Am 4.März 2015 veröffentlichte ich in diesem Blog eine kritische und warnende Analyse zu den Vermögensanlageprodukten der Life Forestry Group, welche in ähnlicher Form auch von namhaften Presseorganen im Internet zu finden sind. Insbesondere die hohe Intransparenz wird u.a. vom Handelsblatt hier angeführt.
Am 5 Mai 2015 erhielt ich per FAX von Herrn Lambert Liesenberg, CEO der Life Forestry Group, ein Unterlassungsgesuch zur Entfernung dieser Analyse aus dem Internet mit wüsten Beschimpfungen und Behauptungen zugestellt, welche doch sehr grenzwertig sind und in ihrer Aggressivität einem bekannten Muster entsprechen.
Schriftlich bin ich dann auf diese Vorwürfe eingegangen und habe ergänzende Fragen zu den Anlageprodukten der Life Forestry Group mit der Bitte um Beantwortung gestellt. Bis zur Beantwortung dieser Fragen hatte ich diese Analyse aus dem Internet genommen, allerdings den Hinweis gegeben, dass ich diesen zusammen mit dem Unterlassungsgesuch und meine Antwort darauf in diesem Blog wieder veröffentlichen werde, sollte ich von Herrn Liesenberg diese Fragen nicht beantwortet bekommen.
Daraufhin erhielt ich vom Rechtsanwalt der Life Forestry Group, Herrn Ingo Haßdenteufel, schriftlich die Androhung, eine gerichtliche Unterlassungsverfügung einzuholen, sollte ich diesen Beitrag und den Schriftwechsel hierzu in diesem Blog veröffentlichen. Er führte allerdings anfangs aus, dass ihm dieser Beitrag/diese Analyse nicht vorlag, er sich aber „den Inhalt dieses Beitrags nach dem Unterlassungsgesuch jedoch hinreichend vorstellen könne“. Folge war, dass einige seiner Aussagen völlig falsch sind und zudem aus dem Zusammenhang gerissen wurden.
Damit nicht noch mehr Anlagegelder als Honorare für Herrn Haßdenteufel enden, habe ich mich entschlossen, diese Analyse und den Schriftwechsel hierzu nicht mehr in diesem Blog zu veröffentlichen. Allerdings möchte ich dem potenziellen Anleger Hilfestellung mit zu stellenden Fragen geben, sollte er sich für die Anlageprodukte der Life Forestry Group entscheiden wollen.
Ähnliche Ausführungen können im Übrigen auch in meinem Beitrag „Investments in Teakholz und in andere exotische Produkte“ vom 4.6.2015 nachgelesen werden.
Gegenstand des Vermögensanlageangebots von Life Forestry ist der Verkauf von Teakbäumen in Costa Rica und Ecuador an Vermögensanleger, welche nach einer 20 jährigen Wachstumsphase und somit nach einer 20 jährigen Laufzeit der Vermögensanlage mit Gewinn verkauft werden sollen.
Die Struktur der Life Forestry Groupn hierzu sieht wie folgt aus:
- Eigentümer von Grund und Boden sind die Tochtergesellschaften Life Forestry Ecuador S.A. und Life Forestry Costa Rica S.A.
- Eigentümer der Bäume ist die Life Forestry Switzerland AG, welche als Verkäuferin der Bäume auftritt.
- Die Life Forestry Switzerland beauftragt wiederum die Tochtergesellschaften Plantation Management Ecuador S.A. und Plantation Management Costa Rica S.A. mit der Bewirtschaftung der Plantagen.
- Die Life Forestry Foundation, also ein Stiftung mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein, soll über zu bildende Rückstellungen die Bewirtschaftung der Life Forestry Plantage bis zur Ernte sichern, bzw. sicherstellen, dass die Bewirtschaftung dauerhaft finanziert wird.
Unter dieser Struktur vereinnahmt die Life Forestry zu Beginn des Investments den Preis eines fertigen Baums, die Setzlinge dazu kosten aber nur wenige Cent, über den Restbetrag kann das Unternehmen nach freiem Gutdünken oder wirtschaftlicher Notwendigkeit in den nachfolgenden 20 Jahren entsprechend verfügen. Somit vertraut der Anleger dem Unternehmen 20 Jahre lang sein Geld an.
