Über Heizung in den Sozialismus

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An dem Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, mit dem die CO2 –Emissionen des Gebäudesektors gedrosselt werden sollen und nur die Handschrift der Grünen trägt, kann man eindeutig sehen, dass mit dem Deckmantel des Umweltschutzes sukzessive sozialistische Strukturen geschaffen werden.

Die Kernelemente einer sozialistischen Wirtschaftsform sind ein übergroßer Staatsapparat mit einer Heerschar von Beamten, welche ständig darüber brüten, welche Vorschriften sie den Bürger zur Umsetzung ihrer ideologischen Einstellung bzw. Erreichung der „sozialen Gerechtigkeit“ machen können. Man vertraut somit nicht auf deren Selbstbestimmung und Eigeninitiative der Bürger, d.h. auf soziale Marktstrukturen, sondern glaubt, dass nur Vorschriften und Verbote mit einem Kompendium unsinniger Regeln die Beglückung der Bürger erreicht werden kann.

Wie uns die Geschichte aber gelehrt hat, ist ein solch großer Staatsapparat einfach nicht effizient und äußerst schwerfällig, die Steuergelder versickern im Behörden- und Genehmigungswirrwarr und die Freiheit der Bürger wird damit eingeschränkt und läuft Gefahr, in einem autokratischen System zu enden.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird extrem in die Selbstbestimmung der Bürger eingegriffen, nötigt diesen, sich letztlich nur auf ein Heizungsprodukt, die Wärmepumpe mit all den noch ungelösten Problemen (z.B. ausreichende Stromversorgung/ Lärmbelästigungen / notwendige Leistung ? etc) , zu nehmen ungeachtet der damit einhergehenden nicht durchdachten Finanzierbarkeit der mit hohen Kosten vorgesehenen und damit notwendigen  Gebäudesanierungen.

Öl- und Gasheizungen werden grundsätzlich nicht gefördert. Ausnahme: Heizungen, die auch mit Wasserstoff nutzbar sind, die Umrüstung auf Wasserstoffbetrieb ist förderfähig.  Hier bleibt zu bemerken, dass in den nächsten Jahren wenn nicht Jahrzehnten die Menge an Wasserstoff für die Beheizung der Wohnhäusern nicht zur Verfügung stehen wird und  somit ein Gesetz beschlossen wird, welches man als Luftnummer bezeichnen kann.

Um dem geneigten Leser zu zeigen, welcher Bürokratieblähbauch damit wieder geschaffen wird, hier die bislang bekannten Förderelemente (lt. Handelsblatt) wie folgt:

Förderelement 1: Grundförderung aller im Paragraph 71 des neuen Gebäudeenergiegesetzes aufgelisteten  Heizungsoptionen  werden mit dem gleichen Fördersatz  von 30% gefördert.

Förderelement 2: Zusätzlich  zur Grundförderung  soll es Zuschläge  in Form eines Klimabonus gebe.

  • Klimabonus I: Eigentümer, die nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind, dies aber dennoch tun, sollen einem zusätzlichen Bonus in Höhe von 20% bekommen. Das betrifft Altbesitzer, die die Immobilie vor 2002 bewohnt haben (warum nicht früher??) sowie Personen über 80 Jahre (warum über 80??). Auch Eigentümer, die einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten (welche?? Bürgergeldempfänger können sich einen solchen Umbau grundsätzlich nicht leisten), sollen diesen Klimabonus erhalten.
  • Klimabonus II: Dieser Klimabonus in Höhe von zusätzlichen 10% wird gewährt für den Austausch von Kohleöfen, Öl- und Gas-Konstanttemperaturkesseln, wenn der Austausch mindestens  5 Jahre  vor dem Datum einer gesetzlichen Austauschpflicht (wann genau??) Erfolgt der Austausch nach einer bestehenden  Austauschpflicht, gibt es den Bonus nur, wenn der Erneuerbaren-Anteil der neuen Heizungen bei mindestens 70% liegt (wie überprüfbar??)

Die Auszahlung der Klimaboni I und II soll zeitlich so gestaffelt werden, dass zunächst  die ältesten Anlagen getauscht werden (wer führt hier die Buchhaltung darüber?). Die Regierung  verspricht sich davon, dass die Nachfrage an die notwendigen Handwerker- und Produktkapazitäten  angepasst wird und preistreibend  Effekte vermieden werden. So sind beispielsweise  ab 2024 alle Geräte förderfähig, die älter als 40 Jahre sind. Ab 2025 solche, die älter als 35 Jahre sind und ab 2026 solche, die älter als 30 Jahre sind.

