EUGH der fintech-Killer

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Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat das  vor 15 Jahren abgeschlossene, so genannte  „Safe Harbor – Abkommen “ mit den USA gekippt und für ungültig erklärt. Dieses Abkommen regelt  den Transfer der Speicherungen von europäischen Daten  in die USA.

Dort hat man diese bisher als sicher gelagert angesehen, seit Edward Snowden und die damit ausgelöste und immer noch anhaltende NSA-Affäre ist das eine Lachnummer.

Angestoßen wurde dieses Urteil von  Max Schrems, einem Juristen aus Österreich, der vor 4 Jahren beim irischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde gegen Facebook eingelegt hatte, da seine Daten in den USA gespeichert worden waren.

Dieses Urteil hat somit große Auswirkungen auf die derzeit hoch gelobten und als Bankenkiller bezeichneten fintechs, die wie Pilze aus dem Boden schießen. Das Handelsblatt widmet den fintechs sogar eine ganze Serie von Berichterstattungen über diese neuen Unternehmen.

Unter fintechs (Abkürzung für Finanztechnologie) versteht man – u.a. lt. Wikipedia – moderne Technologien im Bereich der Finanzdienstleistungen, welche von Nicht-Banken in den Bereichen e-commerce (online-Handel / online Überweisungen), mobile-payment (kontaktlose Bezahlung über smart-phones), crowdlending (Kreditaufnahme direkt bei vielen Anlegern) und crowdinvesting (fondsähnliche Geldanlage in kleinen Beträgen)  kreiert werden und womit die Dienstleistungen der traditionellen Banken größtenteils ersetzen werden sollen.

Interessant bei dieser Entwicklung ist der Umstand, dass sich vor allem Unternehmen wie facebook, twitter,  google & Co. an solchen ausgesuchten und für sie interessanten fintechs beteiligen.

Diese Größen des Internets stellen Dienstleistungen im Internet zur Verfügung, welche dem Nutzer nichts kosten, diesen Dienstleistern aber Milliardengewinne bescheren. Dieses Gold liefern diesen Unternehmen die sorglosen Nutzer dieser Dienstleistungen mit ihrem täglichen Geplapper und geben damit  unbewusst Daten preis, welche über Schlüsselwörter in der Masse Trends beschreiben und der  Wirtschaft zu Marketingzwecken für viel Geld verkauft werden. Diese Daten sind daher äußerst wertvoll und können als die modernen Goldminen bezeichnet werden. Die Nutzer geben somit kostenlose Hinweise, wo man Gold schürfen kann. Schlimmer noch, sie werden damit auch noch ausgehorcht und  gläsern und kein Mensch kann sagen, was mit diesen Daten im Falle von politischen Umstürzen in Richtung Diktatur passiert, bzw. wie die im Netz dargelegte Gesinnung der Nutzer ausgelegt wird.

Begünstigt werden die fintechs von Entwicklungen im Bereich von Big Data und cloud computing, welche den schnellen Zugriff auf die riesigen Mengen von gesammelten Daten zulassen. Jetzt stellt sich aber die Frage, für was Big Data bei e-commerce, dem online-Handel und online-Überweisungen, bei Kreditaufnahmen und fondsähnlichen Geldanlagen sinnvoll sein soll.

Die Antwort kann nur heißen, dass die fintechs Informationen an Dienstleister wie facebook, twitter, google &  Co weitergegeben werden, welche diesen noch wertvollere Daten über die Nutzer liefern können als deren Geplapper auf den jeweiligen Plattformen. Bankgeheimnis daher großes Fragezeichen.

Die fintechs sind somit noch gefährlicher für die Demokratie und die Freiheit der Menschen, als die bisherigen Plattformen. Was die Technik im Finanzsektor alles kann, zeigt zur Genüge der Hochfrequenzhandel, welcher die Anleger u.a. mit dem technischen front-running stark benachteiligt, deutlicher ausgedrückt, betrügt.

Insofern hat das EUGH-Urteil den fintechs in der Datenweitergabe, deren eigentliches Geschäftskonzept, Grenzen gesetzt. Ob diese Grenzen halten, muss bei den technischen Möglichkeiten dieser Internetaushorcher leider bezweifelt werden.

10. Oktober 2015

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

 Siehe auch http://www.emde-fiveko.de

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