Hieraus ergeben sich meines Erachtens folgende Fragen:
Frage 1:
Wie sehen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Life Forestry Group insgesamt aus?
Festgestellt werden kann dies nur durch die Vorlage der aktuellen Bilanzziffern aller Gesellschaften inklusive der Life Forestry Foundation (Stiftung), in welcher die überschüssigen Gelder verwaltet werden.
Begnügen Sie sich hierbei nicht mit dem Gegenargument, dass es sich beim Kauf der Bäume um einen sachenrechtlichen Kauf handelt und nicht um eine Beteiligung und somit der Einblick nicht notwendig sei. Beim Kauf der Bäume vertrauen Sie als Anleger der Life Forestry einen erheblichen Betrag zur Hege und Pflege und letztlich späteren Verkauf der Bäume an und da ist es schon wichtig zu erfahren, was mit dem Anlegergeld in den folgenden 20 Jahren passiert.
Als Vergleich hierzu führte Herr Liesenberg mir gegenüber folgendes aus: “Hier geht es nicht um eine Beteiligung an einem Autohaus, sondern um den Kauf eines Autos. Wenn Sie einen Liter Milch im Supermarkt kaufen, fragen Sie dann zuvor auch erst nach der Bonität des Ladeninhabers?“.
Seltsame Vergleiche. Weder beim Kauf eines Autos noch beim Kauf eines Liters Milch besteht ein 20 jähriger Servicevertrag mit vorausgezahlten Servicegebühren.
Da der Life Forestry ein 20ig-jähriger Vertrauensvorschuss vom Anleger gegeben werden soll, wäre zudem die Frage berechtigt, wie die Ziffern der Life Forestry jährlich überprüft werden können.
Frage 2:
Wie werden diese Gelder der Stiftung angelegt, damit die dauerhafte Bewirtschaftung gesichert ist?
Bei den vielen strukturierten und mit hohem Risiko behafteten Finanzprodukten auf den Finanzmärkten ist das eine sehr essentielle Frage.
Frage 3:
Ist es gewährleistet, dass die Bäume frei von Rechten Dritter sind?
Da die Gesellschaften in Costa Rica und Ecuador die Eigentümer von Grund und Boden sind, die Life Forestry Switzerland bzw. die Anleger dagegen die Eigentümer der Bäume, welche nach deutschem Recht allerdings Bestandteil eines Grundstücks sind, wäre die Frage dringend zu klären. Angenommen, die Plantagen wären über eine Bank finanziert und diese hätte sich ein Grundrecht (Grundschuld/Hypothek) auf diesen Plantagen einräumen lassen, hätte die Bank im Insolvenzfall vor den Anlegern Zugriff auch auf die Bäume.
Herr Liesenberg führte hierzu folgendes aus: „Life Forestry verfügt über Rechtsgutachten, welche eindeutig bestätigen, dass die rechtliche Trennung von Bäumen und Grund in Costa Rica und Ecuador möglich ist“. Wenn etwas möglich ist, ist es nicht real. Zwischen möglich und eindeutig klaffen Welten.
Die Vorlage dieser Rechtsgutachten sollten Sie als Anleger dringend einfordern und von einem Sachverständigen prüfen lassen. Vielleicht irre ich mich auch, nobody is perfect!
Frage 4:
Wer sind die Eigentümer der Life Forestry Group?
Diese Frage ist insofern wichtig, da es in dieser Branche schon Insolvenzen gegeben hat. Sollte es Verbindungen zur in Konkurs gegangenen Schweizer Gesellschaft „Prime Forestry“ geben, wäre das entsprechend zu begründen.
Interessant auch hier die Vergleiche von Herrn Liesenberg:” Und wer ein Auto kaufen will, benötigt eben genau keine Informationen, wem das Autohaus gehört”. Siehe hierzu Frage 1.
Dies wären die wichtigsten Fragen zur Klärung der Seriosität einer Vermögensanlage, welche weder Herr Liesenberg noch sein Rechtsanwalt Herr Haßdenteufel beantworten wollten.Kommentar hierzu erspare ich mir.
