Atlantic Global Asset Management-Bafin

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Nachdem im Markt die Nachricht kursierte und Anleger mir stolz berichteten, dass Atlantic Global Asset Management GmbH,  ein deutscher Ableger der Atlantic Global Asset Management, in Deutschland eine Finanzlizenz beantragt hat, welche dann bei der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beantragt werden muss, habe ich die Bafin schriftlich um Stellungnahme gebeten, ob dies der Fall wäre.

Daraufhin erhielt ich mit Schreiben vom 14.8.2017  von der Bafin folgende Nachricht auf meine Anfrage:

„Wer in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen  erbringen will, bedarf einer vorherigen, schriftlichen Erlaubnis der Bafin (§32 Abs.1 Kreditwesengesetz KWG).

Ich kann Ihnen bestätigen, dass das von Ihnen genannte Unternehmen über keine Erlaubnis verfügt. Mir liegt außerdem kein Antrag dieses Unternehmens auf Erteilung  einer Erlaubnis nach § 32 KWG vor.

Insoweit verweise ich Sie auf die Mitteilung meiner Behörde vom 27.7.2017, die Sie unter https://www.bafin.de/dok/9777850  finden.

Bitte beachten Sie, dass ich hinsichtlich einzelner Verfahren und Ermittlungen der Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG unterliege und keine näheren Auskünfte erteilen darf.

Sollten  Ihnen Informationen zu Kontaktpersonen, Vermittlern, Konten oder Verträge der Atlantic Global Asset Management vorliegen, können Sie mir diese zur Verfügung stellen.

gez. Sladek  „

 

Unter der erwähnten InternetAdresse  http://www.bafin.de/dok/9777850  (Publikationen & Daten der Bafin) ist dann  folgendes veröffentlicht worden:

„Betreff: Atlantic Global Asset Management / Questra Holdings Inc: Keine Anträge für “Banklizenz”

Datum: 27.07.2017

Zwei Unternehmen, die unter den Namen „Atlantic Global Asset Management“ und „Questra Holdings Inc“ firmieren, behaupten, bei der Bafin eine Erlaubnis für das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/index.html) beantragt zu haben.

Die entsprechenden Anträge liegen der Bafin jedoch nicht vor.“

Diese Mitteilungen der Bafin zu kommentieren erübrigt sich. Anscheinend gibt es diesbezüglich schon Ermittlungen.

Ich kann nur hoffen, dass die  jeweiligen Anleger, welche mit solchen falschen Behauptungen an der Nase herumgeführt werden,  jetzt endlich wach werden und die entsprechenden Konsequenzen ziehen.

18. August 2017

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

Siehe auch www.emde-fiveko.de

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