. EUR Konzern-Eigenkapital zur Konzern-Bilanzsumme Eigenkapital- Quote publizierte Kernkapital-Quote in %  errechnete Konzern Bilanzsumme auf Basis
publizierte Kernkapitalquote
Differenz B abzüglich E = Aktiva „ohne Risiko“(??)
Deutsche Bank 2.012.329 54.410 2,70 11,40 477.281 1.535.048
Commerzbank 635.878 27.034 4,25 13,10 206.366 429.512
Unikredit (Hypover­einsbank) 348.300 23.269 6,68 17,40 133.730 214.570
BayernLB 231.918 12.988 5,60 18,40 70.587 161.331
NordLB 225.550 7.700 3,41 10,85 70.968 154.582
LBBW 336.326 20.037 5,96 15,30 130.961 205.365
Hessen LB 199.301 6.817 3,42 11,60 58.767 140.534
HSH Nordbank 130.606 5.272 4,04 12,30 42.862 87.744
DZ-Bank 407.236 12.641 3,10 13,60 92.949 314.287
WGZ 50.729 2.143 4,22 15,10 14.192 36.537
IKB (30.09.2012) 31.090 1.340 4,31 9,40 14.255 16.835
HRE 168.977 6.240 3,69 31,20 20.000 148.977
insgesamt: 4.778.240 179.891 3,76 13,50 1.332.917 3.445.323

 

Diese Eruierung der risikoadäquaten Aktiva der größten Banken in Deutschland ergibt bei einer zusammengefassten Bilanzsumme von € 4,778 Billionen somit eine risikolose Aktiva (= risikolose Vermögens­werte) in deren Bankbilanzen in Höhe von € 3,445 Billionen, d. h. rd. 72 % der zusammengefassten Bilanzsumme sind somit ohne Risiko.

Das mag glauben wer will, m.E. ist das utopisch. Unterstrichen wird dieser Unsinn mit der Kernkapitalquote von 31,2 % der HRE (Hypo Real Estate), der Pleitebank in Deutschland schlechthin, bei der rd. € 149 Milliarden bei einer Bilanzsumme von rd. € 169 Milliarden ohne Risiko sein sollen. Und dies vermutlich nur, weil der Staat und damit die Steuerzahler für die Verbindlichkeiten gebürgt hat, woraus man auch schließen kann, dass diese „harte“ Kernkapitalquote nichts anderes ist als ein unseriöses Lockmittel / Täuschu8ngsmanöver.

Bei der obigen Berechnung nicht enthalten sind die wichtigen und nicht weg zu denkenden Sparkassen und Volksbanken, welche zusammengefasst eine Bilanzsumme von € 1,856 Billionen (Sparkassen € 1.106 Milliarden /­ Volksbanken € 750 Milliarden) ergeben. Legt man auch hier die Quote von 72 % der „risikolosen Aktiva zugrunde angesichts ihrer Stellung als Finanziers der Länder und Kommunen, würde dies eine Summe von € 1,336 Billionen ergeben. Rechnet man dann noch die diversen Privatbanken hinzu, muss man festhalten, dass sich in Deutschland die von den Banken errechnete risikolose Aktiva auf

  1. € 5 Billionen

beläuft.

Das ist die Zahl für Deutschland. Übersetzt man diese Summe und die Quote nur auf die Banken der europäischen Union, deren aufaddierte Bilanzsumme in etwa das 3 ½-fache des europäischen Bruttosozial­produktes (US$ 15,39 Billionen, umgerechnet in Euro 12,21 Billionen) ausmachen soll, also rd. € 43 Billionen und legt man auch hier diese utopische Quote einer risikolosen Aktiva von 72 % zugrunde, ergibt das einen Betrag von

  1. 30 Billionen,

welcher einen noch viel unruhiger werden lässt. Was passiert, wenn sich herausstellt, dass diese Werte alles andere als risikolos sind?