Die Beantwortung dieser Fragen und somit Vorlage der entsprechenden Unterlagen wären wichtig und dringend erforderlich für ein so langfristiges Investment. Der Vermögensanleger muss sich zudem die Fragen stellen,
- ob ein so langfristiges Investment in weit entfernten Ländern ohne entsprechend erforderlicher Kontrolle in sein Portfolio passt
- ob er die Ungewissheit der Preise von Teakholz in 20 Jahren eingehen will
- ob er eine ausschüttungsfreie Zeit von mehreren Jahren in Kauf nehmen will und
- ob er die Ungewissheit von 5 verschiedenen Rechtssystemen (Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Costa Rica, Ecuador) im Falle von Rechtsstreitigkeiten in Kauf nehmen will.
Aufgrund dieser dargelegten Intransparenz kann dieses Angebot für eine Vermögensanlage nur als mit hohen Risiko behaftet bezeichnet werden. Es liegt an den Handelnden der Life Forestry Group, diese Intransparenz in eine Transparenz umzuwandeln.
18. Juli 2015
Elmar Emde
Autor des Buches ” Die strukturierte Ausbeutung”
Siehe auch http://www.emde-fiveko.de
So kann man auch Werbung für sein eigenes Buch machen…
Wenn das alles zu diesem hoch komplexen Thema ist, kann man sich denken, woher dieser kommt.
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Zur “Life Forestry Switzerland AG” findet man eine Vielzahl negativer Bewertungen, auch von renommierten Medien für Anlegerschutz und Finanzen. So z.B. bei der Schweizer ktipp, ARD Börse, den Verbraucherzentralen und FINANZTEST von Stiftung Warentest.
Hauptkritikpunkte sind insbesondere nicht ausreichende Transparenz bei den Rücklagen für 20 Jahre Bewirtschaftung, fehlende Risikohinweise und der fehlende track record. D.h. das Unternehmen muss ja erst in 10 Jahren beweisen, dass ihre hohen Ertragsprognosen auch eintreffen. Bis dahin kann es weiterhin intensiv werben und ggf. das Geld veruntreuen, wie bei x-anderen Teak-Investmentfirmen. Auch sonst stimmt mich vieles extrem kritisch:
2006 ging die Schweizer Prime Forestry Switzerland AG in Konkurs. Danach kam heraus, das Rücklagen nicht existierten und die Flächen großteils ungeeignet waren. Kurz danach startete die Life Forestry Switzerland AG. Deren Eigentümer sind unbekannt! Der Life Forestry Forstdirektor Diego Lopez jedoch war vorher mehrjährig leitend bei Prime Forestry aktiv.
Die renommierte Regenwald NGO Oroverde hat eine Analyse zur wirtschaftlichen Bewertung von Teakinvestments durchführen lassen, siehe http://www.regenwald-schuetzen.org/projekte-national/waldinvestments/waldinvestment-hintergrund-downloads.html
Demnach müsste für eine Rendite von 8 Prozent der Preis unter 8000 Euro je Hektar liegen. Life Forestry verlangt jedoch gleich mehrere hundert Prozent mehr! Eine Rendite ist daher fast unmöglich.
Ohnehin sind Zwanzigjahres-Investments von durch intransparente Schweizer AGs mit fragwürdigen Führungspersonal im hoch korrupten und bei Investorenschutz miserabel bewerten Ecuador viel zu risikoreich. Wer so etwas macht kann gleich Geldanlage am Roulettetisch versuchen, mit zudem besseren Chancen.
Auch ich hatte schon das zweifelhafte Vergnügen mit genau dem selben Anwalt von Life Forestry. Bei uns ging es damals um die Rückabwicklung der Baumkäufe, da unsererseit ernsthafte Zweifel an der Seriösität von Life Forestry aufgekommen waren.
Nach Aussagen der Kanzlei, an die wir uns schlussendlich wandten (Witt Rechtsanwälte) bestand für uns nach wie vor ein Widerrufsrecht, da Life Forestry es jahrelang versäumt hatte, seinen Kunden ein Widerrufsrecht einzuräumen (siehe auch: http://www.witt-rechtsanwaelte.de/themengebiete/life-forestry-switzerland-ag/life-forestry-switzerland-ag.html). Natürlich war die Gegenseite nicht bereit, das einzugestehen, kam uns allerdings nach und nach entgegen, mutmaßich um einen Prozess zu vermeiden. Am Ende erhielten wir außergerichtlich einen Großteil der Gelder zurück und jede Seite blieb auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen.
