In der Wirtschaftspresse konnte man lesen, dass Barclays im Zuge der bekanntgegebenen Strategieüberprüfungen bestimmte Geschäftssparten, die nicht den Strategiezielen der Gruppe entsprechen, in das Nichtkerngeschäft verlagert werden.
Bmarkets wurde in folge dieser Strategieüberprüfung als Nichtkerngeschäft klassifiziert.
Bmarkets ist das Privatkundengeschäft für strukturierte börsennotierte Produkte von Barclays, also Mischmaschprodukte erster Güte, welche in 2010 zu dem Zweck gegründet wurde, um Privatkunden den Direktverkauf von (strukturierten) Finanzprodukten , die verschiedenste Basiswerte abbilden, zu ermöglichen. Bmarkete ist in vier Ländern tätig: in Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz.
Frage hierzu: warum nicht in England/UK und in den Vereinigten Staaten? Hat evtl. das angelsächsische Recht den direkten Verkauf solch intransparenter Finanzprodukte nicht erlaubt, bzw. ist dieser aus Haftungsgründen zu risikoreich für die Bank?
Im Rahmen der Entscheidung, sich aus dem Bmarkets-Geschäft zurückzuziehen, gibt Barclays keine neuen Bmarkets-Produkte mehr aus (deren gibt es schon viel zu viele) und stellt bis zum 12. Februar 2016 nur noch Geldkurse. Somit kann man schon jetzt festhalten, dass die Inhaber solcher Barclays-Mischmasch-Produkte mit Verlusten rechnen müssen, da diesem Markt nach dieser Ankündigung die Luft, sprich Liquidität bzw. der Nachfragemarkt für die Abnehmer dieser Produkte ausgehen wird.
Interessant dabei der Hinweis, dass Barclays weiterhin im Markt für strukturierte Produkte, die nach wie vor über die Geschäftsbereiche der Barclays Investment Bank und des Barclays Wealth & Investment Management (die bessere Bezeichnung wäre “Mischmasch-Management) angeboten werden, engagieren wird. Eigentlich verständlich, da durch die Vermögensverwaltungsverträge die Mischmasch-Manager von jeglicher Haftung frei gesprochen werden
Der Dumme hierbei ist wieder einmal der Anleger.
27. Oktober 2015
Elmar Emde
Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”
Siehe auch http://www.emde-fiveko.de