Bankenabwicklung, ja oder nein?

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Im Fall Banca Monte die Paschi di Siena kochen derzeit wieder die Diskussionen hoch, ob der Staat hier wieder eingreifen soll oder ob die Banken abgewickelt werden sollen, um die Steuerzahler als Ganzes nicht wieder zur Kasse bitten zu müssen (siehe hierzu Beitrag vom 20.Juli 2015 “Haftungskaskade”).

Bei diesen Diskussionen wird unverständlicherweise vergessen, dass die Bankkunden – und das in einer erheblichen Anzahl –  letztlich auch Steuerzahler sind und  dann noch die leistungsfähigen und somit ein Großteil unserer Gesellschaft –  für einen Umstand haften  oder bluten muss, für die letztlich andere verantwortlich sind.

Jetzt kann man einwenden, dass der Festgeld- oder Sparkunde selbst schuld ist, wenn er einer maroden Bank Geld gibt. Wie soll aber ein Kunde einer Bank, der in Finanzdingen nicht bewandert ist – das gilt für den größten Teil unserer Gesellschaft – feststellen, ob eine Bank marode ist, wenn  selbst deren Wirtschaftsprüfer damit sehr große Schwierigkeiten haben?

Die Aufsicht und damit die Politik auch aus Eigennutz haben den Banken viel zu viele kryptische Möglichkeiten bei der Bilanzierung eingeräumt, akzeptieren das niederige Eigenkapital im niedrigen einstelligen Prozentsatz, gerechnet auf die Bilanzsumme, bzw. das so genannte „harte Kernkapital“ ohne Berücksichtigung der angeblich risikolosen Aktiva = Staatsanleihen auch von maroden europäischen Staaten und lassen es zu, dass die Investmentbanker unvermindert über die Banken strukturierten Finanzschrott verkaufen dürfen bzw. müssen, nachdem Herr Draghi, der Ober-Investmentbanker, den kommerziellen Banken keine Ertragsmöglichkeiten aus fadenscheinigen Inflationsgründen mehr lässt.

Dafür fordert sein Deputy Dombret, ebenfalls Investmentbanker und sogar noch oberster deutscher Bankenaufseher, die Banken zwecks Ertragsverbesserung auf, stattdessen uns alle durch überzogene Gebühren in die Taschen zu greifen. Das ist eine weitere perfide Ausbeutung der Bankkunden und Bürger.

Warum hat man es  bei der Banca Monte die Paschi zugelassen, dass die Kleinsparer, also unbedarfte Kleinanleger, zum Kauf von deren Bankanleihen mit Nachrang genötigt wurden. Die Presse mag das tragisch und bedauerlich finden, ich finde es betrügerisch. Zu verwundern ist das allerdings nicht bei diesem Vorstandsvorsitzenden Marco Morelli, ehemaliger stellvertretender Europa-Vorsitzender der Bank of America Merrill Lynch, der Investmentbanking – Einheit der Bank of America, welcher für das Investmentbanking für Europa, dem Mittleren Osten und Afrika verantwortlich zeichnete. Zudem fungierte Herr Morelli noch als CEO der Bank of America Merrill Lynch Italien. Das oberste Geschäftsprinzip der Investmentbanker bekanntlich ist das Verscherbeln von hohen Risiken aller Kategorien auf unwissende Anleger, jedoch ist das in der Wirtschaftspresse bisher immer noch nicht bekannt!

Der Bankkunde ist in einer verzweifelten Situation. Für sein jahrelang Erspartes bekommt er so gut wie keine Zinsen mehr, dafür werden im strukturierte Finanzprodukte en masse mit der jeweiligen Option auf einen Totalschaden (steht in jeder Produktbeschreibung) angedient bzw. „angenötigt“, womit eine weltweit schon vor der Finanzkrise eingesetzte strukturierte Ausbeutung der Bankkunden und Anleger vollzogen wurde und immer noch wird und nun bei evtl. Bankabwicklungen  staatlich sanktioniert ihre Fortsetzung findet. Ausgenommen sind im Übrigen hierbei die EZB, die Bundesbank und letztlich die Banken selbst. Ist das nicht „ermutigend“? Diejenigen, welche mitverantwortlich für eine evtl. Bankinsolvenz sind, werden davon ausgenommen.