Interessant hieran ist auch, dass der Herr Anwalt Haßdenteufel doch am Ende tatsächlich noch versuchte, uns eine Verschwiegenheitsvereinbarung (wohlgemerkt unabgesprochen!!!) unterzujubeln, welche er nach unserer Unterzeichnung noch handschriftlich hinzufügte! Dies wurde von unserer Seite jedoch abgelehnt, weswegen ich mir die Freiheit nehme, hier davon zu berichten.
Update: Im Nachgang zu diesem Kommentar erhielt ich am 28.03.2017 ein Schreiben von Life Forestry: Der Geschäftsführer Lambert Liesenberg gab sich doch tatsächlich die Blöße, meinen vermeintlichen Verstoß gegen die angebliche Verschwiegenheitsvereinbarung anzumahnen, nicht ohne mir gnädigerweise aber immerhin noch die Möglichkeit einzuräumen, den Kommentar binnen zwei Tagen zu löschen und so juristische Maßnahmen zu vermeiden. Obwohl ich in meinem Kommentar also ausdrücklich auf das Nicht-Zustandekommen einer Verschwiegenheitsvereinbarung hingewiesen hatte, hielt es Life Forestry anscheinend nicht für notwendig, den Sachverhalt klären zu lassen. Stattdessen der Brüller: Herr Liesenberg ließ sich doch tatsächlich dazu hinreißen, in erwähntem Schreiben mit der Behauptung zu bluffen, mein Kommentar sei “auch nach Rücksprache” mit meiner Rechtsanwaltskanzlei (Witt Rechtsanwälte) nicht zulässig. Nachdem ich ihm in Antwort darauf noch einmal mitteilte, dass eine Verschwiegenheitsvereinbarung nicht existiert, bekam ich einige Tage später eine Mail von Herrn Liesenberg gerichtet an die Kanzlei Witt Rechtsanwälte weitergeleitet: Man möge mich doch bitte auf die Wirksamkeit der Verschwiegenheitsvereinbarung hinweisen und ihm eine Kopie dieser Belehrung an mich zukommen zu lassen. Herr Liesenberg scheint die Anwaltskanzlei der gegnerischen Seite für seinen persönlichen und noch dazu kostenlosen Dienstleister zu halten! Ja ne, ist klar: Wenn die Kanzlei Witt ihm unüberlegt diesen Gefallen getan hätte, läge Herrn Liesenberg jetzt quasi ein Eingeständnis unserer Seite vor, dass eine Verschwiegenheitsvereinbarung sehr wohl existiert. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Aber Herr Liesenberg, lassen Sie sich sagen: Es gibt seriöse und es gibt unseriöse Anwälte. Die einen stehen zu Ihren Mandanten und die anderen krakeln handschriftlich Verschwiegenheitsvereinbarungen auf bereits unterschriebene Verträge.
Endlich verbot die deutsche Finanzaufsicht Life Forestry dessen Teakinvestment:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2018/meldung_181017_Life_Forestry_Switzerland.html
Anleger können ihr Geld zurückfordern, denn nach §21 des Vermögensanlagengesetz können Sie die Erstattung des Erwerbspreises verlangen, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/__21.html
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat der “Life Forestry Switzerland AG” “das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Teakinvestment” untersagt”, siehe
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2018/meldung_181017_Life_Forestry_Switzerland.html
Anscheinend ignoriert Life Forestry dies, wirbt z.B. massivst weiter für ihre Euro-Angebote (obwohl Schweizer Unternehmen) über Adwords. Beim Unterlagenabforderungsformular ist klein geschrieben vorangeklickt (!) der Satz “Ich nehme die Prospektpflicht zur Kenntnis”. Wenn man darauf klickt, steht dort u.a. in den klein geschriebenen längeren Ausführungen:
“Der Interessent bestätigt, dass er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Bei einer gegebenenfalls gennanten Adresse aus Deutschland handelt es sich lediglich um eine Korrespondenzadresse und nicht um die Wohnsitzadresse des Interessenten.”
Ich halte das extrem verlogen, klickt doch kaum ein Interessent auf die Prospektpflicht-Ausführungen zur Prospektpflicht.