  • Klimabonus III: Bei einer Heizung, die jünger als 30 Jahre ist und irreparabel kaputtgeht, gibt es einen Bonus von 10%, wenn der Austausch gegen eine neue Heizung  innerhalb von einem Jahr erfolgt und damit die gesetzliche Frist  von 3 Jahren nicht ausgeschöpft wird.

Förderelement 4: Die bestehende steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (§ 35 c im Einkommensteuergesetz) gilt weiter. Selbstnutzende Eigentümer können so  20% ihrer Investitionskosten direkt von der Einkommensteuerlast abziehen. Weitere Erweiterungsoptionen werden derzeit noch beraten.

Letztlich wird mit diesem Bestimmungswirrwarr  ein extremes und sehr ineffizientes Bürokratiemonster geschaffen.

  • Den Finanzämtern, die schon jetzt total überlastet sind, werden noch mehr Aufgaben zugeteilt (= weitere Personalaufstockungen), ebenso den Steuerberatern, welche aus guten Gründen dafür weitere Gebühren berechnen werden.
  • Die förderfähigen Bürger müssen sich mit einem Wust von Unterlagen rumschlagen, so auch der Steuerberater, die abwickelnde Bank nebst KfW (auch hier Personalaufstockungen) mit ihren 10 bis 20 Seiten an Anträgen, die Beamten (auch hier Personalaufstockungen) die es genehmigen müssen und dann geht es wieder zurück in der Kette. Haben wir alle nichts besseres zu tun, als tagein und tagaus über Anträge die Dinge des Lebens regeln zu müssen?
  • Zudem taucht die Frage nach der Überwachung dieser Regeln auf bzw. wer diese durchführen soll (kostet auch wieder Geld) . Das wird somit zu Unregelmäßigkeiten führen wie auch bei den Coronahilfen  und führt letztlich zu  weiteren  Schritten in Richtung eines  Überwachungsstaates.
  • Viele Eigenheim-/Eigentumswohnungseigentümer  oder deren Erben werden aus Gründen der nicht möglichen Finanzierung der umweltgerechten Sanierungsmaßnahmen zum Verkauf der Immobilien gezwungen werden und künftig mit Mietwohnungen vorlieb nehmen müssen. Dies wäre sowieso im Sinne der Grünen ist, da ihnen die Eigenheime und die Autos ein Dorn im Auge sind. Da helfen auch keine 80%igen Subventionen aber nur für Bürger, die weniger als € 20.000 im Jahr verdienen. Bei Umbaumaßnahmen bis zu € 150.000 würden die restlichen 20% = € 30.000 an Umbaukosten immer noch beim Immobilieneigentümer verbleiben, die er mit seinem Jahreseinkommen kaum finanzieren könnte.

Kurzum, ein Großteil  der für diese Transformation bereit gestellten Mittel wird dieses Bürokratiemonster verschlingen, es versickert einfach im nochmals aufgeblähten Bürokratiedschungel, obwohl man diesen abbauen wollte. Der Staatsanteil wird dadurch wieder weiter erhöht, die Freiheit der Bürger immer geringer.

Rufe nach Steuererhöhungen zur Erreichung der sozialen Gerechtigkeit (wie diese aussieht konnte mir bislang keiner richtig erklären), wie auch jetzt, werden nicht ausbleiben. Der Bürger wird somit immer weiter belastet und bekommt über Anträge diese zu einem kleinen Anteil vom Staat wieder zurück erstattet.

      Karikatur  veröffentlicht im Handelsblatt.

Vorschlag:

Warum senkt man nicht die Steuern, verkleinert parallel den Staatsapparat und gibt dem Bürger damit die Gelegenheit, die viele Dinge des Lebens – so auch die notwendigen Umweltschutzmaßnahmen –  selber finanzieren zu können. Alles könnte mit einer solchen Struktur viel schneller umgesetzt werden können und wäre effizienter, würde nicht ein Heer von Beamten und hochdotierten Staatssekretären nebst deren unverschämten Renten alimentieren.

Dieser Vorschlag wird aber aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit (= dem einen nimmt man es, den anderen gibt man es) nie umgesetzt werden, da somit die Politik  nicht mehr als Wohltäter und Stimmenfang in Erscheinung treten kann, und vergisst dabei, dass sie den Bürger vorher sukzessive ausgeraubt hat.

Ohlsbach, den 11.Mai 2023

Elmar Emde

 

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