Die Abwicklung einer Bank wird in den negativen Auswirkungen für die Gesamtwirtschaft unverständlicherweise verniedlicht bzw. als nicht existent angesehen. Wird aber in Deutschland nur eine Bank im Sinne der Befürworter abgewickelt, dann werden alle Guthabenbesitzer bei allen anderen Banken sofort ihre Guthaben von den Banken abziehen und ein Bankenrun erster Güte mit der Folge von extremen Verwerfungen in der Wirtschaft und einhergehender Gefährdung der  Finanzstabilität. Soviel Bargeld, wie dann benötigt wird, dürften die Druckereien nicht mehr liefern können.

Der Staat hat gegenüber seinen Bürgern eine Fürsorgepflicht und soll sie vor Unbill von innen und von außen schützen. Dazu haben wir die Polizei und die Bundeswehr und angeblich eine Bankenaufsicht. Für diese Fürsorgepflicht zahlen wir nicht wenig Steuern.

Diese Fürsorgepflicht scheint aber in Sachen Finanzindustrie nur halbherzig verfolgt zu werden, jedenfalls hat die Bankenaufsicht vor der Finanzkrise und auch danach keine große Flagge gezeigt und sogar das sehr risikoreiche Angebotssammelsurium der Investmentbanken als normal dargestellt (lt. Herrn Sanio). Man hat eher das Gefühl, dass diese als zahnloser Tiger gegenüber den Investmentbanken agiert, dafür aber das herkömmliche und für die Volkswirtschaft sehr wichtige kommerzielle Kreditgeschäft mit unnötigen Auflagen zu Gunsten der Investmentbankprodukte sukzessive kaputt reguliert.

Bestes Beispiel für diese unterschiedliche Betrachtungsweise ist das Einknicken der Bafin gegenüber den Bonitätsanleihen (siehe Beitrag vom 20.12.2016 „Bafin knickt vor Investmentbankern ein“), die man mit den Giftpillen „CDS“ vergleichen kann und welche mitunter ein Grund für die Finanzkrise waren und die Richtlinie zur Vergabe von Immobilienkrediten.

Guthaben bei den Banken sind kein Eigentum der Banken, sie müssen als Treuhandguthaben betrachtet werden, über welches die Bank je nach Festlegung für ihr Kreditgeschäft frei verfügen darf. Vergleichbar ist das in etwa mit einem Investmentfonds, welcher ebenfalls mit Kundengeldern seine Geschäfte betreibt und bei seiner eigenen Insolvenz nicht auf die Kundengelder zurückgreifen darf, da diese als Sondervermögen eingestuft werden.

Problem bei den Banken ist jedoch die niedrige Eigenkapitalquote, womit die Banken verstärkt auf Einlagen oder jetzt auf den Verkauf der Kredite zwecks Bilanzentlastung zurückgreifen müssen. Das hat man über die Kreation des „harten Eigenkapitals“ (Errechnung ohne angeblich „risikolose“ Assets)  versucht zu übertünchen, hat aber letztlich die Situation nicht gravierend verändert, dafür aber die Einleger an der Nase herum geführt.

Solange die Banken nur über einstellige Prozentsätze bei der Eigenkapitalquote, gerechnet auf die gesamte Bilanzsumme, verfügen und das auch noch vom Staat bei diesem wichtigen Zweig der Volkswirtschaft tolleriert wird, ist und bleibt der Staat in der Pflicht und muss dafür Sorge tragen, dass der Bürger für diese unterlassene Fürsorgepflicht nicht zur Kasse gebeten wird. Banken mit so niedrigen Eigenkapitalquoten müssen zu einer solchen wie in der Realwirtschaft gezwungen werden. Eine Größe von 20% dürfte bei einer Bank als ausreichend angesehen werden, allerdings gerechnet auf die Bilanzsumme und müsste vom Staat zunächst zur Verfügung gestellt werden, ähnlich wie in den USA, womit man bisher sehr gute Erfahrungen gemacht hat und dem Staat sogar noch Gewinne beschert hat.

Deshalb mein eindeutiges Nein zu einer Bankenabwicklung, die nur auf dem Rücken der Bankkunden stattfindet, die Bankmanager dafür aber noch mit hohen Abfindungen begünstigt. Auch hier vermisse ich eine entsprechende Haftungsfunktion und Rechtsprechung für veruntreutes Geld.

26. Dezember 2016

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

Siehe auch www.emde-fiveko.de

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