Steuersenkungsversprechenszeit

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Es ist mal wieder Bundestagswahlzeit und schon sprießen wieder Steuersenkungsabsichten landauf und landab aus dem Boden. Forciert wurde dies durch Studie des Arbeitgeber nahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), welche  4,2 Mio Arbeitnehmer mit einem Spitzensteuersatz von 42% entdeckte.

Die CDU, insbesondere der Finanzminister, Herr Schäuble, sind damit offiziell aufgeweckt worden, wobei doch schon jetzt sich jeder ausmalen kann, dass es zu Steuersenkungen  nicht kommen wird, da eine Fortsetzung der großen Koalition derzeit die wahrscheinlichste Variante sein wird und somit die Steuersenkungsversprechungen der Kompromissbereitschaft von Frau Merkel zum Opfer fallen werden. Außerdem werden wieder die berühmten Gegenrechnungen aufgemacht, als gäbe es ein Recht oder die Pflicht des Staates, sein bisher erhobenes Steueraufkommen stets aufrechterhalten zu dürfen.

Bei allem Respekt vor der Berichterstattung  zu dieser Studie des IW bleibt allerdings festzuhalten, dass die eigentliche Belastung der Bürger viel höher ist. Die 42% beziehen sich nur auf den Einkommenssteuerspitzensatz, hinzukommen noch der Solidaritätszuschlag, den Herr Schäuble bis 2030 abschaffen will (wer glaubt, wird selig / Herr Schäuble ist dann 87 Jahre alt) und die Kirchensteuer, so dass sich letztlich die Steuerbelastung auf rd. 47% beläuft.

Weitere Positionen sind die monatlich anfallenden Sozialabgaben wie Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie die zusätzlichen Steuern, welche man durch die Lebenshaltung noch weiter an den Staat bezahlen muss, wie die Mehrwertsteuer für die Lebensmittel, Benzinsteuer, KfZ-Steuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Stromsteuer, Versicherungssteuer, bei Kauf einer Immobilie Grunderwerbsteuer etc. etc. nebst den kommunalen Abgaben, welche durch die immer größer werden kommunalen Verwaltungen einer ständigen Erhöhung unterliegen.

In meinem Betrag vom 18. März 2015 mit dem Titel „Staat fördert Altersarmut“ habe ich folgende Beispielsrechnung anhand eines Angestellten-Gehaltes in einem mittelständischen Betrieb  aufgemacht, da diese Steuerbelastung nicht nur höhere Einkommen belastet, sondern auch die der Mittelschicht, welche den größten Teil der Bevölkerung ausmachen:

Bruttogehalt € 2.800 + Sozialabgaben des Arbeitgebers € 608,86 = € 3.408,86 Gesamtpersonalaufwand des Unternehmens für den Mitarbeiter.

Bruttogehalt € 2.800 abzüglich aller Abgaben über € 1.046,59 = € 1.753,41 Nettogehalt.

Das bedeutet, dass von einem Gesamtaufwand des Arbeitgebers in Höhe von € 3.408,86 ein Betrag von € 1.655,45 = rd. 49 % in das staatliche System (Einkommenssteuer, Krankenkasse, Rentenver­sicherung usw.) fließen.

Von diesen € 1.753,41 muss der Arbeitnehmer dann die erwähnten sonstigen Abgaben wie Mehrwertsteuer, die diversen Stromsteuern usw. usw. nebst den kommunalen Abgaben bezahlen. Berücksichtigt man dann diese Beträge, kann man von weiteren rd. € 300 – € 500 pro Monat – je nachdem – ausgehen, so dass das echte Nettogehalt bei diesem Beispiel bei etwa € 1.400 liegen dürfte, somit wären                                      € 2.008,86 in den Staasapparat geflossen.

Von diesen rd. € 1.400 sind Miete (enhält umgelegte Grundsteuer u.ä. ) oder noch diverse Kreditraten (Kontoabschlüsse werden jetzt auch noch mit Mehrwertsteuer belastet) z.B. für die Finanzierung des Autos usw. aufzubringen.  Hat man dann noch (kleine) Kinder zu versorgen, sieht die Rechnung noch katastrophaler aus, bzw. manche Familien bewegen sich damit hart an der Armuts- und Verschuldungsgrenze.

