Bafin knickt vor Investmentbankern ein

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Mit der Zurücknahme des vorgesehenen Verbotes von Bonitätsanleihen ist die Bafin/Bankenaufsicht mal wieder vor den Investmentbankern eingeknickt. Dieser € 6 Milliarden schwere Markt wird hauptsächlich von der LBBW (45% Marktanteil), der DekaBank (32%), der HVB (10%) und der DZ-Bank (7%) dominiert und wen wundert es, die maßgeblichen Herren dieser Banken sind Investmentbanker.

Angefangen bei der LBBW, welche jetzt vom ehemaligen Vorstand der Deutsche Bank, der deutschen Oberinvestmentbank, Herrn Rainer Neske, geleitet wird. Das zuständige Vorstandsmitglied für das Asset Management, Herr Ingo Mandt, kann man aufgrund seines Werdegangs als Investmentbanker bezeichnen.

Die DekaBank wird seit 1. November 2012 von Herrn Michael Rüdiger geleitet, welcher die DekaBank mit neuen Produkten, d.h. mit Investmentbank-Produkten wieder auf Kurs bringen sollte. Herr Rüdiger hat davor als Investmentbanker und CEO in der Credit Suisse, zuständig für den Bereich Zentraleuropa gearbeitet.

Der Vorstandsvorsitzende der HVB, Herr Dr. Theodor Weimer kommt von Goldman Sachs, mehr braucht man dazu nicht sagen.

Und was die DZ-Bank betrifft, so hat deren Vorstandsvorsitzender, Herr Wolfgang Kirsch lange Jahre im Corporate & Investmentbank-Bereich der Deutsche Bank gearbeitet, ist somit auch ein Investmentbanker.

Bevor ich fortfahre möchte ich auf meinen Beitrag „Bonitätsanleihen“ vom 31. Juli 2016, in welchem ich die Komplexität und das hohe Risiko und die totale  Intransparenz dieses strukturierten Finanzproduktes analysiert habe, und auf den Beitrag „Bafin wacht auf“ vom 1. August 2016, welcher auch das Presseecho kritisiert, verweisen

Nunmehr ist die Bafin bereit, die Bonitätsanleihen unter folgenden Auflagen zu akzeptieren:

  • Künftig sollen sie nicht mehr Bonitätsanleihen heißen sondern „Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen“. Dem kann man nur zustimmen.
  • Die Referenzschuldner, auf die sich diese Schuldverschreibungen beziehen, sollen nur noch guter Bonität (Ratingeinstufung „Investmentgrade“) sein dürfen und über die Börsen gehandelte Aktien und Anleihen verfügen müssen.

Anmerkung Herausgeber: Das ist zwar ein guter Ansatz, jedoch bleibt offen, welche Ratingagentur die Bonitätseinstufung vornehmen soll oder vorgenommen hat. Wenn ich mir die Ratings der inzwischen insolventen oder stark abgewerteten mittelständischen Unternehmensanleihen vor deren Emission anschaue, die vornehmlich von  Hermes und VC Creditreform vorgenommen und mit solchen Ratings geratet worden waren, muss man diese Auflage äußerst skeptisch betrachten. Des Weiteren kann man derzeit sehr gut beobachten, wie solche BBB-Investment-Grade-Ratings auf Ramsch-Niveau abstürzen. Außerdem führen die Umstände, dass Aktien und Anleihen über Börsen gehandelt werden, nicht automatisch zu einer entsprechenden akzeptablen Bonität. Man braucht sich nur die vielen an den Börsen gehandelten Penny-Stocks anschauen, hinter denen keinerlei Substanz steckt und von den Telefonverkäufern wärmstens empfohlen werden.

  • Die bonitätsabhängige Schuldverschreibung soll sich nur noch auf einen Referenzschuldner beziehen und nicht auf mehrere. Das ist schon einmal ein positiver Punkt, dennoch hebt das nicht die äußerst intransparente Festlegung der Bonität bzw. des Ratings (und dann wer erstellt diese usw.) auf.
  • Die Mindeststückelung soll nun € 10.000 betragen. Ich glaube nicht, dass dies die provisionssüchtigen Finanzproduktvertriebler davon abhalten wird, diese mit äußerst hohem Risiko behafteten Anleihen auch an kleine Rentner in dieser Stückelung zu vertreiben.
  • Dieses Produkt darf nicht mehr an besonders risikaverse Anleger vertrieben werden. Das man dies als Auflage aufnimmt, ist schon bezeichnend und zeigt schon, wie bisher vorgegangen worden ist, d.h. man hat risikoaversen Anlegern trotz Hinweis dennoch Finanzschrot angedreht.

Ein gewichtiges, von den Investmentbankern vorgebrachtes Argument, dass es bisher noch keine Klagen zu den Bonitätsanleihen gegeben hat, scheint auch die Bafin-Oberen beeindruckt zu haben. Nur stimmt das leider nicht, wenn man „Bonitätsanleihen“ in google eingibt und einem sofort Hinweise von Rechtsanwaltskanzleien entgegen blinken, welche den Anlegern Schadensersatzansprüche diesbezüglich schmackhaft machen wollen. Zudem gibt es diese mittel- bis langfristigen „Anleihen“ auf dem deutschen Markt noch nicht sehr lange, befinden sich somit noch in der ursprünglichen Laufzeit. Interessant wird es aber, wenn diese „Anleihen“ fällig werden.

Kurzum, das Zocken wird nun wieder von der Aufsicht toleriert und mit dem dünnen Mantel der Selbstverpflichtung umhüllt. Vor der Finanzkrise wurde auch ein Derivate – Codex kreiert, die Finanzkrise hat dann gezeigt, was dieser Codex wert war, nämlich null-komma-nichts.

Bei der Komplexität dieses Produktes bedarf es eines Verbraucherschutzes, genauso wie beim Vertrieb von Pharmazeutika. Ein solchen Verbraucherschutz mit der liberalen Brille abzulehnen, ist genauso falsch und vertrauensenttäuschend wie der Verkauf solcher Produkte und fördert letztlich nur die Ausbeutung der Anleger.

Letztlich zeigt aber auch das Einknicken der Bafin, wie groß die Macht der Investmentbanken geworden ist.

20. Dezember 2016

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

 Siehe auch www.emde-fiveko.de

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