Mit dieser „harten“ Kernkapitalquote suggerieren die Banken ein hohes Maß an Eigenkapital und damit eine gute Bankbilanz. Sogar bei Kundengesprächen, bei denen sich Banken vor Unternehmensver­tretern präsentieren, wird nur von der harten Kernkapitalquote ge­sprochen, um damit eine gesunde Bilanzrelation vorzugeben, die nicht vorhanden ist. Andererseits nehmen sich dann die Banker heraus, die schwachen und verbesserungsbedürftigen Eigenkapital­verhältnisse des nach Kredit nachfragenden Unternehmens zu monieren. Würde man allerdings den Unternehmen eine ähnliche Bilanzierungsart zugestehen und z. B. sichere Warenbestände oder hohe Cash-Bestände oder ganz sichere Firmenimmobilien von der Bilanzsumme abziehen und bei den Firmen ebenfalls nur die „harte“ Kernkapitalquote als Basis der Kreditentscheidung nehmen, würde mancher Vergleich >Bankbilanz versus Unternehmensbilanz< zu Gunsten der Unternehmensbilanz ausgehen.

Langsam scheint sich auch in der Öffentlichkeit eine Diskussion über die Kern­kapitalquote in Gang zu setzen. So hat die US Einlagen­sicherung (FDIC) bei systemrelevanten Banken unter Nichtbeachtung der risikoadäquaten Aktiva folgende Eigenkapitalquoten zur Bilanz­summe errechnet und dieser die Kernkapitalquote gegenüber ge­stellt.

Bank Eigenkapitalquote
zur Bilanzsumme 
1)
Kernkapitalquote  2)
Deutsche Bank (3) 1,63 % 15,13 %
Wells Fargo 7,78 % 11,75 %
Bank of China Ltd. 6,53 % 10,54 %
Standard Chartered Bank 5,77 % 13,45 %
HSBC 5,16 % 13,44 %
BBVA 4,04 % 10,77 %
Banco Santander 2,97 % 11,17 %
Société Générale 2,84 % 12,5 %
Morgan Stanley 2,55 % 17,72 %
UBS 2,52 % 21,29 %

 

Unterhalb dieser Aufzählung waren zu diesen Zahlen folgende An­gaben aufgeführt:

1) unterstellt Bilanzierung nach IFRS, Kapital und Bilanz bereinigt um Sonderposten

2) unter Basel 1 für US-Banken und Bank of China, unter Basel 2 für Banco Santander, BBVA und Standard Chartered Bank und unter Basel 2,5 für Deutsche Bank, HSBC, Société Générale und UBS

3) Kapitalerhöhung vom April nachträglich berücksichtigt.

Allein diese Hinweise unterstreichen die Kryptographie und die Individualität der Bankenbilanzierung, kurzum aus diesen Zahlen­werken kann man einfach nicht schlau werden, eine zu positive Bilanzierung kann daher bei den Banken grundsätzlich unterstellt werden. Unterstrichen wird diese Feststellung durch bisherige Schätzungen zum Kapitalbedarf der europäischen Banken, welche zwischen 300 Milliarden und einer Billion Euro schwanken (lt. Handelsblatt v. 18.7.2013).

Nach obiger Darstellung ist die Deutsche Bank von allen inter­nationalen Banken die am schwächsten kapitalisierte systemrelevante Bank, der FDIC-Chef Thomas Hoenig meinte sogar, dass diese „schrecklich unterkapitalisiert“ wäre.

Das hat natürlich prompt eine harsche Reaktion von Herrn Fitschen ausgelöst. Es wäre ein „unerhörter Vorgang, wogegen sich die Bank zur Wehr setzen würde“, sprach davon, dass eine Institution (gemeint ist die FDIC = US Einlagensicherung) zu solchen Berechnungen nicht legitimiert sei (wer dann?) und offensichtlich ein falsches Bild davon zeichne, wie die Bank Verluste „absorbieren“ könne. In der Ver­gangenheit wies die Deutsche Bank einen Kapitalpuffer aus, der sechsmal so groß wie der schlimmste von der Bank zu erwartende Verlust war. Mittlerweile, so Fitschen, sei dieser Puffer auf das 27-fache angestiegen“ (nachzulesen im Handelsblatt vom 26.6.2013).