Da bleibt für Sonderausgaben wie Urlaub oder für die Altersvorsorge kaum mehr etwas übrig. Die Altersvorsorge-Programme der Banken und Versicherungen haben zwar steuerliche Vergünstigungskomponenten, diese werden aber letztlich von den hohen Gebühren dieser Institute am Anfang und während der Laufzeit mehr als aufgefressen und dienen nur als langfristige Einkommensquellen der Finanzindustrie.

Das ist eine Ausbeutung der Bürger par excellence zu Gunsten der nicht endenden Ausgabenwünsche der Politik, welche den Bürgern grundsätzlich eine Mündigkeit für Eigenleistung absprechen, und es machen sich nirgendwo Absichten breit, diesen ausbeuterischen Wahnsinn zu stoppen.

Diese Schilderung der Steuerbelastungen ist symptomatisch auch auf alle Berufsgruppen übertragbar. Der Grenzsteuersatz von 42% ab Gewinn / Einkommen von rd. € 53.000 wurde zwar durch mehrere Schritte von 53%  noch in 1999 auf die jetzige Größe v on 42% gesenkt, allerdings dabei auch die Höhe des Einkommens von damals € 61.376 auf die jetzigen rd. € 53.000

Diese Relationen haben sich seit 1958 mehrmals jeweils nach „Steuerreformen“ verschoben, erschreckend hierbei ist jedoch die Feststellung, dass sich die Höhe des Jahreseinkommens, bei der dieser Höchststeuersatz einsetzt, seit 1958, also innerhalb von 59 Jahren, kaum verändert hat. In 1958 kam ab einem Jahreseinkommen von € 56.263 der Grenzsteuersatz von 53% zur Geltung, momentan wird dieser von 42% bei einem Jahreseinkommen von rd. € 53.000 berechnet.

Berücksichtigt man die in diesen 59 Jahren erfolgte Geldentwertung und die Einkommenssteigerungen, müsste diese Einkommensgrenze eigentlich deutlich höher liegen, Presseberichten sprechen von rd. € 1,5 Mio.

Es wird daher endlich Zeit, nicht nur die imaginäre soziale Gerechtigkeit, sondern auch die Leistungsgerechtigkeit als Maßstab des Steueraufkommens heranzuziehen.

Die steuerliche Belastung der Leistungsträger unserer Gesellschaft, letztlich der Mittelstand, hat unerträgliche Ausmaße angenommen und ist zum Zahlmeister der Steuervermeidungskünste der Konzerne sowie der nicht enden wollenden Sozialansprüche der Geringverdiener  mutiert. Die Politik sollte aber nicht vergessen, dass nur mit der noch gemäßigten Mittelschicht Wahlen gewonnen werden können. Man braucht sich allerdings nicht wundern, wenn durch diese Leistungsungerechtigkeit die Mittelschicht – und nicht nur diese – sukzessive an den rechten Rand unserer Gesellschaft abdriftet, insbesondere bei Betrachtung der hohen Ausgaben für das von Frau Merkel hervorgerufene unkontrollierte und mit sehr hohen Folgekosten belastete Flüchtlingsdrama sowie der unverändert hohen Kostenkonsequenzen aus der Finanzkrise. Das Ergebnis daraus sind letztlich die Negativ- / Nullzinsen und damit eine Vermögensenteignung der Mittelschicht – nebst der oben erwähnten hohen Belastungen zu Gunsten des Staatsapparates – , sehr zur Freude der Ausgaben willigen Politik, welche dieses Drama mit einer nicht öffentlich geäußerten Zustimmung begleiten.

Wenn man dann die Nöte vieler Rentner aufgrund einer zu geringen Rente sowie das auf dem Zahnfleisch gehende Gesundheitswesen nebst dem Investitionsstau im Bildungswesen dagegen hält, schwillt einem die Faust in der Tasche.

26. April 2017

Elmar Emde

Autor des Buches “Die strukturierte Ausbeutung”

siehe auch www.emde-fiveko.de

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