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Asset backed securities (ABS)

Asset Backed Securities sind übersetzt forderungsbesicherte Wert­papiere, d. h. eine eigens dafür eingerichtete Zweckgesellschaft übernimmt Forderungen aller Art mit allen Gläubigerrechten und Gläubigerpflichten, fasst diese Forderungen in einem Pool zusammen, verbrieft diese Rechte und verkauft diese Rechte in Form einer Anleihe an Anlage suchende Investoren aller Art, wie z. B. Versicherungsgesellschaften, Investmentfonds, Pensionskassen usw. Investmentfonds kaufen diese wiederum als so genannte Beimischung zur Verbesserung der eigenen Rentabilität, da diese Anleihen mit höheren Zinssätzen ausgestattet sind.

Vor allem Banken nutzen dieses Instrument zur Refinanzierung ihres Kreditportefeuilles. Das bedeutet nun, dass sich ein ABS-Papier aus einer Vielzahl von Kreditnehmern zusammensetzt mit unterschied­lichen Branchen, Bonitäten, Größen und Geschäftsgegenständen. Diese Forderungen werden zwar mit entsprechenden Bonitäts­ratings versehen, für einen Außenstehenden ist es aber insgesamt äußerst schwierig, die Richtigkeit dieser Ratings zu verifizieren, insbesondere nach den vielen Skandalen der Banken und Ratingagenturen  in Sachen Subprimes.

Aber auch hier gilt das Gesetz „höhere Renditen, höhere Risiken“ und wie bei den CDS ist nicht auszuschließen, dass die Banken über dieses Instrument versuchen, unliebsame oder kritische Kredit­nehmer loszuwerden. Die rechtliche Grundlage zum Verkauf der Kreditforderungen liefern seit einigen Jahren ebenfalls die Kredit­verträge, in welchem ausdrücklich, aber unter Paragraph xy, darauf hingewiesen wird, diese Kreditforderung verkaufen zu dürfen, womit der Kreditnehmer den Segen dafür gibt, die Bank vom Bank­geheimnis zu entbinden (siehe hierzu auch die Ausführungen zu den CDS).

Ein Treppenwitz dieser Konstellation könnte sein, dass der Inhaber /­ Geschäftsführer einer Firma, deren Kredite in einem ABS-Papier verbrieft worden sind, als Investmentfonds – Anlage im Wert­papierdepot des Firmeninhabers /­ Geschäftsführers wieder auf­taucht, womit er seinen eigenen Firmenkredit letztlich mitfinanziert hätte, allerdings mit dem Unterschied, dass die Strukturierer und die Vertriebsorganisationen (Fonds, Banken usw.) an der Kreation dieses ABS-Papers  kräftig verdient haben.

Die CDS- und ABS-Papiere zeigen eine Richtung bei der Re­finanzierung der Kredite auf, womit die Banken /­ Investmentbanken nur noch als Intermediäre auftreten, d. h., sie vergeben die Kredite, verkaufen diese über Verbriefungen an den Markt (das bedeutet an uns alle über die strukturierten Finanzprodukte) wieder zurück. Ob gut oder schlecht strukturiert, bleibt dahin gestellt, jedoch ent­ledigen sich die Banken damit ihrer eigentlichen Aufgabe, Hüter und Wächter eines ordentlichen Kreditprozesses zu bleiben, vor allem aber auch als Ansprechpartner der Kreditnehmer zu fungieren, die auch ein Interesse am Wohlergehen des Kreditnehmers und damit saldiert betrachtet an der Volkswirtschaft haben sollten.

Diese Entwicklung ist sehr beunruhigend und wird von keinem der Politiker wahrgenommen, ja sie fördern sogar diese Entwicklung und damit das unheilbringende Investmentbanking durch immer höher angesetzte Eigenkapitalquoten, die früher nicht nötig waren und dennoch zu einer gut funktionierten Kreditwirtschaft geführt haben, und durch eine unsinnig verschärfte Regulierung des Kredit­geschäftes. Am eigentlichen Problem der strukturierten Finanz­produkte änderte sich bis dato nichts. Es kann immer noch herum­gemischt und vermatscht werden wie bisher.

Besonders krass wird es dann, wenn man eine Website einer Bank z. B. zu den ETF-Produkten öffnet und man bestätigen muss, dass man kein Bürger dieser oder jener Staaten ist, insbesondere kein Bürger der Vereinigten Staaten. Diesen Bürgern ist es sogar verboten, diese Webseite mit den darin aufgeführten Produkten zu lesen, geschweige denn diese zu kaufen.

Diese Restriktion bedeutet nichts anderes, als dass diese Art der strukturierten Anlageprodukte in den Vereinigten Staaten, dem Mutterland der strukturierten Finanzprodukte, verboten ist. Warum wohl? Antwort: Weil das Risiko zu hoch ist.

Wenn man die Bank dazu befragt, wird das mit dem unterschied­lichen Rechts­gebiet und der daraus entstehenden Komplexität beantwortet. Dazu muss man wissen, dass das angelsächsische Recht sicherlich eines der komplexesten ist, aber den höchsten diesbezüglichen Verbraucherschutz beinhaltet.

Juli 2013

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

Siehe auch http://www.emde-fiveko.de