Interessant wäre hierbei von Herrn Fitschen zu erfahren, woraus sich dieser 27-fache Kapitalpuffer ergibt? Welche intransparente Derivate hier eingesetzt wurden und wer diese Derivate in seinem Depot hat, bzw. wer diese Risiken übernommen hat?

Ein Blick zurück auf bereits erwähnte Fakten relativiert diese Aus­sagen von Herrn Fitschen doch sehr. Die Finanzaktiva dieses Geld­hauses sind durch umfangreiche Derivate abgesichert. Wäre z. B. während der Finanzkrise die AIG vom amerikanischen Staat nicht gerettet worden, wäre der schon damals aufgeblähte Derivatemarkt in sich völlig zusammengebrochen und hätte somit auch der Deutsche Bank eine übergroße Bredouille beschert. Beim nächsten Finanzcrash, der sich leider immer mehr abzeichnet (Frage ist nur wann), wird sich dann zeigen, ob die Kaskade der Derivateabsicherungen hält, was sie versprechen.

Außerdem stehen immer noch im Raum diverse Anschuldigungen in Sachen weiche Bilanzierung von Risiken in erheblicher Größen­ordnung, die immer wieder aufleben. Darüber hinaus lässt die in diesem Jahr installierte „Abbaubank“, in welcher „nicht mehr zum Kerngeschäft gehörende (toxische) Wertpapiere“ im „Wert“ von € 125 Milliarden ausgelagert wurden, die vergangene Bilanzierung doch sehr skeptisch erscheinen, zumal diese der Bank noch hohe Verluste bringen sollen.

Diese hohe Intransparenz der Bankbilanzen hat mittlerweile auch die Großanleger wie Investment-, Hedge- und Pensionsfonds auf den Plan gebracht und diese fordern daher eine Begrenzung der Beratungsaufträge der Wirt­schaftsprüfer und eine Zwangsrotation nach 5 bis max. 15 Jahren bei den Wirtschaftsprüfern einzuführen zum Zwecke der besseren Transparenz. Die Vorschläge der EU-Kommission gehen von einer Zwangsrotation von 6 Jahren aus.

Diese Bilanzkryptographie ist auch der Grund vieler Fondsmanager, Bank­aktien zu meiden. Lt. Fondsmanager Charles Montanaro vom Fonds­haus Montanaro sind diese Unternehmen eher undurchsichtig und machen es daher schwer, sie mit einem gewissen Grad an Sicherheit zu bewerten. Ähnliches äußerten auch Vertreter von Allianz Global und der französischen Comgest (lt. Handelsblatt).

Das wird umso dringlicher und befeuert diese Forderungen, nachdem die europäischen Finanzminister jetzt eine Kaskade der Haftungen im Falle eines Bankenzusammenbruchs aufgestellt haben, der wie folgt aussieht:

  • Haftung Nr. 1: die Eigentümer, bzw. die Aktionäre einer Bank
  • Haftung Nr. 2: die Gläubiger der Bank, die der Bank Fremd­kapital zur Verfügung gestellt haben, d. h. Anleihen u.ä. ge­zeichnet haben.
  • Haftung Nr. 3: die großen Einleger, bzw. Sparer mit Einlagen über € 100.000, verschont bleiben sollen nur die Sparer mit Einlagen unter € 100.000 (Anmerkung: was abzuwarten bleibt und irgendwann die Nr. 4 der Haftungskaskade werden wird)

Mit dieser Haftungsreihe will man zwar künftig die Steuerzahler nicht mehr in die Pflicht nehmen, jedoch wird dabei vergessen, dass die hier künftig in die Pflicht zu nehmenden Haftenden auch Steuerzahler sind und zwar die leistungsfähigen.

Juli 2013

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

Siehe auch http://www.emde-fiveko.de