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Negativzins und Mehrwertsteuer

Negativzins: Irrwitz Nr. 1:

Je mehr man sich mit dem Negativzins beschäftigt, umso irrwitziger erscheinen einem die Auswirkungen, wie z.B. das Zusammenspiel des Negativzinses mit der Mehrwertsteuer.

Unternehmen, welche gut gewirtschaftet haben, deshalb über hohe Cash-Positionen verfügen und daher kaum oder keine Zinsen für Betriebsmittelkredite u.ä. bei den Banken bezahlen müssen, werden jetzt zunehmend von den Banken mit einem Negativzins belastet.  Das ist letztlich eine Bestrafung für gutes Wirtschaften, initiiert von der EZB, oder anders ausgedrückt, eine neue Form eines Finanzsozialismus zu Gunsten der Südländer, der Investmentbanker oder wie auch immer. Jedenfalls ein Spaltpilz für die europäische Idee.

Diese Cash-Bestände ergeben sich aus dem Verkauf von Produkten, welche mit einer Mehrwertsteuer belastet sind, in Deutschland sind das 19% des Verkaufspreises. Diese Mehrwertsteuer schlägt  das verkaufende Unternehmen auf den Warenpreis drauf und führt diese Mehrwertsteuer nach Verrechnung mit selbst gezahlten Mehrwertsteuern aus dem Kauf von Waren (Rohstoffe etc.) meistens in monatlichen Abständen an das Finanzamt ab.

Das ist für das Finanzamt eine  schöne und kostensparende Sache, in der Vergangenheit konnten die Unternehmen damit noch einen kurzfristigen Zinsvorteil aufgrund des dadurch entstandenen Cash-Bestandes vereinnahmen, welches mit Blick auf den Aufwand, den diese Abführung an das Finanzamt erfordert, nur recht und billig war.

Nunmehr muss aber das Unternehmen, welches damit den Cash-Bestand erhöht,  einen Strafzins / Negativzins für das Eintreiben der Mehrwertsteuer zugunsten des Staates bezahlen.

Damit müssen die Unternehmen für eine erbrachte Leistung auch noch Geld bezahlen. Ein Irrwitz!

  1. Mai 2016

Elmar Emde

Autor des Buches „Die strukturierte Ausbeutung“

Siehe auch www.emde-fiveko.de